Thema Ratgeber

Wenn die Berufsschule ausfällt – Was Azubis wissen müssen

Schule fällt aus – und jetzt?

Du wachst morgens auf, schaust auf dein Handy und liest die Nachricht von einem Freund oder einer Freundin: „Berufsschule fällt heute aus.“

Vielleicht wegen eines Lehrerstreiks, wegen Schnee und Glatteis, oder weil einfach zu viele Lehrkräfte krank sind. Doch was bedeutet das eigentlich für dich als Azubi? Hast du dann automatisch frei – oder musst du trotzdem in den Betrieb?

Solche Situationen kommen häufiger vor, als man denkt. Gerade in der Ausbildung ist aber wichtig zu wissen: Berufsschule ist keine Freizeit, sondern Teil deiner Ausbildungspflichten.

Wenn sie ausfällt, musst du bestimmte Regeln beachten – sonst kann es passieren, dass du unentschuldigt fehlst oder Ausbildungszeit verlierst.

In diesem Artikel erfährst du:

👉 was du tun musst, wenn die Berufsschule ausfällt,

👉 wann du trotzdem in den Betrieb musst,

👉 und welche Rechte du bei Streik, Krankheit oder Online-Unterricht hast.

Wenn du dich allgemein über deine Rechte informieren willst, findest du im Übersichtsartikel Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick alle wichtigen Grundlagen.

1. Muss ich trotzdem in den Betrieb, wenn die Berufsschule ausfällt?

Kurz gesagt: Ja – meistens schon.

Wenn die Berufsschule ausfällt, musst du in der Regel in den Ausbildungsbetrieb gehen. Denn die Berufsschule ist Teil deiner Ausbildungspflichten (§ 15 BBiG) – fällt dieser Teil aus, greift automatisch wieder deine Betriebspflicht.

Das bedeutet: Wenn du nicht in der Schule bist, musst du stattdessen im Betrieb erscheinen, es sei denn, dein Ausbilder teilt dir ausdrücklich mit, dass du zu Hause bleiben darfst.

💬 Warum das so ist

Die Berufsschule ist kein „freier Tag“, sondern ein Teil deiner Ausbildung. Wenn der Unterricht entfällt, hat dein Betrieb grundsätzlich das Recht, dich stattdessen einzusetzen – schließlich besteht die Ausbildung aus zwei Lernorten: Schule und Betrieb.

Nur wenn dein Betrieb weiß, dass du unterrichtsfrei hast und dir trotzdem keine Aufgaben gibt, kannst du zu Hause bleiben. Ohne Rücksprache einfach zu Hause zu bleiben, gilt als unentschuldigtes Fehlen.

🧠 Praxisbeispiel

Luca ist Azubi im Einzelhandel. An einem Donnerstag fällt seine Berufsschule wegen Krankheit mehrerer Lehrkräfte aus. Er ruft sofort im Betrieb an, erklärt die Situation – und wird gebeten, für den Tag ins Geschäft zu kommen.

➡️ Das ist richtig so. Luca hat sich gemeldet, und der Betrieb darf ihn einsetzen. Wäre er einfach zu Hause geblieben, hätte das als Fehltag im Ausbildungsnachweis gezählt.

⚠️ Ausnahmefälle

In manchen Betrieben ist es üblich, dass Azubis bei Schulausfall zu Hause lernen oder Online-Aufgaben bearbeiten. Das darf aber nur gelten, wenn der Betrieb das ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Sonst gilt: Betrieb hat Vorrang.

💡 So gehst du also vor:

Wenn du erfährst, dass die Berufsschule ausfällt:

  1. Informiere sofort deinen Betrieb.
  2. Frag, ob du in den Betrieb kommen sollst oder Lernaufgaben zu Hause erledigen darfst.
  3. Dokumentiere, mit wem du gesprochen hast – so bist du auf der sicheren Seite.

2. Lehrerstreik – Was gilt für Azubis?

Wenn Lehrkräfte streiken, fällt der Unterricht meist ganz oder teilweise aus. Viele Azubis denken dann: „Cool, frei!“ – aber so einfach ist es leider nicht.

