Ein Beamter – mittlerer Dienst ist bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen beschäftigt. Während er im nichttechnischen Dienst vor allem für Sach- und Verwaltungsaufgaben zuständig ist, erledigt er im technischen Dienst hauptsächlich technische, praktische und überwachende Aufgaben. Laufbahnen im mittleren technischen Dienst sind zum Beispiel im feuerwehrtechnischen Dienst, in der Gewerbeaufsichtsverwaltung, im Vermessungswesen (mittlerer technischer Dienst); im mittleren nichttechnischen Dienst kann man in der allgemeinen inneren Verwaltung, im Auswärtigen Dienst, im Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, im Gesundheitsdienst, in der Justizverwaltung, in der Sozial- und Steuerverwaltung, im Verfassungsschutz oder im Wetterdienst eingesetzt werden.
Hauptaufgabe als Beamter – mittlerer Dienst ist die unparteiische Wahrnehmung von Aufgaben des Staates. Als Beamter ist man Repräsentant des Staates. Bei der Einstellung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zunächst muss der Bewerber Bürger der Bundesrepublik oder der EU sein und für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen. Weiterhin muss man körperlich und geistig gesund sein, darf nicht vorbestraft sein, muss man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und allgemein geeignet sein.
Für den mittleren Dienst ist der Realschulabschluss bzw. die Fachoberschulreife nötig oder es musste eine Berufsausbildung absolviert werden. Für einige Ämter gibt es noch weitergehende Anforderungen, wie zum Beispiel ein Mindest- oder Höchstalter. Die Bewerber müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen, das in der Regel aus schriftlichen Tests (zum Beispiel Aufsatz, Intelligenz-, Gedächtnis- und Kreativitätstest) und einem Vorstellungsgespräch besteht.
Die Ausbildung selbst findet in der Regel als Vorbereitungsdienst statt, der aus fachtheoretischen und berufspraktischen Abschnitten besteht. Er besteht zu mindestens sechs Monaten aus einem Lehrgang an einer Verwaltungsfachschule. Das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet, das heißt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchslose Entgegennahme. Ein Beamter – mittlerer Dienst erhält kein Gehalt nach Tarifvertrag, sondern wird Besoldet und ist nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern erhält im Krankheitsfall Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Für die restlichen Kosten muss der Beamte zum Beispiel durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung selbst vorsorgen.