
Mitreden statt nur mitmachen
In vielen Betrieben gibt es nicht nur Chefs und Ausbilder:innen – sondern auch Azubis, die mitbestimmen. Sie heißen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und setzen sich dafür ein, dass Auszubildende und junge Beschäftigte fair behandelt werden und ihre Rechte im Betrieb eingehalten werden.
Viele wissen gar nicht, dass sie so eine Vertretung haben – oder dass sie sich sogar selbst wählen lassen könnten! Dabei ist die JAV ein wichtiger Teil der Mitbestimmung im Unternehmen: Sie achtet darauf, dass Gesetze wie das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) beachtet werden, und sie hilft, wenn es Konflikte mit dem Betrieb oder der Ausbildung gibt.
In diesem Artikel erfährst du:
👉 was die JAV genau ist,
👉 wie sie gewählt wird,
👉 wer mitmachen darf,
👉 welche Rechte sie hat –
und warum es sich lohnt, selbst aktiv zu werden.Falls du dich allgemein über deine Rechte in der Ausbildung informieren willst, findest du im Übersichtsartikel Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick eine komplette Übersicht aller Themen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die offizielle Interessenvertretung aller Azubis und jugendlichen Beschäftigten in einem Betrieb.
Sie sorgt dafür, dass du als Auszubildende:r gehört wirst, wenn es um deine Rechte, deine Ausbildung oder deine Arbeitsbedingungen geht.
Die JAV ist also so etwas wie das Sprachrohr der Azubis im Unternehmen. Sie nimmt Probleme auf, bringt Verbesserungsvorschläge ein und achtet darauf, dass Gesetze und Ausbildungspläne eingehalten werden.
⚖️ Rechtliche Grundlage
Die JAV ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt, genauer in den §§ 60 bis 73. Dort steht, dass die JAV die besonderen Interessen von jugendlichen Arbeitnehmer:innen (unter 18) und Auszubildenden (unter 25) vertreten soll.
Das bedeutet:
- Die JAV ist kein Ersatz für den Betriebsrat, sondern arbeitet mit ihm zusammen.
- Sie darf Themen ansprechen, Vorschläge einreichen und Missstände melden, aber keine eigenen Beschlüsse fassen – das kann nur der Betriebsrat.
- Der Betriebsrat ist verpflichtet, die JAV anzuhören, wenn Entscheidungen Azubis betreffen (z. B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsplanung oder Ausbildungsbedingungen).
🧠 Kurz erklärt: JAV vs. Betriebsrat
| Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) | Betriebsrat | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Jugendliche & Auszubildende (unter 25 Jahre) | Alle Arbeitnehmer:innen |
| Wahlvoraussetzung | Nur möglich, wenn es einen Betriebsrat gibt | Kann unabhängig gebildet werden |
| Schwerpunkt | Ausbildung, Arbeitsbedingungen junger Beschäftigter | Allgemeine Interessenvertretung |
| Rechtsgrundlage | §§ 60–73 BetrVG | §§ 1–59 BetrVG |
💬 Beispiel aus der Praxis
In einem Betrieb mit 50 Azubis merken einige, dass sie regelmäßig Überstunden machen müssen. Sie wenden sich an ihre JAV, die das Thema beim Betriebsrat anspricht. Der Betriebsrat prüft, ob die Arbeitszeiten gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen, und verhandelt mit der Geschäftsführung über Änderungen.So kann die JAV ganz konkret helfen, ohne dass jemand allein mit dem Problem bleibt.
Nicht jeder Betrieb kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wählen. Damit das möglich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese stehen im § 60 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).
⚙️ Voraussetzungen für die Wahl einer JAV
Eine JAV darf gewählt werden, wenn:
- im Betrieb bereits ein Betriebsrat existiert, und
- dort mindestens fünf Jugendliche unter 18 Jahren oder fünf Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigt sind.
Sind beide Bedingungen erfüllt, kann eine JAV gewählt werden, die die Interessen dieser jungen Beschäftigten vertritt. Sie kümmert sich um Themen wie faire Ausbildungsbedingungen, Arbeitszeiten, Sicherheit oder Mitbestimmung im Alltag.