Ein Lehrerstreik gilt rechtlich nicht als Unterrichtsbefreiung, sondern als Ausfall der Berufsschule. Das heißt: Du musst grundsätzlich in den Betrieb gehen, sobald feststeht, dass die Schule nicht unterrichtet.

⚖️ Warum das so ist

Als Azubi hast du nach § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Pflicht,

„an den Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die du freigestellt bist“.

Wenn also kein Unterricht stattfindet, besteht auch keine Freistellungspflicht mehr – dein Betrieb darf dich daher wieder einsetzen. Erst wenn dein Betrieb ausdrücklich sagt, dass du zu Hause bleiben darfst, bist du davon befreit.

💬 Was du konkret tun solltest

  1. Informiere deinen Betrieb sofort, wenn du vom Streik erfährst.
  2. Frage, ob du im Betrieb arbeiten oder ggf. Lernaufgaben erledigen sollst.
  3. Dokumentiere die Situation (z. B. Mitteilung der Schule oder Screenshot), damit du im Nachhinein nachweisen kannst, dass wirklich kein Unterricht stattfand.

💡 Wenn du während des Streiks trotzdem zur Schule fährst und dort niemand da ist, musst du trotzdem den Betrieb informieren und kannst nicht einfach nach Hause gehen.

🚫 Nicht erlaubt

  • Einfach zu Hause bleiben, ohne dich zu melden.
  • „Zur Sicherheit“ frei machen, weil du denkst, dass sowieso kein Unterricht stattfindet.
  • Den Streik selbst zum Anlass nehmen, dich politisch zu beteiligen oder an Demonstrationen teilzunehmen, ohne Rücksprache mit dem Betrieb.

Solche Fehlzeiten gelten als unentschuldigt und können im schlimmsten Fall disziplinarische Folgen haben.

🧠 Praxisbeispiel

Aylin macht eine Ausbildung zur Industriekauffrau. An einem Dienstag streiken die Lehrkräfte, und der Unterricht fällt aus. Aylin ruft im Büro an, ihr Ausbilder bittet sie, für den Tag zu kommen. Sie hilft bei der Ablage und im Einkaufsteam mit – alles korrekt.

➡️ So bleibt sie ihrer Ausbildungspflicht nachgekommen und hat sich richtig verhalten.

❤️ Merke: Auch bei einem Lehrerstreik gilt: Berufsschule ist kein Freizeitprogramm, sondern Teil deiner Ausbildung. Wenn sie ausfällt, gilt automatisch der Grundsatz: Betrieb zuerst. Nur dein Ausbilder oder deine Ausbilderin kann entscheiden, ob du frei bekommst.

3. Schulausfall wegen Krankheit, Wetter oder Bahnstreik

Nicht nur Lehrerstreiks können den Unterricht ausfallen lassen. Manchmal geht einfach nichts mehr: Die Bahn fährt nicht, der Bus steckt im Schnee fest oder zu viele Lehrkräfte sind krank. Aber was gilt dann für dich als Azubi?

🤒 Wenn Lehrkräfte krank sind

Wenn deine Berufsschule den Unterricht wegen Krankheit oder Personalmangel absagt, gilt das wie jeder andere Schulausfall: 👉 Du musst in den Betrieb gehen, sobald du von der Absage erfährst.

Informiere deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin so früh wie möglich.

Wenn du erst in der Schule erfährst, dass kein Unterricht stattfindet, melde dich sofort beim Betrieb und frag, ob du kommen sollst oder ob du z. B. Lernaufgaben bearbeiten kannst.

💡 Tipp: Die Schule sollte dich oder deinen Kurs offiziell informieren (z. B. per Aushang, App oder E-Mail). Bewahre solche Mitteilungen kurz auf – sie sind dein Nachweis, falls es später Unklarheiten gibt.

❄️ Wenn der Unterricht wegen Schnee oder Unwetter ausfällt

Wenn die Schule den Unterricht offiziell absagt, z. B. wegen Sturmwarnung oder Schneechaos, gilt auch hier:

  • Du musst nicht eigenständig entscheiden, ob du zu Hause bleibst.
  • Warte die Mitteilung der Schule ab.
  • Sobald der Unterricht abgesagt ist, gilt die Betriebspflicht wieder – du musst also in deinen Ausbildungsbetrieb, wenn das sicher möglich ist.

