Teilzeitausbildung als Chance für junge Eltern

Kind und Azubi- Teilzeitausbildung machts möglich
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Die berufliche Situation von jungen Eltern ist nicht immer einfach. Familie, Beruf und Freizeit unter einen Hut zu bringen, ist eine große Aufgabe. Viele junge Eltern beginnen deswegen erst gar nicht eine Ausbildung oder brechen diese ab. Eine Berufsausbildung in Teilzeit, ermöglicht es aber Familie und Ausbildung besser nebeneinander zu vereinbaren. Dies wird im Ausbildungsvertrag geregelt. Viele Erziehende und Alleinerziehende haben keinen beruflichen Abschluss. Ein anerkannter Abschluss ist aber als Einstieg in eine selbstständige Lebensgestaltung Grundvoraussetzung.

Seit 2005 ist eine Teilzeitausbildung möglich

2005 wurde das Berufsbildungsgesetz reformiert. Damit Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren sind, wurde Ausbildung in Teilzeit ermöglicht. In § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren:

“§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Arbeitszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung)….”

Für junge Eltern, aber auch wenn Familienangehörige gepflegt werden müssen, ist dies die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Man hat genügend Zeit, sich um die Familienverpflichtungen zu kümmern und zugleich kann der Start ins Berufsleben durch eine Berufsausbildung umgesetzt werden. Hierbei besteht grundsätzlich für alle Dualen Ausbildungen die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu absolvieren. Hierbei zeigen die Erfahrungen, dass bestimmte Berufe besonders häufig in Teilzeit angeboten werden. Vor allem in Berufen im Bürobereich lässt sich eine Teilzeitausbildung gut in den Betriebsalltag einfügen.

Teilzeitausbildung in der Praxis

In der Praxis wird zwischen zwei Varianten beim Ausbildungszeitrahmen unterschieden:

  • Bei der ersten Variante beträgt die Arbeitszeit einschließlich der Berufsschule mindestens 25 Wochenstunden bzw. 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit; die Gesamtausbildungsdauer verlängert sich hier nicht.
  • In der zweiten Variante wird die Ausbildungszeit um 1 Jahr verlängert. Die Arbeitszeit, inklusive des Berufsschulunterrichts, beträgt hierbei mindestens 20 Stunden.

Der Ausbildungsbetrieb und die/der Auszubildende einigen sich auf eine verringerte wöchentliche Arbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden. Des weiteren wird geregelt, zu welchen Zeiten gearbeitet wird. Die Berufsschulzeit wird regulär in Vollzeit abgeleistet, die Unterrichtsstunden werden nicht gekürzt. Die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch wird entsprechend der verkürzten Arbeitszeit angerechnet. Beim Urlaubsanspruch ist hierbei die Dauer der täglichen Arbeitszeit egal: Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen arbeiten wie normale Azubis, haben folglich den selben Urlaubsanspruch wie eben diese. Wird an weniger Tagen in der Woche gearbeitet, wird der Urlaub entsprechend gekürzt.

Finanzielle Hilfen

Die Ausbildungsvergütung wird wie erwähnt entsprechend der geringeren monatlichen Ausbildungszeit gekürzt, wodurch diese meistens zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aussreicht. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Leistungen zu beziehen:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe: je nach Einkommen besteht Anspruch auf ergänzende Leistungen aus dem ALG II. Ansprechpartner sind die Jobcenter der Agentur für Arbeit
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): bei der Agentur für Arbeit kann zusätzlich zur Ausbildungsvergütung noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.
  • Elterngeld: dieses wird für ein Jahr gezahlt
  • Kindergeld: bis zum 25. Lebensjahr kann innerhalb einer Ausbildung Kindergeld bezogen werden. Auskünfte erteilen die Familienkassen

Über weitere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung geben die zuständigen Kammern, IHK oder Handwerkskammer etc., Auskunft.

Habt ihr Fragen zur Teilzeitausbildung? Die azubister-Redaktion hilft euch gerne weiter. Postet uns einfach eure Fragen hier.