Wenn dein Betrieb keinen Betriebsrat hat oder zu klein ist, kann keine JAV gewählt werden. In diesem Fall kannst du dich bei Problemen an deine IHK, HWK, Gewerkschaft oder eine Jugendberatungsstelle wenden – dort bekommst du Unterstützung.
🧩 Zusatz: Wann darf ein Betriebsrat gegründet werden?
Da die JAV nur gemeinsam mit einem Betriebsrat existieren kann, lohnt sich ein kurzer Blick auf dessen Voraussetzungen:
Ein Betriebsrat darf gebildet werden, wenn
- mindestens fünf ständig beschäftigte Arbeitnehmer:innen im Betrieb arbeiten
- und mindestens drei davon wählbar sind (über 16 Jahre alt und mindestens sechs Monate im Betrieb).
Erst wenn ein solcher Betriebsrat besteht und genügend junge Beschäftigte vorhanden sind, darf eine JAV gewählt werden.
💡 Merke: Ohne Betriebsrat keine JAV – mit Betriebsrat und mindestens fünf Azubis oder Jugendlichen kann die JAV gegründet werden.
Nicht alle im Betrieb dürfen an der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) teilnehmen. Das Gesetz legt genau fest, wer wählen darf und wer sich selbst aufstellen kann.
🗳️ Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die
- noch keine 18 Jahre alt sind (also jugendliche Arbeitnehmer:innen), oder
- eine Ausbildung machen und noch keine 25 Jahre alt sind.
Das heißt: Auch wer über 18, aber noch in der Ausbildung ist, darf seine JAV wählen. Wichtig ist nicht das Alter, sondern ob du Azubi oder jugendliche:r Beschäftigte:r bist. Stichtag ist immer der Wahltag – wer an diesem Tag die Voraussetzungen erfüllt, darf wählen.
👩💼 Wer darf kandidieren?
Kandidieren dürfen alle Beschäftigten, die
- unter 25 Jahre alt sind und
- im Betrieb arbeiten, also auch Azubis und junge Angestellte.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du selbst wahlberechtigt bist – entscheidend ist, dass du jünger als 25 bist und im Betrieb beschäftigt bist.
💡 Wenn du während deiner Amtszeit 25 Jahre alt wirst, darfst du die laufende Wahlperiode zu Ende führen. Du verlierst also nicht automatisch dein Amt.
📘 Beispiel
- Nora ist 19 und macht eine Ausbildung zur Industriekauffrau – sie darf wählen und kandidieren.
- Ali ist 17 und Praktikant im Betrieb – auch er darf wählen, aber nicht unbedingt kandidieren, wenn er kein festes Ausbildungsverhältnis hat.
- Sven ist 24, im dritten Lehrjahr – er darf gewählt werden, auch wenn er während der Amtszeit 25 wird.
Wenn ein Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Die Wahl läuft nach festen Regeln ab, die im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 62–65 BetrVG) festgelegt sind. Das Ziel: eine faire, geheime und demokratische Wahl, bei der jede:r Wahlberechtigte mitbestimmen kann.
📅 Wann finden JAV-Wahlen statt?
Die JAV wird alle zwei Jahre neu gewählt, und zwar zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November in graden Jahren. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre – danach finden Neuwahlen statt. Wenn du zu diesem Zeitpunkt im Betrieb bist und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du dich beteiligen.
⚙️ Wer organisiert die Wahl?
Die Wahl wird vom Betriebsrat durchgeführt. Er sorgt dafür, dass alles korrekt abläuft, und beruft einen Wahlausschuss, der sich um die praktische Durchführung kümmert.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören:
- die Wahl ankündigen,
- Wählerliste und Kandidatenliste erstellen,
- Stimmzettel vorbereiten,
- und die Stimmen auszählen.
