Thema Ratgeber

Arbeitszeit in der Ausbildung – Was Azubis wissen müssen

Arbeit, Lernen, Leben – wie viel ist erlaubt?

Jeden Tag pünktlich im Betrieb, Berufsschule zwischendurch, vielleicht noch ein Nebenjob oder Prüfungsvorbereitung – der Alltag in der Ausbildung kann ganz schön voll sein. Aber wie viel Arbeit ist eigentlich erlaubt? Und zählt die Berufsschule wirklich zur Arbeitszeit?

Gerade zu Beginn der Ausbildung ist das oft unklar. Manche Betriebe erwarten mehr, als sie dürfen – andere halten sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Damit du genau weißt, was richtig ist, regeln zwei Gesetze deine Arbeitszeit: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Volljährige.

In diesem Artikel erfährst du:

👉 wie lange du als Azubi täglich und wöchentlich arbeiten darfst,

👉 was bei Pausen, Berufsschule und Überstunden gilt,

👉 und was du tun kannst, wenn dein Betrieb sich nicht an die Regeln hält.

Wenn du dich allgemein über deine Rechte informieren möchtest, findest du im Übersichtsartikel Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick alle wichtigen Grundlagen.

1. Was gilt grundsätzlich als Arbeitszeit in der Ausbildung?

Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der du als Auszubildende:r deine Pflichten im Betrieb erfüllst – also dort bist, um zu lernen oder Aufgaben auszuführen.

Sie beginnt, sobald du deine Arbeit oder Ausbildungstätigkeit aufnimmst, und endet, wenn du sie beendest (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

✅ Das zählt zur Arbeitszeit

Zur Arbeitszeit gehört alles, was du im Auftrag des Betriebs oder deiner Ausbilder:innen machst. Dazu zählen z. B.:

  • die Zeit, in der du im Betrieb arbeitest oder ausgebildet wirst
  • Betriebsbesprechungen, Schulungen oder Unterweisungen
  • Teilnahme an innerbetrieblichen Lehrveranstaltungen
  • Wege im Betrieb, z. B. zwischen Werkstatt und Büro
  • Betriebliche Projekte, Prüfungsaufgaben oder Aufgaben im Kundenkontakt.

Auch Zeiten, in denen du auf Anweisung des Betriebs außerhalb des Unternehmens arbeitest – etwa auf einer Baustelle, Messe oder Außendienstfahrt – gelten als Arbeitszeit.

🚫 Das zählt nicht zur Arbeitszeit

  • Pausen (Essenspause, Kaffeepause, private Handyzeit),
  • Wegezeit zur Arbeit und zurück nach Hause,
  • private Tätigkeiten während der Arbeitszeit,
  • Wartezeiten, wenn du dich nicht bereithalten musst (z. B. nach Feierabend).

💡 Ausnahme: Wenn du auf Anweisung deines Betriebs während einer Fahrt dienstlich unterwegs bist (z. B. mitfahren zu einem Kunden), zählt diese Zeit selbstverständlich als Arbeitszeit.

🧠 Praxisbeispiel

Lisa ist Auszubildende im Handwerk. Morgens hilft sie im Betrieb, nachmittags fährt sie mit ihrem Ausbilder zur Kundin, um eine Installation zu übernehmen.

➡️ Die gesamte Zeit, inklusive der Fahrt zur Kundin und zurück in den Betrieb, gilt als Arbeitszeit, weil sie Teil ihrer Ausbildungstätigkeit ist.

So weißt du jetzt, was wirklich zu deiner Arbeitszeit gehört – und was nicht.

2. Wie viele Stunden dürfen Azubis arbeiten?

Wie lange du arbeiten darfst, hängt davon ab, wie alt du bist. Für minderjährige Azubis (unter 18 Jahren) gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), für volljährige Azubis (ab 18 Jahren) das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Beide Gesetze haben dasselbe Ziel: dich vor Überlastung und gesundheitlichen Risiken zu schützen.

