
Herzlichen Glückwunsch! Du hast deinen Ausbildungsplatz bekommen. Jetzt kommt der nächste wichtige Schritt: der Ausbildungsvertrag. Dieser Vertrag regelt deinen gesamten Ausbildungsablauf, deswegen ist es wichtig, dass du ihn gut verstehst!
Bevor du ihn unterschreibst, solltest du also genau wissen, was drinsteht. Keine Sorge, wir erklären dir alles Wichtige!
1. Was ist ein Berufsausbildungsvertrag?
Ein Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb. Er regelt alles, was mit deiner Ausbildung zu tun hat. In Deutschland heißt er Berufsausbildungsvertrag. In Österreich und der Schweiz sagt man Lehrvertrag dazu.
Warum ist der Ausbildungsvertrag so wichtig?
Dein Ausbildungsvertrag ist super wichtig! Er ist wie eine Art Fahrplan für deine Ausbildung. Er sagt dir, was du lernen wirst, wie lange deine Ausbildung dauert und wie viel du verdienst. Außerdem stehen deine Rechte und Pflichten drin. Deswegen musst du alles gründlich lesen – am besten auch zusammen mit deinen Erziehungsberechtigten.
Wie wird ein Ausbildungsvertrag aufgesetzt?
- Dein Ausbildungsvertrag muss schriftlich sein.
- Du musst ihn unterschreiben, und dein Ausbildungsbetrieb auch.
- Wenn du noch nicht 18 bist, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten ebenfalls unterschreiben.
- Es gibt Dinge, die nicht im Ausbildungsvertrag stehen dürfen, zum Beispiel, dass du nach der Ausbildung im Betrieb bleiben musst. Mehr zu ungültigen Inhalten im Ausbildungsvertrag kannst du hier erfahren.
2. Die wichtigsten Inhalte des Ausbildungsvertrags
Damit dein Ausbildungsvertrag auch wirklich gültig ist, müssen einige Dinge unbedingt darin aufgenommen werden. Du und dein Ausbildungsbetrieb verpflichten sich damit zu bestimmten Dingen, etwa wieviel Ausbildungsgehalt der Betrieb dir zahlen muss und wieviele Stunden am Tag du arbeiten musst.
Thema | Was muss drinstehen? |
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Persönliche Daten der Vertragspartner | Name, Anschriften des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs |
Art und Ziel der Ausbildung | Welche Inhalte dem Auszubildenden in seinem Beruf vermittelt werden sollen, wird im Ausbildungsplan geregelt. Der Ausbildungsplan ist Teil des Vertrages und gibt über die Inhalte der Berufsausbildung Auskunft |
Beginn und Dauer der Ausbildung | Die Dauer der Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz zu den einzelnen Berufen vorgegeben. Hier wird zudem festgehalten, zu welchem Datum du die Ausbildung beginnst. |
Ausbildungsort | Wo die Ausbildung durchgeführt wird und eventuelle außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen werden hier festgehalten |
Arbeitszeit | Die tägliche Arbeitszeit ist durch das Arbeitsrecht geregelt und richtet sich oft nach Tarifverträgen. |
Probezeit | Laut §20 Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist. |
Vergütung | Die Höhe der Vergütung ist nach Beruf und Branche verschieden. Diese muss je nach Lehrjahr ansteigen und im Vertrag eingetragen sein. Ein wirklich wichtiger Inhalt des Ausbildungsvertrags. |
Urlaub | Dein Urlaubsanspruch ist durch das Arbeitsrecht geregelt. Wieviel Tage Urlaub du hast, wird hier festgehalten |
Kündigung | Wann und wie der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann, findest du hier. Neben einer Kündigung gibt es die Möglichkeit einer Auflösung bzw. Aufhebung des Ausbildungsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen. |
Sonderregelungen | Gibt es einen Tarifvertrag für deinen Ausbildungsberuf, werden mögliche Regelungen, wie beispielsweise die Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, unter diesem Punkt aufgeführt. |
Was passiert nach der Unterschrift mit dem Ausbildungsvertrag?