🪪 Ablauf der Wahl – Schritt für Schritt
- Wahlankündigung
Der Betriebsrat oder Wahlausschuss informiert alle Wahlberechtigten offiziell über Termin, Ablauf und Fristen. - Kandidatur
Wer kandidieren möchte, reicht eine Vorschlagsliste ein. Dafür braucht man meist Unterstützungsunterschriften anderer Azubis oder junger Beschäftigter. - Wahl
Die Wahl findet geheim und meist schriftlich statt. Jede:r Wahlberechtigte darf genau eine Stimme abgeben. - Auszählung & Bekanntgabe
Nach Ende der Wahl werden die Stimmen ausgezählt. Die Kandidat:innen mit den meisten Stimmen ziehen in die JAV ein.
🧾 Vereinfachte Wahl für kleinere Betriebe
In Betrieben mit bis zu 100 Wahlberechtigten darf die JAV in einem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden (§ 63 Abs. 5 BetrVG).
Das bedeutet:
- weniger Formulare,
- kürzere Fristen,
- oft direkte Wahl in einer einzigen Wahlversammlung.
Dadurch ist die Wahl einfacher und schneller organisiert – besonders hilfreich in kleineren Ausbildungsbetrieben.
🧠 Tipp: Wenn du dich für eine Kandidatur interessierst, kannst du dich vorab bei der Gewerkschaft oder der IHK/HWK informieren. Sie bieten kostenlose Leitfäden, Formulare und sogar Workshops für JAV-Wahlen an.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht nur ein Symbol für Mitbestimmung – sie hat klare Aufgaben und festgelegte Rechte. Ihr Ziel: sicherstellen, dass Azubis im Betrieb fair behandelt werden, ihre Ausbildung ordnungsgemäß abläuft und Gesetze eingehalten werden.
🧩 Die wichtigsten Aufgaben der JAV
Die Aufgaben der JAV sind in § 70 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgelegt. Darin steht, dass sie die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber vertreten soll.
Konkret bedeutet das:
- Sie überwacht, ob der Betrieb das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungsgesetz und Tarifverträge einhält.
- Sie achtet darauf, dass Ausbildungspläne und -inhalte richtig umgesetzt werden.
- Sie setzt sich für faire Arbeitszeiten, ausreichende Pausen und sicheren Arbeitsschutz ein.
- Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Azubis entgegen und leitet sie an den Betriebsrat weiter.
- Sie hilft bei Konflikten mit Ausbilder:innen oder Kolleg:innen.
- Sie kann Verbesserungsvorschläge einbringen, z. B. für Azubi-Schulungen, Pausenräume oder Feedbackgespräche.
🤝 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen – sie darf selbst keine verbindlichen Entscheidungen treffen, aber Themen und Anliegen einbringen. Wenn die JAV etwas beantragt oder meldet, muss der Betriebsrat sich damit befassen.
Beispiele:
- Wenn Azubis regelmäßig Überstunden machen, kann die JAV das offiziell ansprechen.
- Wenn Ausbildungsinhalte fehlen oder Geräte unsicher sind, kann sie beim Betriebsrat eine Überprüfung beantragen.
💡 Die JAV hat Teilnahmerecht an allen Betriebsratssitzungen, bei denen Themen besprochen werden, die Jugendliche oder Azubis betreffen.
🗂️ Informations- und Beteiligungsrechte
Damit die JAV ihre Aufgaben ernsthaft erfüllen kann, hat sie das Recht auf:
- Informationen über alle betrieblichen Entscheidungen, die junge Beschäftigte betreffen.
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
- Anhörung, bevor Maßnahmen beschlossen werden, die Azubis beeinflussen (z. B. Änderungen der Arbeitszeiten oder der Ausbildungsordnung).
🧠 Praxisbeispiel
Ein Azubi berichtet der JAV, dass er regelmäßig Pausen ausfallen lassen muss, um Aufgaben zu schaffen. Die JAV prüft den Fall und bringt das Thema beim Betriebsrat ein. Gemeinsam wird eine Lösung gefunden, dass Ausbilder:innen die Pausen besser koordinieren – ganz ohne Streit oder Angst vor Ärger.So zeigt sich: Die JAV ist keine „Mini-Gewerkschaft“, sondern eine vertrauliche Anlaufstelle, die wirklich etwas bewegen kann.
