Eine Sonderzahlung ist eine Leistungen, die dir dein Ausbildungsbetrieb freiwillig zu deiner Ausbildungsvergütung zuzahlt. Auf diese Zahlungen besteht kein Anspruch. Zu Sonderzahlungen zählt man beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Nicht alle Auszubildenden, Angestellten oder Arbeiter erhalten diese Zahlungen. Vereinbarungen hierüber findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Einige Auszubildende erhalten Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Da es aber keine gesetzliche Verpflichtung auf Anspruch von Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt, gehen viele Azubis hierbei leer aus. Im Regelfall ist es tarifvertraglich geregelt, ob Anspruch besteht.
Lies hierzu deinen Ausbildungsvertrag durch oder frage bei der für deine Branche zuständigen Gewerkschaft nach. Die Höhe dieser Zahlungen variieren je nach Betrieb und Berufsbild, und richten sich nach den tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Auch eine mögliche Vergütung von Überstunden wird in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Achte aber darauf, dass diese sich nicht zu sehr anhäufen und erkundige dich im Betrieb nach der üblichen Überstunden-Regelung.
Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen und andere Sparmöglichkeiten
Frag deinen Ausbildungsbetrieb, ob dir eventuell eine Sonderzahlung zu vermögenswirksamen Leistungen gezahlt wird. Vermögenswirksame Leistungen werden dir nicht auf dein Konto überwiesen, sondern sind dazu da, dir langfristig Vermögen aufzubauen. Oft wird diese Art des “Sparens” auch vom Staat zusätzlich gefördert. Hierzu musst du einen speziellen Vertrag abschließen, es gibt da verschiedene Möglichkeiten:
- VL-Banksparplan
- VL-Fondssparplan
- VL-Bausparvertrag
Sparen in der Ausbildung – Hilfreiche Tipps
Neben den Sonderzahlungen gibt es noch weitere Sparmöglichkeiten in der Ausbildung: Vergleiche die Beiträge zur Krankenkasse. Die ein oder andere Kasse ist vielleicht günstiger als deine jetzige.
Auch bei Konto-Führungsgebühren kannst du sparen. Manche Banken befreien Auszubildende von den Gebühren für das Girokonto.
Beziehst du BAföG? Wer BAföG bezieht, kann sich von Rundfunkgebühren befreien lassen. Einen Antrag hierzu erhältst du direkt bei der GEZ.