Wenn die Anreise objektiv unmöglich oder gefährlich ist (z. B. Bus- und Bahnverkehr komplett eingestellt, Straßen gesperrt), musst du das sofort dem Betrieb melden.

In solchen Fällen ist es meist ausreichend, eine schriftliche Mitteilung der Verkehrsbetriebe oder Schule vorzulegen.

🚆 Wenn du wegen Bahnstreik oder Verkehrsausfall nicht zur Schule kommst

Bei Bahn- oder Busstreiks gilt grundsätzlich:

  • Du bist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um rechtzeitig zur Schule oder zum Betrieb zu kommen.
  • Wenn das nicht möglich ist, musst du dich sofort beim Betrieb melden.

Es zählt nicht als „Entschuldigung“, wenn du einfach sagst, dass kein Zug fuhr – du musst dich aktiv kümmern, ob du ersatzweise in den Betrieb kommen kannst.

💡 Beispiel: Die Bahn streikt, du kommst nicht zur Schule → dann gilt automatisch: Melde dich im Betrieb und frag, ob du dort arbeiten kannst. Vielleicht kann dich ja ein Kollege oder einer Kollegin mitnehmen.

⚠️ Nicht erlaubt

  • Einfach zu Hause bleiben, weil du „den Aufwand nicht riskieren willst“.
  • Freunde besuchen oder ausschlafen, während offiziell Unterrichtsausfall herrscht.
  • Dich gar nicht melden – das wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

❤️ Merke: Wenn die Schule ausfällt, ist das nicht automatisch ein freier Tag. Ob Streik, Krankheit oder Wetter – du musst aktiv handeln, deinen Betrieb informieren und dort nachfragen, was du tun sollst. So zeigst du Verantwortung und vermeidest unnötige Probleme im Ausbildungsnachweis.

4. Wenn du selbst krank bist – Berufsschule oder Betrieb?

Krank ist krank – klar.

Aber in der Ausbildung reicht es nicht, dich einfach im Betrieb abzumelden. Du hast nämlich zwei Pflichten, wenn du krank wirst: gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb und gegenüber der Berufsschule.

🏢 Meldung beim Betrieb

Wenn du krank bist, musst du deinen Betrieb sofort informieren – am besten noch vor Arbeitsbeginn. Sag Bescheid, wie lange du voraussichtlich ausfällst und wann du wieder kommst.

Spätestens am dritten Kalendertag musst du dem Betrieb eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Viele Betriebe wollen die AU aber schon am ersten Tag – schau also in deinen Ausbildungsvertrag, dort steht’s meist genauer.

🏫 Meldung bei der Berufsschule

Auch die Berufsschule musst du eigenständig informieren, wenn du krank bist. Das gilt sogar dann, wenn du an dem Tag eigentlich Unterricht hättest, aber deine Erkrankung schon vom Betrieb gemeldet wurde.

Denn: Die Berufsschule führt ihre eigenen Anwesenheitslisten – und dort würdest du sonst als unentschuldigt gefehlt gelten.

💡 Tipp: Viele Schulen haben eigene Regelungen, z. B. digitale Krankmeldungen oder Schulformulare. Informiere dich am besten gleich zu Beginn deiner Ausbildung, wie deine Schule das handhabt.

📄 Wer bekommt die Krankschreibung?

Normalerweise gilt:

  • Originale AU-Bescheinigung → an den Betrieb
  • Kopie oder Scan → an die Berufsschule

Wenn du digital krankgeschrieben wirst (eAU), geht die Meldung automatisch an den Arbeitgeber – aber nicht an die Schule! Du musst sie also weiterhin selbst informieren.

💬 Beispiel

Sami hat Fieber und meldet sich morgens bei seiner Ausbilderin krank. Er ruft aber nicht in der Berufsschule an, wo er eigentlich Unterricht hätte. Am Ende der Woche erfährt er, dass er dort als unentschuldigt gefehlt eingetragen wurde.

➡️ Ergebnis: unnötiger Ärger – obwohl alles korrekt gewesen wäre, wenn er sich an beiden Stellen abgemeldet hätte.

❤️ So gehst du richtig vor:

Wenn du krank bist, gilt:

📞 Betrieb anrufen.

📞 Berufsschule anrufen.

