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Die wichtigsten Inhalte deines Ausbildungsvertrags

Mann unterschreibt Vertrag
Was gehört in einen Ausbildungsvertrag? – Foto: unsplash.com

Nach einem erfolgreichen  Bewerbungsprozess steht der nächste wichtige Schritt für dich als zukünftigen Auszubildenden an: Der Ausbildungsvertrag.

Bevor du allerdings etwas unterzeichnest, was dich für mehrere Jahre rechtlich bindet, solltest du genau wissen, was du unterschreibst. Hier erfährst du die wichtigsten Fakten zu Inhalt und Folgen eines Ausbildungsvertrages.

Was ist ein Berufsausbildungsvertrag?

Im deutschsprachigen Raum, der sogenannten DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), gibt es unterschiedliche Regelungsgrundlagen und damit einhergehend, unterschiedliche Bezeichnungen eines solchen Vertrages. 

So ist in Deutschland der Berufsausbildungsvertrag ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Durch die Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. In Österreich und der Schweiz heißt dieser Vertrag Lehrvertrag. 

Die Regelung des Berufsausbildungsvertrages finden sich in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden seitens des Gesetzgebers die Mindestangaben eines solchen Vertrages genannt. Zu beachten ist, dass dieses Gesetz nicht für die Berufsausbildung zum und zur Gesundheits- Kranken- und AltenpflegerIn gilt. Siehe hierfür: Krankenpflegegesetz (KrPflG) beziehungsweise Altenpflegegesetz (AltPflG). Weitere Informationen zur Novelle des BBiG findest Du hier.

Der Ausbildungsvertrag regelt also schriftlich das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dir als Auszubildenden bzw. Auszubildende. Der Zweck ist die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien während deiner Ausbildung. In der Regel wird er von deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb verfasst oder es wird eine Vorlage der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer) verwendet.

Die wichtigsten Fakten zum Thema Berufsausbildungsvertrag

Dein Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für deine betriebliche Berufsausbildung und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb. Er kann zunächst mündlich eingegangen werden, muss dann aber spätestens bis zu deinem Ausbildungsbeginn schriftlich abgeschlossen werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

  • 11 Abs. 1 BBiG regelt, dass der Ausbildungsvertrag mindestens die folgenden Punkte beinhaltet: Ziel, Beginn und Dauer der Ausbildung, die tägliche Arbeitszeit und die Höhe der Ausbildungsvergütung.

Weiterer Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.

  • 12 BBiG beinhaltet nichtige Vereinbarungen eines Berufsausbildungsvertrages.

Der Ausbildungsvertrag kann sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb ordentlich oder fristlos gekündigt werden.

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Die wichtigsten Inhalte des Ausbildungsvertrags

Wie bereits erwähnt muss ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden, bevor du deine Ausbildung beginnst. Gemäß § 11 Abs. 2 BBiG muss dieser vom Vertreter des Ausbildungsbetriebs und von dir als Auszubildenden selbst unterschrieben werden. Durch diese beiden Vertragsunterschriften wird der Vertrag rechtsgültig, also verbindlich für beide Parteien. Solltest du bei Vertragsschluss noch nicht volljährig sein, muss der Ausbildungsvertrag von deinem gesetzlichen Vormund (in den meisten Fällen von einem Elternteil) unterschrieben werden.

Gemäß § 11 Abs. 1 BBiG sollte dein Ausbildungsvertrag unter anderem folgende Punkte beinhalten:

  • Persönliche Daten der Vertragspartner: Name, Anschriften des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs.
  • Art und Ziel der Ausbildung: Welche Inhalte dem Auszubildenden in seinem Beruf vermittelt werden sollen, wird im Ausbildungsplan geregelt. Der Ausbildungsplan ist Teil des Vertrages und gibt über die Inhalte der Berufsausbildung Auskunft.
  • Beginn und Dauer der Ausbildung: Die Dauer der Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz zu den einzelnen Berufen vorgegeben. Hier wird zudem festgehalten, zu welchem Datum du die Ausbildung beginnst.
  • Ausbildungsort: Wo die Ausbildung durchgeführt wird und eventuelle außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen werden hier festgehalten.
  • Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit ist durch das Arbeitsrecht geregelt und richtet sich oft nach Tarifverträgen.
  • Probezeit: Laut §20 Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
  • Vergütung: Die Höhe der Vergütung ist nach Beruf und Branche verschieden. Diese muss je nach Lehrjahr ansteigen und im Vertrag eingetragen sein. Ein wirklich wichtiger Inhalt des Ausbildungsvertrags.
  • Dauer des Urlaubs: Dein Urlaubsanspruch ist durch das Arbeitsrecht geregelt. Wieviel Tage Urlaub du hast, wird hier festgehalten.
  • Kündigungsmöglichkeiten: Wann und wie der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann, findest du hier. Neben einer Kündigung gibt es die Möglichkeit einer Auflösung bzw. Aufhebung des Ausbildungsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen.

