In manchen Fällen werden Führungszeugnis und Attest schon bei der Anmeldung bei der Ausbildungsstätte verlangt, häufig aber erst, wenn du das erste Praktikum absolvierst. Zwar handelt es sich um eine schulische Ausbildung, doch gehören auch Praktika dazu. In diesen Phasen bekommst du die Chance, dein erlerntes Wissen anzuwenden und dazu noch praktische Erfahrungen sammeln zu können.
Wo du dein Praktikum machst, bleibt dir überlassen. Zur Auswahl stehen verschiedene stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen. Bekommst du während der Ausbildung die Chance, mehrere Praktika zu absolvieren, bietet es sich an, diese in unterschiedlichen Einrichtungen zu machen. So hast du schon einiges ausprobiert, wenn du mit der Ausbildung fertig bist und weißt schon, was dir am meisten liegt.
Zwar wird die schulische Ausbildung in der Regel nicht vergütet, jedoch hast du die Chance auf ein bezahltes Praktikum. Ob die Einrichtungen, also dein Arbeitgeber, dir ein Praktikumsentgelt auszahlen, können sie allerdings selbst entscheiden.
Anerkennungsjahr/Berufspraktikum: Was ist das und wie viel verdient man?
Wie bei der Ausbildung zur Erzieherin endet die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger mit einem sogenannten Anerkennungsjahr oder auch Berufspraktikum genannt. In diesem Jahr bist du in einer Einrichtung angestellt und gehst nur noch selten, meist in Blöcken, zur Berufsschule. Dieses Berufspraktikum wird vergütet. Viele Einrichtungen richten sich dabei an den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Das Gehalt für Heilerziehungspfleger:innen im Anerkennungsjahr beträgt rund 1.900 Euro brutto. Da der Tarifvertrag häufig angepasst wird, solltest du die aktuellen Gehälter für Auszubildende mit dem Berufsziel Heilpädagogik hier nochmal nachlesen.