📄 Krankmeldung vorlegen.

Nur so bleibst du auf der sicheren Seite und vermeidest Missverständnisse oder Ärger in deinem Ausbildungsnachweis.

5. Pflicht zur Information – Wen du wann informieren musst

In der Ausbildung gilt: Immer zuerst Bescheid sagen. Ob Unterricht ausfällt, du krank bist oder einfach zu spät kommst – dein Betrieb und deine Schule müssen wissen, was los ist.

Denn wer nicht informiert, riskiert schnell, als unentschuldigt fehlend zu gelten.

🏢 Den Ausbildungsbetrieb informieren

Dein Betrieb ist dein Arbeitgeber – also deine erste Anlaufstelle. Du musst ihn immer informieren, wenn du:

  • nicht zur Berufsschule kannst (z. B. wegen Streik, Krankheit, Wetter, Verkehr),
  • die Schule früher verlässt,
  • oder Unterricht ausfällt, du aber einspringen könntest.

💡 Tipp: Ruf an oder schreib eine kurze E-Mail, z. B.: „Guten Morgen, meine Berufsschule hat den Unterricht heute abgesagt. Soll ich in den Betrieb kommen?“ So zeigst du Initiative und vermeidest Missverständnisse.

🏫 Die Berufsschule informieren

Auch die Schule musst du immer informieren, wenn du nicht teilnehmen kannst, etwa durch:

  • eigene Krankheit,
  • Verkehrsprobleme,
  • familiäre Notfälle,
  • oder wenn du durch den Betrieb freigestellt wurdest (z. B. für Messen oder Kundentermine).

Selbst wenn dein Betrieb bereits weiß, dass du nicht kommst, muss die Schule zusätzlich Bescheid bekommen. Sie führt ein eigenes Fehlzeitenverzeichnis, das in deine Abschlussbewertung einfließt.

🕒 Wann du informieren musst

So früh wie möglich – am besten vor Unterrichtsbeginn oder vor Arbeitsbeginn.

Faustregel:

  • Morgens vor 8 Uhr (je nach Schulbeginn & Arbeitsbeginn)
  • Bei längerer Krankheit: nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung

📋 Was du sagen solltest

Bleib kurz und sachlich:

  • Grund des Fehlens (z. B. krank, Bus fällt aus, Streik)
  • Voraussichtliche Dauer
  • Ob du eine ärztliche Bescheinigung einreichst

Kein Detailbericht nötig – Hauptsache, dein Ausbilder und deine Schule wissen, dass du zuverlässig bist.

❤️ Merke: Kommunikation ist ein Teil deiner Ausbildungspflichten. Wenn du rechtzeitig Bescheid gibst, zeigst du Verantwortung und vermeidest unnötige Konflikte. Oder kurz gesagt: Besser einmal zu viel melden als einmal zu wenig.

6. Online-Unterricht und eigenständiges Lernen – was gilt bei Schulausfall?

Wenn die Berufsschule geschlossen bleibt, bedeutet das nicht automatisch, dass du frei hast. In vielen Schulen läuft der Unterricht inzwischen digital oder hybrid weiter – also über Online-Plattformen, Videokonferenzen oder digitale Aufgaben.

Auch dieser Unterricht zählt voll als Berufsschulzeit und damit als Arbeitszeit.

🧑‍💻 Online-Unterricht = Berufsschulpflicht

Egal ob du im Klassenraum oder zu Hause vor dem Laptop sitzt: Sobald deine Schule Online-Unterricht anordnet, bist du verpflichtet, teilzunehmen.

Das bedeutet konkret:

  • Du musst pünktlich eingeloggt sein,
  • aktiv mitarbeiten (z. B. in Gruppenarbeiten, Chats, Abstimmungen),
  • und Aufgaben fristgerecht einreichen.

💡 Die Schule kann deine Anwesenheit online kontrollieren – z. B. über Logins oder Video-Teilnahme.

🏢 Was dein Betrieb wissen muss

Wenn Online-Unterricht stattfindet, bist du von der Arbeit im Betrieb freigestellt – genau wie bei Präsenzunterricht. Dein Betrieb darf dich in dieser Zeit nicht zusätzlich einsetzen, auch nicht „nebenbei“.

