Seit Anfang März ziehen tausende von Lehrern, Erziehern und Dozenten durch die Großstädte in NRW. Grund dafür? Der Tarifstreik der Lehrkräfte, die für mehr Geld und höhere Renten protestieren. Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungen gibt es seither wöchentlich gewaltige Menschenzüge in Köln, Düsseldorf, Essen und vielen weiteren Großstädten. Das Resultat – an zahlreichen Schulen fällt der Unterricht aus. Im besten Fall können sich Schülerinnen und Schüler über einen freien Tag freuen. Doch ist dieser Tag wirklich frei?
Neben den staatlichen Bildungsinstituten sind auch viele Berufsschulen betroffen. Allein am 11. und 12. März kam es in über 1.400 Berufsschulen in NRW zu massiven Unterrichtsausfällen. Doch ist ein schulfreier Tag auch gleichzeitig ein freier Tag? Dieser Frage wollen wir hier auf den Grund gehen.
Duale Ausbildung – Musst du im Betrieb sein, wenn die Schule ausfällt
Absolvierst du eine duale Ausbildung in einem Betrieb, dann musst du auch theoretischen Unterricht an einer Berufsschule erhalten. Das ist in Deutschland Pflicht und ein großer Unterschied zur rein schulischen Berufsausbildung. Das Verhältnis von Arbeitszeit und Berufsschulzeit muss in deinem Ausbildungsvertrag genau beschrieben sein. Je nach Ausbildungsberuf und Betrieb sind Schul- und Betriebszeit aber leicht anders geregelt. Sehr häufig kommt es zu einem Wechsel zwischen Arbeitszeit und Schulzeit, entweder tageweise oder sogar wochenweise im Blockunterricht.
Der ein oder andere Arbeitgeber besteht auch darauf, dass der Azubi nach der Schule zumindest den Nachmittag noch im Betrieb verbringt. Das gilt jedoch nur unter der Einschränkung, dass ein Schultag maximal vier Schulstunden à 45 Minuten hat. Jeder Schultag mit 5 oder mehr Stunden zählt nach JugendArbeitsSchutzGesetz (JArbSchG) §9 als vollwertiger Arbeitstag.
Schule fällt aus – Muss ich meinen Betrieb informieren?
Egal, ob du Zeit in der Schule oder im Betrieb verbringst, was im Endeffekt zählt, ist deine Wochenarbeitszeit! Diese beträgt nach JArbSchG maximal 40 Stunden, wobei besonders findige Betriebe mit Verweis auf besagten §9 Schultage mit weniger als fünf Stunden ausklammern können. Unter Umständen können so bis zu 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche anfallen.
Fällt ein Schultag komplett aus, so musst du die entsprechende Tagesarbeitszeit von 8 Stunden in deinem Betrieb ableisten oder dir Urlaub nehmen. Allerdings sind viele Betriebe da sehr kulant und lassen auch mal Gnade vor Recht ergehen. Wenn z.B. nur zwei bis drei Stunden ausfallen, drückt der ein oder andere Arbeitgeber mal ein Auge zu. Zur Sicherheit kannst du aber immer bei deiner Ausbildungsleitung nachfragen. Dann beweist du sogar noch guten Willen. Außerdem ist es immer möglich, dass deine Lehrer deinen Betrieb darüber in Kenntnis setzen, dass Schulstunden entfallen.
Schulfrei wegen Lehrerstreik – Das musst du beachten:
Generell musst du deine Arbeitsstunden pro Woche ableisten. Egal, ob du dich im Betrieb oder in der Berufsschule aufhältst. Beides zählt! Wenn dann mal ein Schultag mit fünf oder mehr Stunden aufgrund äußerer Umstände wie Lehrerstreiks ausfällt, müsstest du also eigentlich im Betrieb sein.
Solltest du hingegen vorhaben, einfach keinem Bescheid zu sagen und zu “schwäntzen” könnte das böse ins Auge gehen. Nichterscheinen bei Schulausfall kann neben übler Schelte auch zu einer Abmahnung vom Betrieb führen. Und außerdem, wenn du an einem Tag in der Schule bist, an dem deine Schule wegen Lehrerstreik geschlossen ist, könnte das dem ein oder anderen Ausbilder auffallen 😉
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