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Arbeitsschutz für die Füße: Informatives über Sicherheitsschuhe

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Für viele Berufssparten ist Sicherheitskleidung, darunter auch Schuhe, gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Schutz unserer Gesundheit, wobei sie für den jeweiligen Arbeitsbereich individuelle Anforderungen erfüllen müssen. Generell ist bei Sicherheitsschuhen eine Zehenschutzkappe Pflicht, die einer Stoßenergie von 200 Joule und einem Druck von 15 Kilonewton standhält. Festgeschrieben sind die Grundanforderungen sowie Zusatzeigenschaften in der DIN EN ISO 20345.

Grundregeln für Sicherheitsschuhe

Arbeitsschuhe sind in verschiedene Sicherheitsklassen (S1 bis S5) eingeteilt, sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ergänzt wird die Klassifizierung durch spezielle zusätzliche Features, darunter beispielsweise Kälteisolierung oder Hitzebeständigkeit. Für den Einsatz von Sicherheitsschuhen gibt es einige allgemeine Grundregeln wie zum Beispiel:

  • S1 – für Tätigkeiten, bei denen weder Feuchtigkeit oder Nässe zu erwarten sind
  • S1P – wenn ein Risiko auf Eindringen von spitzen oder scharfen Fremdkörpern vorliegt
  • S2 – für ein Arbeitsumfeld, an dem Feuchtigkeit oder Nässe erwartet wird
  • S3 – diese Klasse deckt komplett die vorgenannten Bereiche ab

Viele Menschen denken bei dem Begriff Sicherheitsschuhe an robuste, schwere Produkte, bei denen von einer schönen Optik keine Rede sein kann. Im Handel findet sich jedoch eine große Auswahl an sportlichen Arbeitsschuhen mit hohem Tragekomfort. Die meisten dieser Schuhe entsprechen gleichfalls der ESD-Norm.

Der Dachdecker Jens Hartmann, der sich im Laufe seiner Berufsjahre ein umfangreiches Wissen über Sicherheitsschuhe angeeignet hat, beschreibt folgende Plus- und Minuspunkte:

Vorteile

  • geringes Gewicht
  • hoher Tragekomfort
  • in der Regel günstiger Anschaffungspreis
  • teilweise ESD-konform
  • gute Alltagstauglichkeit
  • atmungsaktiv
  • im Angebot stehen sowohl Damen- als auch Herrenschuhe

Nachteile

  • sie nutzen sich oft schnell ab
  • Eignung ausschließlich für Innenbereiche und die Sommerzeit
  • häufig nicht leicht zu reinigen

Individuelle Sicherheitsschuhe für verschiedene berufliche Tätigkeiten

Jede einzelne Berufssparte stellt ihre eigenen Anforderungen an Arbeitsschuhe. Sie sind bereits seit Jahrzehnten im Einsatz und wurden stets weiterentwickelt.

Geschichtliche Info:

Die ersten Sicherheitsschuhe, die über schützende Schalen verfügten, kamen im frühen Jahrhundert im Zuge des Industriezeitalters auf den Markt.

Hersteller von Sicherheitsschuhen ruhen sich auch heute nicht auf ihren Errungenschaften aus. Es werden stets neue Produkte konzipiert, wobei insbesondere die Erfahrungen der Nutzer aus unterschiedlichen Berufen hilfreich sind.

Während Köche, darunter der bekannte Lars Hartmann, für wichtige Informationen aus der Gastronomie sorgen, leisten Handwerker unter anderem im Bau- oder Schreinerbereich einen hilfreichen Beitrag.

Elektriker

Das A und O bei Sicherheitsschuhen für Elektriker ist eine gute Isolierung. Nur sie sind in der Lage, einen elektrischen Schlag zu verhindern. Von größter Wichtigkeit ist, dass die arbeitende Person nicht geerdet ist. Für einen Elektriker kommen somit ausschließlich spezielle Arbeitsschuhe mit isolierender Sohle in Frage. Sie schützen bis zu einer 1.000-V-Wechselspannung sowie 1.500-V-Gleichspannung.

