Thema Geld

Kindergeld in der Ausbildung

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Du bist bald mit der Schule fertig und machst dich so langsam auf die Suche nach einer Ausbildungsstelle. Bei dieser Suche wird dir sicherlich sehr schnell klar, dass du während deiner Ausbildung nicht zu den Topverdienern gehören wirst. Was ja auch einleuchtend ist, denn du lernst ja nun erstmal alle Fähigkeiten von der Pieke auf, um später in deinem Wunschberuf erfolgreich arbeiten zu können.

Dein Ausbildungsbetrieb, deine Ausbilder und die Berufsschule bieten dir hier die besten Möglichkeiten, vollumfänglich in Praxis und Theorie ausgebildet zu werden. Eine Ausbildung ist eine Investition in deine Zukunft und während dieser Zeit wirst du sicherlich auch weiterhin von deinen Eltern unterstützt werden. Das weiß der Staat natürlich auch und deswegen gibt es die staatliche Unterstützung in Form des sogenannten Kindergeldes auch noch während deiner Ausbildung oder deines Studiums. 

Das wichtigste zum Thema Kindergeld in Kürze

  • Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit minderjährigen Kindern.
  • Volljährige Kinder, die eine Ausbildung absolvieren oder studieren, haben unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25ten Lebensjahr.
  • Seit Januar 2023 erhalten Familien für jedes Kind pro Monat 250 Euro.
  • Den Kindergeldantrag stellt man bei der Familienkasse. Diese gehört zur Bundesagentur für Arbeit.
  • Kindergeldanspruch besteht immer unabhängig von der Art der Beschäftigung oder dem Einkommen der Eltern.
  • Wurde das Kindergeld einmal beantragt, kommt es automatisch, d.h. es muss nicht jedes Jahr aufs Neue beantragt werden.
  • Kindergeld kann auch an andere Personen bzw. Erziehungsberechtigte wie beispielsweise Pflegeeltern oder Großeltern ausgezahlt werden.
  • Eltern bekommen auch für ihre Kinder, die verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Kindergeld, wenn diese eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren.

Was ist Kindergeld?

Beim Kindergeld handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss vom Staat. Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen und es soll vor allem eine Hilfe für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen darstellen. Antragsberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch die sogenannten Erziehungsberechtigten. Das können also Pflegeeltern oder auch deine Großeltern sein, sollten diese die Erziehungsberechtigung für dich haben. Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind.  Aber es gibt auch die Möglichkeit, über den 18ten Geburtstag hinaus Kindergeld zu bekommen. 

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Kindergeld für volljährige Kinder

So gibt es die Möglichkeit, dass junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in verschiedenen Fällen weiterhin Kindergeld bekommen. 

Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Trotz Volljährigkeit kannst du, beziehungsweise deine Eltern, weiterhin Kindergeld erhalten, wenn du zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolvierst.

Machst du dann noch eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitest bis maximal 20 Wochenstunden, kannst du ebenfalls noch Kindergeld beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel du in dieser Beschäftigung verdienst. Auch wenn du eine geringfügige Beschäftigung, einen sogenannten Minijob ausübst, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld während einer Übergangszeit

Befindest du dich in einer sogenannten Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn, hast du ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld. Zu beachten ist hier, dass die Übergangszeit nicht länger als 4 Monate dauern darf.

Kindergeld während Praktikum und Freiwilligendienst

Auch wenn du ein Praktikum absolvierst, das einen fachlichen Bezug zu deinem Wunschberuf hat, oder du einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machst, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld während der Ausbildung

Die Auszahlung von Kindergeld trägt dazu bei, dass junge Menschen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können, und zwar ohne finanzielle Schwierigkeiten. So kann das Kindergeld beispielsweise helfen, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben während der Ausbildung zu decken. Gleichzeitig unterstützt es die Eltern, die sich durch die finanzielle Unterstützung durch den Staat weniger Sorgen um die Finanzierung der Bildung ihrer Kinder machen müssen. Jetzt aber ans Eingemachte, wie kommt man während der Ausbildung an das Kindergeld?

Nachweise und Bescheinigungen für Kindergeld während der Ausbildung

Möchtest du, beziehungsweise deine Eltern, das Kindergeld ab 18 Jahren beantragen, müsst ihr deine aktuelle Lebenssituation belegen. Das Kindergeld muss in diesem Fall schriftlich beantragt werden. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bei einer dualen Ausbildung kannst du eine Kopie deines Arbeitsvertrags bei der Familienkasse einreichen, denn diese braucht einen Nachweis über die Art und Dauer deiner Ausbildung. Absolvierst du eine schulische Ausbildung, kannst du entweder eine Vorlage der Familienkasse ausfüllen, diese Schulbescheinigungsvorlage findest du unten verlinkt, oder aber deine Schule stellt dir selbst eine Bescheinigung aus.

Übrigens gelten für dual Studierende die gleichen Voraussetzungen wie bei einer klassischen Berufsausbildung bzw. bei einem Vollzeitstudium. Wer dual studiert hat also ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Welche Dokumente ihr in anderen Sonderfällen an die Familienkasse schicken müsst, könnt ihr bei der Arbeitsagentur nachlesen, den Link dazu findet ihr unter dem Artikel.

Solltest du deine Ausbildung abgeschlossen oder abgebrochen haben, dann muss dies auch der Familienkasse mitgeteilt werden. Den Links dazu findest du ebenfalls unterhalb des Artikels.

Wie lange bekommt man Kindergeld während der Ausbildung?

Das Kindergeld soll eine Unterstützung für deine Eltern bzw. deine Erziehungsberechtigten sein, da sie dich während der Ausbildung unterstützen müssen. Es soll somit deine Ausbildung mitfinanzieren. Aktuell wird das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt. 

Der Anspruch auf Kindergeld entfällt also erst, wenn du über 25 Jahre alt bist, dich nicht mehr in der Erstausbildung befindest und in einer Nebentätigkeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Neben der Berufsausbildungsbeihilfe, kann das Kindergeld somit eine finanzielle Unterstützung für dich während der Ausbildung bedeuten.

Wie hoch ist das Kindergeld während der Ausbildung?

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Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Es kann aber auch, wie erwähnt, bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich.

Seit Januar 2023 beträgt die Höhe des Kindergeldes 250 Euro monatlich für jedes Kind. Vorher war der Betrag für das erste Kinder niedriger, stieg aber dafür mit jedem Kind an. Diese Staffelung fällt nun weg.

Kann das Kindergeld während der Ausbildung auch direkt ausgezahlt werden?

Das Kindergeld soll deiner Ausbildung als Unterstützung dienen. Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Wird diesem Abzweigungsantrag zugestimmt, erfolgt die Zahlung direkt an dich. Den Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) stellst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Anspruch auf Kindergeld bei fehlendem Ausbildungsplatz oder Arbeitslosigkeit

Solltest du noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, musst du nachweisen, dass du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst, wenn du auch nach deinem 18ten Geburtstag weiter Kindergeld bekommen möchtest. Hierfür reicht es aus, wenn du bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist.

Das gleiche gilt, wenn du 18 bist und zur Zeit keine Arbeit hast. Bist du bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet, kannst du bis zum 21ten Lebensjahr Kindergeld erhalten.