Alle Ausbildungen haben eine in der Ausbildungsordnung festgelegte Dauer, welche in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten liegt (teilweise noch länger). Diese ist auch im Ausbildungsvertrag zu finden. Generell ist es möglich, sowohl schon zu Beginn als auch während deiner Ausbildung, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Aber auch eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Verkürzen vor Ausbildungsbeginn
Schon vor Antritt deiner Ausbildung, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen. So können verschiedenen Tätigkeiten, wie eine erste Berufsausbildung oder das Abitur, die Ausbildung bis zu einem Jahr verringern. Ebenso werden Praktika, oder ein Berufsorientierungsjahr, bei einigen Berufsausbildungen angerechnet. Dass es sich bei den vorangegangenden Tätigkeiten um solche handelt, die deinem Ausbildungsberuf entsprechen, ist selbsterklärend. Die gesetzliche Regelung findet sich in §8 Berufsbildungsgesetz wieder.
Bei Verkürzung mit allgemeinen Schulabschluss gilt folgendes:
- Fachoberschulreife (Realschulabschluss): Verkürzung um 6 Monate möglich
- Fachhochschulreife und Abitur: Verkürzung um 12 Monate möglich
Bei Verkürzung durch Berufserfahrung oder gar einer beruflichen Vorbildung gilt folgendes:
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Verkürzung um 12 Monate möglich
- Berufserfahrung (Praktika etc.): Können angemessen berücksichtigt werden. Verkürzung bis zu 6 Monaten möglich
Neben einer Verkürzung der Ausbildung, kannst du auch eine Teilzeitausbildung machen.
Antrag stellen
Wichtig ist, dass der Antrag auf Verkürzung gleich zu Beginn deiner Ausbildung bei der zuständigen Kammer von dir und deinem Ausbildungsbetrieb gestellt wird. Du benötigst also das Einverständnis deines Ausbilders. In einem Vorstellungsgespräch kannst du dich beispielsweise nach der Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungszeit erkundigen.
Wenn du während deiner Ausbildung verkürzen möchtest, müssen zum Einen deine Noten in der Berufsschule (und in der Zwischenprüfung) sowie deine betrieblichen Leistungen gut sein. Der Notendurchschnitt muss hierbei besser als 2,49 sein, um einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. Dieser sollte nach der Zwischenprüfung gestellt werden und es empfiehlt sich ebenfalls mit dem Ausbildungsbetrieb Rücksprache zu halten. §45 Berufsbildungsgesetz regelt die Rechstlage.
Ausbildung verlängern
Umgekehrt ist auch eine Verlängerung der Ausbildung möglich. Lange Krankzeiten, mangelhafte Ausbildung und andere Gründe kommen hierfür in Betracht. Auch im Falle einer Schwangerschaft kann die Ausbildung verlängert werden, oder als Teilzeitausbildung fertig abgeschlossen werden. Denk dran: eine Ausbildung zu verlängern ist in jedem Fall besser, als die Ausbildung abzubrechen.
Informationen und Anträge zur Ausbildungsverkürzung oder -verlängerung sowie zur Teilzeitausbildung, erhälst du bei deiner zuständigen Kammer oder im Berufsinformationszentrum. Bei allen Fragen zum Thema, steht dir die azubister-Redaktion ebenfalls zur Verfügung. Poste uns hier deine Fragen.