👶 Azubis unter 18 Jahren – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Wenn du noch nicht volljährig bist, gelten besonders strenge Regeln:

RegelungVorschrift
Tägliche Arbeitszeitmax. 8 Stunden pro Tag
Wöchentliche Arbeitszeitmax. 40 Stunden pro Woche
5-Tage-Wochein der Regel Montag bis Freitag
Ruhezeitmindestens 12 Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn
Freie Tagezwei zusammenhängende Ruhetage, möglichst Samstag und Sonntag

Arbeiten an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist nur in bestimmten Branchen erlaubt (z. B. Gastronomie, Pflege, Handwerk mit Wochenendbetrieb) – und nur dann, wenn du dafür an einem anderen Tag frei bekommst.

🧑‍💼 Azubis ab 18 Jahren – Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Sobald du volljährig bist, gelten etwas flexiblere, aber immer noch klare Regeln:

RegelungVorschrift
Tägliche Arbeitszeitmax. 8 Stunden pro Tag
Wöchentliche Arbeitszeitmax. 48 Stunden pro Woche
Ausnahmebis zu 10 Stunden täglich erlaubt, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten nicht mehr als 8 Stunden gearbeitet wird
Ruhezeitmindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn
Freie Tagemindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben

Beispielrechnungen

  • Zulässig (Ausgleich in derselben Woche):

    Mo–Do je 9 h (= 36 h) + Fr 4 h (= 40 h gesamt).

    → Durchschnitt pro Arbeitstag = 40 h / 5 Tage = 8,0 hok.
  • Zulässig (mit langfristigem Ausgleich):

    Woche A: 5 Tage je 9 h (= 45 h).

    Woche B: 5 Tage je 7 h (= 35 h).

    → Über den 24-Wochen/6-Monats-Zeitraum liegt der werktägliche Durchschnitt ≤ 8 hok, solange die Gesamtbetrachtung passt. 

⚠️ Sonderfall: Berufsschultage

Wenn du an einem Tag in der Berufsschule bist, kann dieser Tag als voller Arbeitstag zählen – das erklären wir im nächsten Kapitel genauer. Dadurch soll verhindert werden, dass Azubis nach einem langen Schultag auch noch im Betrieb arbeiten müssen.

📢 Hinweis zur aktuellen Arbeitszeit-Debatte

In Deutschland wird derzeit darüber diskutiert, ob die Arbeitszeit flexibler gestaltet werden soll – also statt einer festen Tageshöchstarbeitszeit nur noch eine Wochenarbeitszeit gelten soll.

Für dich als Azubi ändert sich momentan nichts: Die bisherigen Gesetze bleiben gültig. Wenn sich das in Zukunft ändert, findest du bei azubister.de natürlich eine aktualisierte Übersicht.

Damit weißt du jetzt, wie lange du arbeiten darfst – und warum diese Grenzen wichtig sind.

3. Berufsschule und Arbeitszeit – was zählt dazu?

Viele Azubis fragen sich: „Zählt Berufsschule eigentlich als Arbeitszeit?“

Die Antwort ist: Ja!

Denn der Besuch der Berufsschule gehört fest zur Ausbildung und damit auch zur Arbeitszeit – schließlich lernst du dort alles, was du für deinen Beruf brauchst. Wie genau Berufsschulzeit angerechnet wird, hängt davon ab, ob du noch minderjährig oder schon volljährig bist.

👶 Für Azubis unter 18 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz – § 9 JArbSchG)

Das Gesetz schützt Jugendliche besonders und regelt ganz genau, wie Berufsschultage gewertet werden:

SituationWas gilt?
Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (à 45 Min)gilt als ganzer Arbeitstag (also 8 Stunden Arbeitszeit).
Zwei oder mehr Berufsschultage pro WocheEiner davon gilt als ganzer Arbeitstag, die anderen werden stundenweise angerechnet.
Blockunterricht (mehr als 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen)gilt als volle Arbeitswoche.
Pausen und Wegezeitzählen nicht zur Arbeitszeit.

