Ein Sozialversicherungsangestellter arbeitet bei Sozialversicherungsträgern und wird in einer der folgenden Fachrichtungen ausgebildet: allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung. Er besitzt Spezialwissen zu allen Fragen um Sozialversicherungsbeiträge, Renten und Leistungen, Arbeitsschutz und vielen mehr. Je nach Fachrichtung kann er bei folgenden Trägern beschäftigt sein: bei gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landes- und Bundesversicherungsanstalten, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Altersversorgungseinrichtungen, Knappschaftsversicherungen, landwirtschaftlichen Kranken- und Alterskassen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Ein Sozialversicherungsangestellter lernt in seiner Ausbildung, wie man zu zahlende Beiträge berechnet und Fristen festlegt und welche Leistungsansprüche ein Versicherter hat, beispielsweise bei Krankheiten und Operationen, bei Verdienstausfällen, bei Schwangerschaft, bei Umschulungen, bei Pflegebedürftigkeit, in der Alterssicherung, bei Berufskrankheiten, bei Arbeitsunfällen und in vielen anderen Fällen.
In der Ausbildung lernst du, wie man Arbeitnehmer und Arbeitgeber berät, stellst kundengerechte Lösungswege vor, wendest Vorschriften des Sozialversicherungsrechtes an und kooperierst mit vielen anderen Organisationen zu Themen wie Arbeitsschutz oder Krankheitsvorbeugung. Die Bewerber um einen Ausbildungsplatz zum Sozialversicherungsangestellten sollten gerne mit Menschen arbeiten, Teamarbeit schätzen und keine Furcht vor Gesetzestexten haben. Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind Eigenschaften, die du bei deiner Arbeit benötigst. Besonders herausfordernd ist der rege Umgang mit Menschen und die Arbeit mit Informations- und Kommunikationsmedien. Es kann viel Spaß machen, Menschen zu beraten und ihnen in verschiedenen Lebenslagen hilfreich zur Seite zu stehen.