Nützliche Info:

Entsprechende Sicherheitsschuhe, beispielsweise nach Norm EN ISO 50321, durchlaufen eine spezielle Prüfung bei einer Spannung von fünf kV über einen Zeitraum von drei Minuten.

Mitarbeiter im medizinischen Bereich

Neben der Schutzklasse SB oder S1 kommt es bei Ärzten und Krankenhauspersonal häufig auch auf das Äußere der Sicherheitsschuhe an. In vielen ärztlichen Einrichtungen ist Weiß vorgeschrieben. Die Produkte der Schutzklasse SB verfügen über den Vorteil, dass diese leicht an- und ausgezogen werden können, da sie meist einen offenen Fersenbereich aufweisen.

Bei S1-Schuhen hingegen ist dieser geschlossen, darüber hinaus besitzen sie eine Dämpfung im hinteren Bereich des Fußes. Für Krankenhauspersonal, das viele Stunden auf den Beinen ist und teilweise lange Laufwege zurücklegen muss, sind sie deshalb ideal.

Schreiner

Das Augenmerk bei Schreinerarbeiten liegt vor allem auf einer durchtrittsicheren Schuhsohle. Weiterhin sollten die Sicherheitsschuhe vor herabfallenden, schweren Gegenständen wie Bretter oder Arbeitsgeräte schützen.

Da Modelle für Schreiner in der Regel nicht mit Feuchtigkeit oder Wasser in Kontakt kommen, können sie Arbeitsschuhe der Klasse S1P tragen. Sie bieten größtenteils neben einer Fersendämpfung auch antistatische Eigenschaften.

Feuerwehr und Technisches Hilfswerk

Sowohl bei der Feuerwehr als auch beim Technischen Hilfswerk ist das Tragen von Sicherheitsschuhen der Schutzklasse S3 vorgeschrieben. Für Mitarbeiter der Feuerwehr, bei deren Einsätzen es oft auf Sekunden ankommt, zählt vor allem die Möglichkeit, Schuhe schnell verschließen zu können. Für sie werden deshalb spezielle Feuerwehrstiefel hergestellt. Diese reichen bis über die Knöchel und sind

  • wasserabweisend,
  • hitzebeständig,
  • atmungsaktiv und
  • besitzen eine durchtrittsichere Sohle.
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Forstwirtschaft

Beim Arbeitseinsatz in der Forstwirtschaft ist das Tragen besonderer Sicherheitsschuhe Pflicht, die über einige Zusatzanforderungen verfügen. Gemäß PSA-Forst (Persönliche Schutzausrüstung für Forstwirte) müssen die Schuhe eine Schafthöhe von mindestens 19,5 Zentimeter aufweisen. Eine Zehenschutzkappe ist ebenso Vorschrift wie eine rutschfeste Sohle. Zusätzlich muss ein Knöchelschutz integriert sein.

Die besonderen Anforderungen führen dazu, dass die allgemeine Bezeichnung „Arbeitsschuhe“ nicht zutrifft – es handelt sich um sogenannte „Forststiefel“. Ein weiteres und das bedeutendste Merkmal ist die Schnittschutzausführung (Norm EN ISO 17249), die bei Arbeiten mit der Kettensäge dringend erforderlich ist.

Unser Tipp:

Berufseinsteiger und Auszubildende informieren sich am besten bei ihrem Chef, welche Sicherheitsschuhe für ihren Job erforderlich sind und von diesem zur Verfügung gestellt werden.

Wer trägt die Kosten für Sicherheitskleidung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung allein zu tragen. Dies gilt auch für deren Reinigung und Wartung. Werden Sicherheitsschuhe und Co. von Arbeitnehmern freiwillig genutzt, müssen sie diese von ihrem eigenem Geld finanzieren.