Das bedeutet: Wenn du z. B. mittwochs sechs Stunden Unterricht hast, darf dein Betrieb dich nicht zusätzlich im Betrieb einsetzen.

Damit soll sichergestellt werden, dass Schule und Praxis gleichwertig behandelt werden.

🧑‍💼 Für Azubis ab 18 Jahren

Für volljährige Azubis gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – das rechnet Berufsschule nicht automatisch als Arbeitstag an.

Das heißt:

  • Der Betrieb kann dich nach dem Unterricht noch einsetzen, solange die tägliche Höchstarbeitszeit (8 Stunden) nicht überschritten wird.
  • Fahrzeit von der Schule zum Betrieb gehört zur Arbeitszeit.
  • Die Teilnahme an Prüfungen oder betrieblich angeordneten Schulungen zählt immer zur Arbeitszeit.

💡 Tipp: Auch wenn du volljährig bist, sollte dein Betrieb Rücksicht nehmen – Schule ist kein „Freizeittag“. Viele Betriebe gewähren Azubis freiwillig etwas Lernzeit oder verzichten auf Nachmittagsarbeit an Schultagen.

📘 Prüfungen und Berufsschultage vor Prüfungen

  • Prüfungen (Zwischen- oder Abschlussprüfung) zählen immer als Arbeitszeit.
  • Wenn du minderjährig bist, darf dich dein Betrieb am Tag vor einer schriftlichen Abschlussprüfung nicht mehr einsetzen (§ 10 JArbSchG).
  • Für Volljährige gilt das zwar nicht gesetzlich, aber viele Betriebe halten sich freiwillig daran.

🧠 Kurz gesagt

  • Berufsschule ist Teil deiner Ausbildung und zählt zur Arbeitszeit.
  • Minderjährige sind gesetzlich besonders geschützt.

Volljährige können nach der Schule noch arbeiten – aber nicht unbegrenzt.

4. Pausenregelung in der Ausbildung?

Auch in der Ausbildung gilt: Niemand kann konzentriert arbeiten, ohne Pausen einzulegen. Deshalb schreibt das Gesetz genau vor, wann und wie lange du Pause machen musst – und zwar unterschiedlich für Jugendliche und Erwachsene.

👶 Für Azubis unter 18 Jahren (nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Wenn du noch keine 18 bist, gelten besonders strenge Regeln:

ArbeitszeitMindestpause
mehr als 4,5 bis 6 Stunden30 Minuten Pause
mehr als 6 Stunden60 Minuten Pause

Weitere wichtige Punkte:

  • Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen.
  • Sie müssen mindestens 15 Minuten am Stück dauern – kurze „Zwischenpausen“ zählen nicht.
  • Während der Pause darf der Ausbilder keine Aufgaben stellen oder Anweisungen geben.

💡 Beispiel: Wenn du von 8:00 bis 15:30 Uhr arbeitest, muss deine Pause mindestens 60 Minuten betragen, z. B. von 11:30 bis 12:30 Uhr.

🧑‍💼 Für Azubis ab 18 Jahren (nach § 4 Arbeitszeitgesetz)

Für volljährige Auszubildende gelten die allgemeinen Arbeitszeitregeln:

ArbeitszeitMindestpause
mehr als 6 Stunden30 Minuten Pause
mehr als 9 Stunden45 Minuten Pause

Auch hier gilt:

  • Die Pause darf nicht am Anfang oder Ende des Arbeitstages liegen.
  • Sie kann aufgeteilt werden, z. B. in 2 × 15 Minuten oder 3 × 20 Minuten, solange die Gesamtzeit stimmt.
  • Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Pausen wirklich genommen werden können.

🚫 Keine Arbeit während der Pause

Pausen sind arbeitsfreie Zeit. Du darfst essen, dich erholen, Musik hören, kurz spazieren gehen – aber keine betrieblichen Aufgaben erledigen.

Auch das „mal eben helfen“ oder Telefonate annehmen gilt rechtlich als Arbeitszeit und ist während der Pause nicht erlaubt.