Wer in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wird, übernimmt Verantwortung – aber bekommt auch besondere Rechte und Schutz. Diese sind wichtig, damit JAV-Mitglieder ihre Aufgaben ohne Nachteile oder Druck erfüllen können.
🕒 Freistellung für JAV-Arbeit
JAV-Mitglieder dürfen während ihrer Arbeitszeit Zeit für ihre Aufgaben verwenden, z. B. für:
- Gespräche mit Azubis,
- Sitzungen mit dem Betriebsrat,
- Vorbereitung von Vorschlägen oder Berichten.
Diese Zeit zählt als Arbeitszeit – das Gehalt wird ganz normal weitergezahlt. Wenn jemand für die JAV hauptverantwortlich ist (z. B. Vorsitzende:r), kann es je nach Betriebsgröße sogar eine Teilfreistellung geben, um genug Zeit für die JAV-Arbeit zu haben.
💡 Wichtig: Die JAV-Arbeit darf nicht in der Freizeit erledigt werden, wenn es während der Arbeitszeit möglich ist.
🎓 Anspruch auf Schulungen und Seminare
Damit JAV-Mitglieder wissen, wie sie ihre Aufgaben richtig ausüben, dürfen sie an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen – z. B. zu Themen wie:
- Arbeitsrecht,
- Jugendarbeitsschutzgesetz,
- Kommunikation und Konfliktlösung.
Der Betrieb muss diese Schulungen ✅ genehmigen, ✅ bezahlen (einschließlich Reise- und Unterkunftskosten) und die Teilnehmer:innen dafür freistellen (§ 65 Abs. 1 BetrVG).
Das gilt übrigens auch für neue Mitglieder direkt nach der Wahl – sie haben Anspruch auf eine Grundlagenschulung.
🛡️ Besonderer Kündigungsschutz für JAV-Mitglieder
Während der Amtszeit und ein Jahr danach dürfen JAV-Mitglieder nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 Kündigungsschutzgesetz).
Nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Diebstahl, grobes Fehlverhalten) wäre möglich – und auch das nur mit Zustimmung des Betriebsrats.
Dieser Schutz soll sicherstellen, dass JAV-Mitglieder offen ihre Meinung sagen können, ohne Angst vor Nachteilen zu haben.
📬 Informationsrecht
Die JAV hat das Recht, über alle Angelegenheiten informiert zu werden, die Azubis und junge Beschäftigte betreffen – z. B.:
- neue Ausbildungspläne,
- Änderungen von Arbeitszeiten,
- neue Betriebsvereinbarungen,
- geplante Einstellungen oder Kündigungen von Azubis.
Nur so kann sie sinnvoll mitreden und die Interessen der Jugendlichen vertreten.
🤝 Unterstützung der JAV durch den Betriebsrat
Der Betriebsrat ist verpflichtet, die JAV bei ihrer Arbeit zu unterstützen (§ 67 BetrVG). Er muss sie anhören, ihre Vorschläge prüfen und sie zu allen relevanten Sitzungen einladen. Viele JAV-Mitglieder sagen später, dass sie durch diese Zusammenarbeit viel über Betriebsstrukturen, Rechte und Kommunikation gelernt haben – ein echter Vorteil fürs Berufsleben.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist kein eigenständiges Organ, sondern arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Nur gemeinsam können sie die Interessen von Azubis und jungen Beschäftigten wirklich durchsetzen. Diese Zusammenarbeit ist im Betriebsverfassungsgesetz (§§ 67–69 BetrVG) genau geregelt.
🧩 Wie die Zusammenarbeit funktioniert
- Die JAV vertritt die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden.
- Der Betriebsrat hat die rechtliche Befugnis, diese Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
- Deshalb bringt die JAV ihre Themen und Vorschläge über den Betriebsrat ein.
