Thema Ratgeber

Abschlussprüfung: Ende der Ausbildung

Mädchen beim Lernen zwischen Büchern© FotoW / iStock

Die Abschlussprüfung als letzte Hürde vor dem Ende der Ausbildung

Am Ende deiner Ausbildung steht die Abschlussprüfung als letzte Prüfung vor dem erfolgreichen Abschluss. Hierzu musst du dich bei deiner zuständigen Kammer, wie deiner Industrie und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Kammer der Freien Berufe anmelden. In der Regel wird dies dein Ausbildungsbetrieb für dich übernehmen. Erkundige dich aber, damit du die Anmeldung nicht versäumst.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Nach §43 Berufsbildungsgesetz wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein Ausbildungsverhältnis wurde bei der zuständigen Stelle (IHK etc.) eingetragen. Dies geschieht zu Beginn deiner Ausbildung durch deinen Ausbildungsbetrieb.
  • Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • Nachweis deiner Berufsausbildung anhand der Berichtshefte. Diese sollen über die praktische Ausbildung im Betrieb Auskunft geben.
  • Du hast die für deinen Beruf in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Zeit abgeleistet.

In Metall- und Elektroberufen setzt sich immer mehr das Modell der gestreckten Abschlussprüfung durch, die in zwei Teilen abgehalten wird. Teil 1 ersetzt hierbei die Zwischenprüfung, auch hier werden Grundqualifikationen abgefragt, Teil 2 prüft am Ende der Ausbildung Spezialkenntnisse.

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Was wird in der Abschlussprüfung abgefragt?

Bei der normalen Abschlussprüfung wirst du in den Hauptfächern deiner Berufsschule geprüft. Meist findet sie an einem Termin statt. An dieser zentralen Abschlussprüfung nehmen alle Auszubildenden deines Berufes teil. Die Prüfung wird nicht von der Berufsschule organisiert, sondern du legst diese vor deiner zuständigen Kammer ab. Deine Leistungen werden mit Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (schlecht) wiedergegeben. Für die Teilnahme am Prüfungszeitraum musst du freigestellt werden. Minderjährige Auszubildende müssen zudem nach §10 Jugendarbeitsschutzgesetz am Tag vor der schriftlichen Prüfung durch den Betrieb befreit werden.

Wenn du die Prüfung bestanden hast, endet deine Ausbildung mit der Übergabe deines Abschlusszeugnis. Laut § 21 Berufsbildungsgesetz endet deine Ausbildung wenn du bestanden hast. Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder wenn du in einem bzw. mehreren Fächern durchgefallen bist, gibt es die Möglichkeit der Wiederholung. Hierzu musst du dich zur Nachprüfung anmelden. In der Nachprüfung wirst du dann in den jeweiligen Fächern erneut geprüft. Hast du die Abschlussprüfung auch beim dritten Mal nicht bestanden, kannst du deine Berufsausbildung leider nicht erfolgreich abschließen.

Hast du deine Abschlussprüfungen bereits hinter dich gebracht und noch hilfreiche Tipps für andere Azubis? Wie wars mit dem Lernstress bei dir?