Sonstige Betriebsvereinbarungen und tarifvertragliche Bestimmungen: Gibt es einen Tarifvertrag für deinen Ausbildungsberuf, werden mögliche Regelungen, wie beispielsweise die Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, unter diesem Punkt aufgeführt.

Rechte und Pflichten für Auszubildende

Durch Unterzeichnung deines Ausbildungsvertrags treffen dich weitere diverse Pflichten, wie beispielsweise das Befolgen von Weisungen, das Beachten von Betriebsordnungen, die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, das Führen von Berichtsheften als schriftliche Ausbildungsnachweise, die etwaige Berufsschulpflicht, die Pflicht der Zeugnisvorlage und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten.  

Aber auch den Ausbildungsbetrieb als dein Ausbilder treffen für die Zeitdauer des Ausbildungsverhältnisses konkrete Pflichten, die sich umgekehrt als deine Rechte gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen. Diese betreffen im Wesentlichen die Pflicht des Ausbildungsbetriebes zur sachgemäßen Ausbildung, die Pflicht zur Kostenübernahme, die Freistellung, die Zeugniserteilung und Hinweispflicht.

Unabhängig von der Vertragsniederschrift sind die Pflichten für dich und deinen Arbeitgeber im Berufsbildungsgesetz festgehalten.

Was passiert nach der Unterschrift mit dem Ausbildungsvertrag?

Nach erfolgter Unterschrift der Vertragsparteien versendet der Ausbildungsbetrieb den Vertrag zur Überprüfung der Gültigkeit an die zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer). 

Ist der Vertrag für gültig befunden, erfolgt eine Eintragung in das entsprechende Verzeichnis und die Rücksendung an den Ausbildungsbetrieb. Danach erhältst du als Auszubildender ein Exemplar für deine persönlichen Unterlagen (gut aufbewahren!). Das zweite Exemplar verbleibt beim Ausbildungsbetrieb.

Welche Inhalte machen einen Ausbildungsvertrag nichtig?

In § 12 BBiG führt einige Vereinbarungen auf, die nicht im Berufsausbildungsvertrag stehen dürfen. So bist du als Auszubildender beispielsweise nicht dazu verpflichtet, nach dem Ende deiner Lehre in dem Ausbildungsbetrieb weiterhin tätig zu sein. Auch Vereinbarungen, die regeln sollen, dass Dd für die Berufsausbildung eine Entschädigung zahlen musst, sind rechtswidrig. Gleiches gilt für Regelungen die Zahlung von Vertragsstrafen beinhalten – für den Fall, dass du deine Ausbildung nicht antrittst oder abbrichst. Weitere Informationen zu ungültigen Inhalten im Ausbildungsvertrag findest du hier findest du hier.

Wie wird ein Ausbildungsvertrag aufgelöst?

Regelungen bezüglich der Kündigung des Ausbildungsvertrags findest Du in § 22 BBiG.

Innerhalb der Probezeit kannst sowohl du als Auszubildender als auch dein Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen, das Angeben von Gründe und eine Kündigungsfrist sind nicht erforderlich. 

Nach der Probezeit kannst du dann nur ordentlich kündigen, wenn du die Lehre abbrichst oder eine neue Berufsausbildung beginnst. Hier muss dann die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden und sie muss schriftlich erfolgen. Bist du zur Zeit der ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.

Dein Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen.

Auch du als Auszubildende(r) hast die Möglichkeit, deinen Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa im Falle (sexueller) Belästigungen im Ausbildungsbetrieb oder es liegt ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen einhalten werden, jedoch musst du die Kündigung schriftlich einreichen.

Du siehst, der Ausbildungsvertrag ist ein notwendiger Bestandteil deiner zukünftigen Ausbildung. Er ist durchaus kein Hexenwerk und eine Kenntnis seines Inhaltes hilft dir, deine Rechte und Pflichten während deiner Ausbildung genau zu kennen, kann dich vor Fehlern oder Fehleinschätzungen bewahren und trägt damit zu einem möglichst reibungslosen und erfolgreichen Ablauf deiner Berufsausbildung bei. Viel Erfolg!