Beispiel: Wenn Azubis regelmäßig Überstunden machen müssen oder die Berufsschulzeit nicht korrekt angerechnet wird, informiert die JAV den Betriebsrat. Dieser prüft die Situation und kann formell beim Arbeitgeber einschreiten oder Maßnahmen verhandeln.
🗓️ Gemeinsame Sitzungen
Die JAV darf an allen Betriebsratssitzungen teilnehmen, bei denen Themen besprochen werden, die Jugendliche oder Auszubildende betreffen.
Dazu gehört z. B.:
- Änderungen bei Arbeitszeiten,
- Ausbildungspläne,
- Beurteilungen,
- Urlaubsregelungen für Azubis.
Der oder die JAV-Vorsitzende wird zu diesen Sitzungen offiziell eingeladen und darf mitreden, aber nicht mit abstimmen.
💡 Wenn die JAV selbst ein Thema ansprechen möchte, kann sie eine gemeinsame Sitzung mit dem Betriebsrat beantragen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
📣 Mitspracherecht und Initiativrecht
Die JAV darf Themen selbst ansprechen, wenn sie der Meinung ist, dass etwas verbessert werden sollte. Sie kann dazu Vorschläge an den Betriebsrat übergeben – zum Beispiel zur Verbesserung der Ausbildungsqualität oder zur Organisation von Azubi-Projekten. Der Betriebsrat muss diese Vorschläge ernsthaft prüfen und dem Arbeitgeber gegebenenfalls offiziell vorlegen.
🧠 Warum die Zusammenarbeit so wichtig ist
Nur durch die Verbindung von JAV und Betriebsrat haben Azubis eine echte Stimme im Unternehmen. Die JAV kennt die Probleme junger Beschäftigter aus erster Hand, während der Betriebsrat die rechtlichen Mittel hat, etwas zu verändern. So entsteht ein starkes Team, das gemeinsam für faire Bedingungen sorgt.
Nicht in jedem Betrieb gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Das ist ganz normal – vor allem in kleineren Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gibt. Da die JAV nur existieren darf, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, können viele Azubis diese Möglichkeit zur Mitbestimmung gar nicht nutzen.
Trotzdem bist du nicht allein, wenn es bei dir im Betrieb Probleme gibt oder du Fragen hast. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die dich unterstützen.
🧭 Unterstützung außerhalb des Betriebs
Wenn du keine JAV hast, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
| Anlaufstelle | Wofür sie hilft |
|---|---|
| Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) | Zuständig für alle Fragen rund um deinen Ausbildungsvertrag, Prüfungen oder Probleme mit dem Betrieb. |
| Gewerkschaften (z. B. ver.di, IG Metall, IG BCE) | Beratung bei Konflikten, Unterstützung bei rechtlichen Fragen oder JAV-Gründung, kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder. |
| Jugendberatungsstellen oder Ausbildungsbegleiter:innen | Persönliche Unterstützung bei Problemen im Betrieb oder in der Berufsschule. |
| Agentur für Arbeit | Beratung bei Ausbildungsabbruch, Wechsel oder Problemen mit dem Arbeitgeber. |
💡 Diese Einrichtungen unterliegen der Schweigepflicht – du kannst dich also sicher an sie wenden, auch wenn du Angst hast, dass dein Betrieb etwas erfährt.
🗳️ Möglichkeit: Betriebsrat oder JAV gründen
Wenn euer Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, aber noch keinen Betriebsrat oder keine JAV hat, könnt ihr selbst aktiv werden.
- Für den Betriebsrat müssen mindestens fünf ständig Beschäftigte im Unternehmen arbeiten.
- Wenn der einmal besteht und mindestens fünf Azubis oder Jugendliche dazukommen, kann eine JAV gewählt werden.
Oft helfen Gewerkschaften oder die Kammern bei der Organisation der ersten Wahl – sie dürfen den Prozess sogar offiziell unterstützen und begleiten.