🧠 Merke: Pausen sind kein Luxus, sondern gesetzlich geschützte Erholungszeiten. Sie sollen dich davor bewahren, dich zu überlasten – und sind deshalb auch nicht beliebig verschiebbar oder verzichtbar.

5. Überstunden in der Ausbildung – erlaubt oder nicht?

„Kannst du heute noch schnell dableiben?“ – solche Sätze hören viele Azubis regelmäßig. Aber: Überstunden sind in der Ausbildung die Ausnahme, nicht die Regel. Denn du bist in der Ausbildung, um zu lernen – nicht, um Arbeitslücken zu füllen.

📘 Was sind Überstunden überhaupt?

Überstunden entstehen, wenn du länger arbeitest, als im Ausbildungsvertrag oder gesetzlich erlaubt ist.

Das kann bedeuten:

  • mehr als 8 Stunden pro Tag,
  • oder mehr als 40 bzw. 48 Stunden pro Woche.

Auch wenn dein Ausbilder dich bittet, „mal eben“ zu helfen oder länger zu bleiben – das zählt rechtlich bereits als Überstunde, wenn du über diese Grenzen hinaus arbeitest.

👶 Für Azubis unter 18 Jahren

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 21 JArbSchG) erlaubt Überstunden nur in besonderen Ausnahmefällen, z. B. wenn:

  • kurzfristig ein Notfall im Betrieb eintritt (z. B. Maschinenstörung, Kundenauftrag, Unfallhilfe),
  • und kein erwachsener Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Wichtig:

  • Die Mehrarbeit darf nicht regelmäßig vorkommen.
  • Sie muss ausbildungsbezogen sein – also etwas, das du für deine Ausbildung lernst, nicht bloße Hilfsarbeit.
  • Jede Überstunde muss durch Freizeit in derselben Woche ausgeglichen werden.

💡 Beispiel: Du bleibst am Dienstag eine Stunde länger → dann darfst du z. B. am Freitag eine Stunde früher gehen.

🧑‍💼 Für Azubis ab 18 Jahren

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) dürfen Volljährige in Ausnahmefällen auch länger arbeiten – aber nur, wenn:

  • die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden täglich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird,
  • und die Überstunden angeordnet oder genehmigt wurden.

Wichtig: Du darfst nicht einfach freiwillig länger bleiben, um „dazuzulernen“ oder „zu helfen“. Überstunden müssen immer mit dem Ausbilder abgesprochen sein.

💰 Ausgleich oder Bezahlung für Überstunden in der Ausbildung

Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt von deinem Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag ab.

In der Regel gilt:

  • Freizeitausgleich ist der Standard.
  • Bezahlung kann zusätzlich vereinbart werden – aber nur, wenn sie nachweisbar angeordnet waren.

Tipp: Lass dir Überstunden immer schriftlich bestätigen (z. B. im Stundenzettel oder in der Zeiterfassung).

⚠️ Unzulässige Überstunden in der Ausbildung

  • Regelmäßige Überstunden oder Dauerstress verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz.
  • Minderjährige dürfen nie länger als 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich arbeiten – auch nicht „freiwillig“.
  • Verstöße können vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Kammer geahndet werden.

💬 Niemand darf Nachteile haben, weil er oder sie auf diese Rechte hinweist (§ 612a BGB – Benachteiligungsverbot).

6. Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen

Wochenende! Für viele Azubis bedeutet das: endlich ausschlafen. Aber nicht in jedem Beruf ist das selbstverständlich – manche Branchen arbeiten auch samstags oder sonntags. Ob das erlaubt ist, hängt vom Alter und vom Beruf ab.

👶  Für Azubis unter 18 Jahren (nach § 16–18 Jugendarbeitsschutzgesetz)

Grundsätzlich gilt:

👉 Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist verboten – es sei denn, dein Beruf gehört zu den gesetzlich festgelegten Ausnahmen.