Beispiel: Die Berufsschule organisiert Online-Unterricht von 8:00 bis 12:30 Uhr. ➡️ Diese Zeit gilt vollständig als Berufsschulzeit. Der Betrieb darf dich frühestens danach – also z. B. ab 13:00 Uhr – einsetzen, sofern die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

🧠 Eigenständiges Lernen

Wenn die Schule zwar keinen Unterricht, aber Hausaufgaben oder Selbstlernmaterial vorgibt, gilt:

  • Diese Aufgaben sind Teil deiner Ausbildungspflichten.
  • Der Betrieb darf dich während der Lernzeit nicht zusätzlich einplanen, wenn du offiziell dafür freigestellt bist.
  • Wenn unklar ist, ob du Lernzeit oder Arbeitspflicht hast → unbedingt beim Betrieb nachfragen.

⚠️ Kein Online-Unterricht = Betriebspflicht

Wenn die Schule ausdrücklich mitteilt, dass kein Unterricht und keine Aufgaben stattfinden, gilt wieder: Du musst in den Betrieb. Nur dein Ausbilder oder deine Ausbilderin kann entscheiden, ob du frei bekommst.

7. Fehlzeiten und Konsequenzen

Fehlzeiten in der Berufsschule sind nicht harmlos – sie können sich auf deine Noten, dein Zeugnis und im schlimmsten Fall sogar auf deinen Abschluss oder deine Übernahmechancen auswirken. Darum ist es wichtig, dass du jede Abwesenheit korrekt meldest und nachweist.

🚫 Unentschuldigtes Fehlen

Wenn du ohne triftigen Grund oder ohne rechtzeitige Meldung in der Berufsschule fehlst, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Das kann Folgen haben:

  • Abmahnung durch die Schule oder den Betrieb,
  • Eintrag im Klassenbuch oder Ausbildungsnachweis,
  • schlechtere Noten oder Ausschluss von Prüfungsleistungen,
  • in schweren Fällen: Abmahnung oder Kündigung durch den Betrieb (§ 22 BBiG).

💬 Auch wiederholte Verspätungen können als Pflichtverletzung zählen.

📅 Entschuldigte Fehlzeiten

Fehlzeiten sind kein Problem, wenn du sie rechtzeitig meldest und belegst – z. B. durch:

  • ärztliche Bescheinigung,
  • offizielle Mitteilung der Schule (bei Ausfall),
    Rücksprache mit deinem Ausbilder.

Wichtig: Fehlzeiten, die du entschuldigst, werden zwar gezählt, gelten aber nicht als Pflichtverletzung.

🧠 Warum das wichtig ist

Deine Berufsschulnoten und dein Fehlzeitenverhalten können bei der Abschlussprüfung und Übernahme berücksichtigt werden. Betriebe achten auf Zuverlässigkeit – wer pünktlich ist und sich korrekt abmeldet, zeigt Professionalität.

❤️ Merke: Dass man mal fehlt, ist normal – unentschuldigtes Fehlen ist aber vermeidbar! Wenn du immer offen kommunizierst und Nachweise lieferst, musst du keine negativen Folgen befürchten. Oder kurz gesagt: Melden statt schwänzen – das zahlt sich immer aus.

8. Fazit – Verantwortung zeigen, auch wenn Schule ausfällt

Ob Lehrerstreik, Schneechaos oder Krankheit – wenn die Berufsschule ausfällt, bedeutet das nicht automatisch Freizeit. Als Azubi trägst du Verantwortung für deine Ausbildung – und dazu gehört, dass du aktiv handelst, wenn sich der Unterrichtsplan ändert.

Das Wichtigste:

📞 Immer den Betrieb informieren,

📞 die Schule benachrichtigen,

📄 und Nachweise sichern, wenn du krank bist oder Unterricht ausfällt.

So zeigst du Verlässlichkeit und vermeidest unnötige Missverständnisse. Dein Ausbilder, deine Lehrer:innen und auch Prüfer:innen merken, wenn du deine Pflichten ernst nimmst – und das zahlt sich langfristig aus.

Eine gute Ausbildung lebt nämlich nicht nur vom Fachwissen, sondern auch davon, Verantwortung zu übernehmen – selbst dann, wenn der Stundenplan mal durcheinandergerät.