💬 Beispiel
Lea arbeitet in einem mittelständischen Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden und drei Azubis. Weil es keinen Betriebsrat gibt, kann auch keine JAV gewählt werden. Als es Probleme mit der Arbeitszeit gibt, wendet sie sich an die Handwerkskammer, die zwischen ihr und dem Betrieb vermittelt. So konnte das Problem gelöst werden – auch ohne offizielle JAV.
❤️ Fazit: Auch ohne JAV hast du Rechte. Wichtig ist, dass du weißt, an wen du dich wenden kannst, wenn etwas nicht stimmt. Eine JAV ist ein starkes Instrument für Mitbestimmung – aber auch ohne sie bist du nicht schutzlos.
Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu sein, bedeutet Verantwortung zu übernehmen – für dich selbst und für andere. Aber es lohnt sich in vielerlei Hinsicht: Du lernst unglaublich viel, wirst ernster genommen im Betrieb und kannst wirklich etwas verändern.
💬 Mitreden statt meckern
In jedem Betrieb gibt es Dinge, die besser laufen könnten: zu wenig Feedback, fehlende Werkzeuge, Stress in der Berufsschule. Als JAV-Mitglied hast du die Möglichkeit, diese Themen direkt anzusprechen – und zwar nicht als Einzelperson, sondern mit offiziellem Mitspracherecht.
Du wirst zur Stimme der Azubis, die gehört wird. Und das fühlt sich ziemlich gut an. 💪
🎓 Du lernst fürs Leben
Wer JAV-Arbeit macht, sammelt viele Fähigkeiten, die weit über die Ausbildung hinausgehen:
| Fähigkeit | Was du lernst |
| Kommunikation | Du führst Gespräche mit Vorgesetzten, Kolleg:innen und Azubis – sachlich, klar, respektvoll. |
| Organisation | Du planst Sitzungen, bereitest Themen vor und führst Protokolle. |
| Teamarbeit | Du arbeitest eng mit der JAV, dem Betriebsrat und anderen Azubis zusammen. |
| Verantwortung | Du vertrittst nicht nur dich, sondern alle Azubis im Betrieb. |
| Rechtsverständnis | Du lernst Gesetze wie das BetrVG oder das BBiG kennen – Wissen, das dir später überall nützt. |
Viele ehemalige JAV-Mitglieder sagen, dass sie durch ihr Engagement selbstbewusster, lösungsorientierter und kommunikativer geworden sind.
🧭 Einstieg in die Mitbestimmung
Die JAV ist für viele der erste Schritt in die betriebliche Mitbestimmung. Viele Betriebsrät:innen haben ihre Karriere als JAV-Mitglied begonnen. Wenn du dich für faire Ausbildung, Teamgeist und Mitgestaltung interessierst, ist die JAV der perfekte Startpunkt.
❤️ Fazit
JAV-Arbeit kostet Zeit und Engagement – aber sie gibt dir viel zurück: Du lernst, Verantwortung zu übernehmen, dich für andere einzusetzen und im Betrieb mitzugestalten. Du wirst nicht nur Teil eines Gremiums, sondern Teil einer positiven Veränderung.
Oder kurz gesagt: Wer in der JAV ist, lernt nicht nur für den Beruf – sondern fürs Leben.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist ein wichtiges Element der Mitbestimmung im Betrieb. Sie sorgt dafür, dass die Stimmen der jungen Beschäftigten gehört werden, Rechte eingehalten und Ausbildungsbedingungen verbessert werden.
Wer eine JAV im Betrieb hat, profitiert gleich doppelt:
👉 zum einen, weil Azubis eine eigene Anlaufstelle für Probleme und Anliegen haben,
👉 zum anderen, weil sie durch ihre Arbeit aktiv mitgestalten können, wie Ausbildung im Betrieb gelebt wird.
Und auch wenn es keine JAV gibt, bist du nicht allein – Kammern, Gewerkschaften und Beratungsstellen helfen dir, wenn du Unterstützung brauchst.
Wenn du dich engagieren möchtest, informiere dich bei deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft, wie du selbst kandidieren oder mithelfen kannst.
So wirst du Teil eines Teams, das sich für Fairness, Zusammenhalt und gute Ausbildung starkmacht.