Erlaubt ist Wochenendarbeit z. B. in:

  • Krankenhäusern, Altenpflege und Sozialdiensten,
  • Gastronomie und Hotellerie,
  • Bäckereien und Konditoreien,
  • Landwirtschaft, Tierpflege und Gärtnereien,
  • Verkehrsbetrieben (z. B. Bahn, Flughafen, ÖPNV),
  • Verkaufsstellen mit Wochenendbetrieb (z. B. Supermärkte, Tankstellen).

Wichtig:

  • Wenn du am Samstag arbeitest, musst du innerhalb derselben Woche einen freien Werktag bekommen.
  • Wenn du am Sonntag oder Feiertag arbeitest, steht dir innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu.
  • Mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage im Monat müssen arbeitsfrei bleiben.

💡 Beispiel: Du arbeitest samstags in der Bäckerei – dann darfst du z. B. am Mittwoch frei bekommen.

🧑‍💼 Für Azubis ab 18 Jahren (nach Arbeitszeitgesetz § 9–11 ArbZG)

Für Volljährige sind die Regeln etwas flexibler – sie dürfen grundsätzlich auch an Wochenenden arbeiten, wenn es der Betrieb vorsieht oder der Tarifvertrag es erlaubt.

Aber:

  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).
  • Nach Arbeit an einem Sonntag muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden.
  • Nach Arbeit an einem Feiertag muss innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag folgen.

Und natürlich gilt weiterhin: Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit darf auch bei Wochenendarbeit nicht überschritten werden.

🧠 Praxisbeispiel

Kevin ist 19 und macht eine Ausbildung zum Hotelfachmann. Sein Betrieb hat an Wochenenden geöffnet, deshalb arbeitet er regelmäßig auch samstags und sonntags. Dafür bekommt er aber unter der Woche freie Tage, sodass seine Arbeitszeit insgesamt passt – ganz legal.

⚠️ Besonderer Schutz für Minderjährige

Wenn du unter 18 bist, darf dich dein Betrieb nicht „zur Aushilfe“ am Wochenende einsetzen, nur weil gerade viel los ist. Es muss sich um ausbildungsrelevante Tätigkeiten handeln – also Aufgaben, die zum Lernen dazugehören.

❤️ Merke: Wochenendarbeit ist in einigen Berufen normal, aber sie darf nicht zulasten deiner Erholung gehen. Wichtig ist, dass du deine Ersatzruhetage bekommst und dein Betrieb die gesetzlichen Grenzen einhält. Denn auch wenn du mit Einsatz und Motivation punktest: Freizeit ist kein Luxus – sie ist dein Recht.

7. Ruhezeiten und freie Tage

Auch wenn in der Ausbildung viel los ist – dein Körper und dein Kopf brauchen regelmäßige Pausen. Darum gibt es im Gesetz klare Regeln zu Ruhezeiten (die Zeit zwischen Arbeitsende und -beginn) und zu freien Tagen pro Woche.

Diese Vorschriften schützen dich vor Überforderung und sorgen dafür, dass du dich wirklich erholen kannst.

🕒 Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen

AlterGesetzliche GrundlageRuhezeit
unter 18 Jahren§ 13 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)mindestens 12 Stunden
ab 18 Jahren§ 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)mindestens 11 Stunden

Das bedeutet: Zwischen dem Ende deines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 bzw. 12 Stunden liegen – ohne Ausnahme.

💡 Beispiel: Wenn du am Montag bis 19:00 Uhr arbeitest, darfst du am Dienstag frühestens um 7:00 Uhr wieder anfangen (bzw. 8:00 Uhr, wenn du unter 18 bist).

👉 Pausen innerhalb des Arbeitstages zählen nicht zu dieser Ruhezeit – sie sind zusätzlich.