Nachdem alle unterschrieben haben, schickt der Betrieb den Vertrag an die zuständige Kammer (z.B. IHK oder Handwerkskammer). Die Kammer prüft, ob alles in Ordnung ist, und dann bekommst du eine Kopie für deine Unterlagen. Außerdem ist das die Voraussetzung dafür, dass du später ordnungsgemäß zu allen Prüfungen angemeldet werden kannst. 🙂
3. Rechte und Pflichten, die sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben
Wenn du und dein Ausbildungsbetrieb den Vertrag unterschrieben haben, dann habt ihr beide gewisse Rechte und Pflichten, an die ihr euch halten müsst. Dafür habt ihr ja den Vertrag aufgesetzt! Zu diesen Rechten und Pflichten gehören unter anderem die folgenden Dinge:
Rechte und Pflichten von Auszubildenen
Rechte | Pflichten |
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Angemessene Ausbildungsvergütung, die jährlich steigt | Lernpflicht: Bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben |
Kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln und Werkzeugen | Sorgfaltspflicht: Ordentliche und zuverlässige Erfüllung aller Aufgaben |
Freistellung für Berufsschulunterricht und Prüfungen | Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht |
Beschäftigung nur mit ausbildungsrelevanten Tätigkeiten | Befolgen von Anweisungen des Ausbilders |
Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis am Ende der Ausbildung | Einhaltung der Betriebsordnung und Sicherheitsvorschriften |
Urlaubsanspruch gemäß gesetzlichen Regelungen | Führen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) |
Schutz durch das Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige | Schweigepflicht über Betriebsgeheimnisse |
Meldepflicht bei Krankheit und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung |
Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Rechte | Pflichten |
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Festlegung der täglichen und wöchentlichen Ausbildungszeit (unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben | Sachgerechte Durchführung der Ausbildung gemäß Ausbildungsplan |
Bestimmung der Dauer der Probezeit (mindestens vier Wochen, maximal vier Monate) | Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen |
Festlegung der Urlaubstage (unter Beachtung gesetzlicher Mindestansprüche) | Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung |
Anweisung des Auszubildenden zu ausbildungsrelevanten Tätigkeiten | Kostenübernahme für Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Maschinen und Arbeitskleidung |
Freistellung des Auszubildenden für Berufsschulunterricht und Prüfungen unter Fortzahlung der Vergütung | |
Unterstützung bei der Führung von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) | |
Anmeldung des Auszubildenden zu Prüfungen und Übernahme der Prüfungskosten |
4. Wie wird ein Ausbildungsvertrag aufgelöst?
Innerhalb der Probezeit kannst sowohl du als Auszubildender als auch dein Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen, das Angeben von Gründe und eine Kündigungsfrist sind nicht erforderlich.
a) Kannst du nach der Probezeit den Vertrag ordentlich kündigen?
Nach der Probezeit kannst du dann nur ordentlich kündigen, wenn du die Lehre abbrichst oder eine neue Berufsausbildung beginnst. Hier muss dann die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden und sie muss schriftlich erfolgen. Bist du zur Zeit der ordentlichen Kündigung noch nicht volljährig, muss mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kündigungsschreiben unterschreiben.
b) Kann der Betrieb nach der Probezeit den Vertrag kündigen?
Dein Ausbildungsbetrieb kann dir nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund, wie etwa Diebstahl, vorliegen.
c) So kündigst du einen Ausbildungsvertrag fristlos
Auch du als Auszubildende(r) hast die Möglichkeit, deinen Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa im Falle (sexueller) Belästigungen im Ausbildungsbetrieb oder es liegt ein Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor. In diesen Fällen müssen dann keine Fristen einhalten werden, jedoch musst du die Kündigung schriftlich einreichen.
Du siehst, der Ausbildungsvertrag ist ein notwendiger Bestandteil deiner zukünftigen Ausbildung. Er ist durchaus kein Hexenwerk und eine Kenntnis seines Inhaltes hilft dir, deine Rechte und Pflichten während deiner Ausbildung genau zu kennen, kann dich vor Fehlern oder Fehleinschätzungen bewahren und trägt damit zu einem möglichst reibungslosen und erfolgreichen Ablauf deiner Berufsausbildung bei.
Viel Erfolg!
Wichtige gesetzliche Regelungen zum Ausbildungsvertrag
- Berufsbildungsgesetz –> hier kannst du alle gesetzlichen Regelungen offiziell nachlesen!