Ein Justizfachangestellter ist vorwiegend bei Verwaltungs-, Zivil- oder Strafgerichten und Staatsanwaltschaften oder in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien angestellt und (über)nimmt dort büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr. Als Justizfachangestellter übernimmt man organisatorische Aufgaben in den unterschiedlichsten Fachgebieten, egal ob Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Vormundschaft oder Registereintrag – man erledigt alle Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die bei Gericht anfallen. Die Ausbildungsvergütung als Justizfachangestellter ist relativ hoch.
Weitere Aufgaben in der Ausbildung als Justizfachangestellter sind das Vorbereiten von Terminen und Ladungen vor Gericht, das Protokollieren bei Verhandlungen und Vernehmungen sowie die Berechnung der Gebühren für die einzelnen Gerichtsverfahren und das Verfolgen der Zahlungsvorgänge. Außerdem arbeitet man als Azubi den zuständigen Richtern zu. Ein Justizfachangestellter kann wie Justizbeamte des mittleren Dienstes auch als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig sein. Daneben bearbeitet ein Justizfachangestellter den Posteingang, sortiert neue Schriftstücke, leitet diese weiter oder bearbeitet sie eigenständig.
An Amtsgerichten laufen viele Arbeitsabläufe in Serviceeinheiten zusammen, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt sein sollen. Diese Service-Einheiten sind in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen oder Register organisiert. Nach der Ausbildung als Justizfachangestellter ist man hier erster Ansprechpartner für Rat suchende Bürger und erteilt schriftliche oder telefonische Auskünfte.