🗓️ Freie Tage pro Woche

Auch beim Thema „Wochenende“ sind die Regeln klar definiert:

👶 Minderjährige (unter 18 Jahren)

  • Mindestens zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche
  • Diese sollen möglichst auf Samstag und Sonntag fallen
  • Wenn das nicht geht (z. B. in Gastronomie oder Pflege): andere zwei zusammenhängende Tage in derselben Woche (§ 15 JArbSchG)

🧑‍💼 Volljährige (ab 18 Jahren)

  • Grundsätzlich ein freier Tag pro Woche reicht aus (§ 3 ArbZG),
  • in der Praxis aber meist zwei Tage, weil viele Betriebe am Wochenende schließen oder durch Tarifverträge zusätzliche Ruhetage gewähren.

⚠️ Sonderregelungen bei Schichtarbeit

In Betrieben mit Wechselschicht oder Nachtdienst (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetriebe) gelten oft zusätzliche Ruhezeiten.

Der Betrieb muss sicherstellen, dass Azubis – besonders Minderjährige – keinen Gesundheitsschaden durch unregelmäßige Arbeitszeiten erleiden.

Die Kammern (IHK/HWK) oder Aufsichtsbehörden können in Sonderfällen abweichende, aber gleichwertige Ruhezeiten zulassen.

❤️ Merke: Regelmäßige Ruhezeiten sind kein Bonus, sondern dein Recht. Sie sorgen dafür, dass du konzentriert bleibst, sicher arbeitest und dich in deiner Ausbildung wohlfühlst. Wenn du merkst, dass du regelmäßig zu wenig Ruhe zwischen Arbeitstagen hast oder kein freies Wochenende bekommst, sprich mit deinem Ausbilder oder deiner JAV – oder wende dich an deine Kammer.

8. Was tun bei Verstößen gegen die Arbeitszeitregelungen?

Leider halten sich nicht alle Betriebe an die gesetzlichen Arbeitszeiten. Manche Azubis müssen regelmäßig Überstunden machen, bekommen zu kurze Pausen oder arbeiten an Tagen, die eigentlich frei sein müssten.

Das ist nicht erlaubt – und du bist nicht verpflichtet, das einfach hinzunehmen.

🧩 1. Schritt: Gespräch im Betrieb

Sprich zuerst mit deinem oder deiner Ausbilder:in. Oft lassen sich Probleme direkt klären, wenn du ruhig erklärst, worum es geht. Bleib dabei sachlich – viele Verstöße passieren nicht absichtlich, sondern aus Gewohnheit oder Unwissen.

Wenn du dich alleine nicht wohlfühlst, kannst du dir Unterstützung holen durch:

  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
  • den Betriebsrat
  • oder eine Vertrauensperson im Betrieb

💬 Beispiel: „Mir ist aufgefallen, dass ich in den letzten Wochen regelmäßig länger gearbeitet habe, ohne Freizeitausgleich. Können wir das bitte mal besprechen?“

🧩 2. Schritt: Unterstützung von außen

Wenn sich im Betrieb nichts ändert oder du dich nicht traust, das intern anzusprechen, hast du mehrere Anlaufstellen:

StelleWofür sie zuständig ist
Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)prüft, ob Ausbildungsbetriebe ihre Pflichten einhalten; kann den Betrieb offiziell ermahnen
Gewerkschaft (z. B. ver.di, IG Metall, IG BCE)bietet kostenlose Rechtsberatung und begleitet dich bei Konflikten
Jugendarbeitsschutzbehörde / Gewerbeaufsichtkontrolliert gesetzliche Arbeitszeiten und kann Verstöße ahnden
Beratungsstellen für Jugendliche oder Azubishelfen vertraulich, wenn du Unterstützung brauchst oder nicht weißt, wohin du dich wenden sollst

💡 Tipp: Diese Stellen sind verpflichtet, deine Angaben vertraulich zu behandeln – dein Betrieb erfährt nichts ohne dein Einverständnis.

🧩 3. Schritt: Dokumentation

Wenn du glaubst, dass gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen wird, dokumentiere alles. Das hilft, falls du dich später beschweren oder rechtlich vorgehen möchtest.

Notiere dir z. B.:

  • Datum und tatsächliche Arbeitszeiten,
  • wann du Pausen hattest,
  • wer dich angewiesen hat, länger zu bleiben.

Diese Aufzeichnungen sind wichtige Beweise, falls Behörden oder Kammern den Fall prüfen.

🛡️ Du bist geschützt!

Niemand darf dich benachteiligen, weil du auf dein Recht bestehst (§ 612a BGB).

Das bedeutet: Dein Betrieb darf dir keine Nachteile geben – keine Kündigung, keine schlechte Bewertung, keine Schikane.Wenn du dich unfair behandelt fühlst, such dir Hilfe – du bist nicht allein.

9. Nebenjob in der Ausbildung – erlaubt oder nicht?

Viele Azubis möchten sich mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – etwa für den Führerschein, die erste Wohnung oder einfach fürs Freizeitbudget.

Aber: Nicht jeder Nebenjob ist erlaubt.

👶 Wenn du unter 18 bist

Dann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – und das begrenzt deine Gesamtarbeitszeit:

  • Du darfst maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten – inklusive Nebenjob!
  • Dein Nebenjob darf also nur dann stattfinden, wenn du unter dieser Grenze bleibst.
  • Außerdem darfst du nicht an Schultagen, Sonntagen oder Feiertagen nebenher arbeiten.
  • Dein Ausbildungsbetrieb muss zustimmen, sonst kann der Nebenjob untersagt werden.

💡 Beispiel: Du arbeitest 5 Tage à 8 Stunden im Betrieb (40 Stunden) → ein Nebenjob wäre nicht erlaubt, weil du die gesetzliche Grenze überschreitest.

🧑‍💼 Wenn du volljährig bist

Für dich gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das heißt:

  • Die Arbeitszeit aus Ausbildung und Nebenjob zusammen darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Auch die tägliche Grenze von 8 Stunden (bzw. 10 Stunden mit Ausgleich) gilt weiterhin.
  • Der Nebenjob darf deine Ausbildung nicht beeinträchtigen – also keine Nachtschichten, die dich in der Berufsschule müde machen.

⚠️ Zustimmung des Ausbildungsbetriebs

Selbst wenn die Arbeitszeit passt, kann dein Ausbildungsbetrieb mitreden. Laut Berufsbildungsgesetz (§ 13 BBiG) musst du dich so verhalten, dass du dein Ausbildungsziel erreichst – wenn dein Nebenjob das gefährdet, darf der Betrieb „nein“ sagen.

Beispiel: Du machst eine Ausbildung im Pflegebereich und willst abends noch in der Gastronomie jobben – wenn du dann im Frühdienst übermüdet bist, kann der Betrieb den Nebenjob untersagen.

❤️ Merke: Ein Nebenjob kann dir finanzielle Freiheit bringen – aber nur, wenn er gesetzlich zulässig ist und deine Ausbildung nicht behindert. Wenn du dir unsicher bist, sprich vorher mit deinem Ausbilder oder deiner Kammer (IHK/HWK) – so bist du auf der sicheren Seite.

Weitere Tipps zur Finanzierung der Ausbildung findest du in unserem Artikel Wenn das Gehalt während der Ausbildung nicht reicht .

10. Fazit – Deine Zeit, dein Recht

Die Ausbildung ist der Start in dein Berufsleben – aber sie ist kein Freifahrtschein für unbegrenzte Arbeitszeiten. Gesetze wie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sorgen dafür, dass du genug Zeit zum Lernen, Erholen und Leben hast.

Wenn du deine Rechte kennst, kannst du selbstbewusst dafür einstehen:

  • 🕒 Du weißt, wie lange du arbeiten darfst.
  • ☕ Du weißt, wann du Pause machen musst.
  • 📅 Und du weißt, was du tun kannst, wenn dein Betrieb sich nicht an die Regeln hält.

Eine gute Ausbildung bedeutet nicht nur, fachlich etwas zu lernen, sondern auch zu wissen, wie du dich schützen kannst. Denn deine Zeit gehört nicht nur deinem Betrieb – sie gehört auch dir.