
Wenn du eine Ausbildung beginnst, startest du in einen ganz neuen Lebensabschnitt – mit vielen Chancen, aber auch neuen Regeln. Du hast ab jetzt Rechte, die dich schützen und dir eine gute Ausbildung sichern sollen. Gleichzeitig hast du aber auch Pflichten, an die du dich halten musst, damit im Betrieb und in der Berufsschule alles rundläuft.
Viele Azubis wissen gar nicht genau, was ihnen laut Gesetz eigentlich zusteht – oder was von ihnen erwartet wird. Darf der Chef Überstunden verlangen? Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Was passiert, wenn du krank wirst oder ein Fehler passiert? Und wann kann man eine Ausbildung eigentlich kündigen?
In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen rund um deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung – einfach erklärt, verständlich für Schüler:innen und Eltern, und rechtlich korrekt. Außerdem zeigen wir dir, an wen du dich wenden kannst, wenn es einmal Probleme gibt.
👉 Tipp: Zu jedem Thema findest du hier auch weitere Artikel mit Details, Beispielen und Checklisten. So kannst du dich Schritt für Schritt in alles einlesen, was du für eine erfolgreiche Ausbildung wissen musst.
Damit du in deiner Ausbildung weißt, worauf du dich verlassen kannst, ist es gut zu wissen, welche Gesetze und Regeln überhaupt gelten. Denn eine Ausbildung läuft nicht einfach „frei nach Gefühl“ – sie ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau geregelt. Dieses Gesetz legt fest, was Ausbilder:innen dürfen, was du als Azubi darfst und welche Rechte du hast, wenn etwas schiefläuft.
Daneben gibt es noch weitere wichtige Gesetze:
📘 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Es schützt alle, die unter 18 sind – zum Beispiel mit festen Arbeitszeiten, Ruhepausen und einem Verbot von gefährlichen Tätigkeiten.
📘 Arbeitszeitgesetz: Regelt Arbeits- und Ruhezeiten für volljährige Azubis.
📘 Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen: Manche Betriebe haben zusätzlich eigene Regeln zu Themen wie Vergütung, Urlaub oder Sonderzahlungen.
All diese Vorschriften greifen ineinander – wie ein Sicherheitsnetz, das sicherstellen soll, dass deine Ausbildung fair und geschützt abläuft.
📝 Der Ausbildungsvertrag – dein wichtigstes Dokument
Bevor du startest, musst du einen schriftlichen Ausbildungsvertrag bekommen. Er ist sozusagen die „Grundlage“ deiner Ausbildung und enthält alle wichtigen Punkte:
- Dauer der Ausbildung
- Arbeitszeiten
- Vergütung
- Urlaubstage
- Probezeit
- Aufgaben im Betrieb
Dein Vertrag muss außerdem bestimmte gesetzliche Mindestangaben enthalten – und darf keine unfairen oder verbotenen Klauseln enthalten. Wenn du also irgendwo liest, dass du z. B. Überstunden ohne Bezahlung leisten musst oder Urlaub verfällt, ist das nicht zulässig.
👉 Mehr dazu findest du hier:
Wenn du eine Ausbildung beginnst, verdienst du zum ersten Mal dein eigenes Geld – und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Gleichzeitig hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dein Gehalt soll sicherstellen, dass du dich auf die Ausbildung konzentrieren kannst, ohne dich komplett auf Unterstützung von zu Hause verlassen zu müssen.
💵 Gesetzliche Grundlage: die Mindestausbildungsvergütung
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist genau festgelegt, dass Auszubildende Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung haben. Sie wird jedes Jahr angepasst und steigt außerdem mit jedem Ausbildungsjahr etwas an.
Die genauen Beträge findest du auf den Seiten der IHK, HWK oder beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, kann die Vergütung auch höher liegen – Tarifverträge bieten oft bessere Konditionen als die gesetzliche Mindestgrenze.
📆 Wann und wie du in der Ausbildung bezahlt wirst
- Zahlungstermin: Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf deinem Konto sein.
- Zuschläge & Sonderzahlungen: In manchen Betrieben gibt es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Fahrtkostenzuschüsse – das steht dann im Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag.
- Während der Probezeit: Auch in dieser Zeit bekommst du selbstverständlich dein Ausbildungsgehalt.
🤒 Krankheit, Urlaub & Prüfungszeit
Auch wenn du krank bist oder im Urlaub bist, bekommst du weiter dein Gehalt.
Das nennt man Entgeltfortzahlung. Sie gilt in der Regel für bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall.
Bei Freistellung für Berufsschule oder Prüfungen darf dein Lohn ebenfalls nicht gekürzt werden – schließlich gehört das zu deiner Ausbildung.
🧾 Brutto oder Netto – was bleibt am Ende vom Ausbildungsgehalt?
Die Ausbildungsvergütung wird immer brutto angegeben, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Je nachdem, wie viel du verdienst, werden unter anderem folgende Beiträge abgezogen:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Tipp 💡: Wenn du wenig verdienst, zahlst du oft kaum oder gar keine Steuern, bist aber trotzdem sozialversichert. Das bedeutet: Deine Ausbildung zählt bereits für deine spätere Rente!
🚀 Extra-Tipp Auch wenn das Gehalt am Anfang noch nicht riesig ist – mit kluger Planung kannst du schon viel erreichen. In unserem Artikel „Finanzen in der Ausbildung“ findest du Tipps, wie du mit deinem Geld clever umgehst, von Rabatt-Apps bis zu Meal-Prep-Ideen.
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Auch in der Ausbildung gilt: Du hast das Recht auf geregelte Arbeitszeiten und ausreichende Erholung. Schließlich sollst du lernen – und nicht rund um die Uhr schuften. Wie viel du arbeiten darfst und wann du frei hast, hängt unter anderem davon ab, ob du noch minderjährig oder schon volljährig bist.
🕗 Arbeitszeiten für minderjährige Azubis
Für alle unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es schützt junge Menschen besonders, damit die Ausbildung nicht zu anstrengend wird.
Hier die wichtigsten Regeln:
| Regelung | Was gilt laut Gesetz |
|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | max. 8 Stunden pro Tag, in Ausnahmefällen 8,5 Stunden |
| Wöchentliche Arbeitszeit | höchstens 40 Stunden |
| Ruhepausen | mind. 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden |
| Nachtruhe | keine Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (mit Ausnahmen, z. B. Gastronomie) |
| Wochenenden & Feiertage | grundsätzlich frei, außer in bestimmten Berufen (z. B. Pflege, Hotellerie) |
🧑💼 Arbeitszeiten für volljährige Azubis
Wenn du über 18 bist, gilt das Arbeitszeitgesetz. Auch hier sind Überstunden und Ruhezeiten geregelt:
- Maximal 8 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro Woche
- Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn der Durchschnitt in 6 Monaten bei 8 Stunden bleibt
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
- Sonn- und Feiertagsarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt
📢 Hinweis zur aktuellen Diskussion über Arbeitszeiten
In Deutschland wird derzeit darüber diskutiert, ob die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen flexibler gestaltet werden sollen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob statt einer festen Tageshöchstarbeitszeit künftig nur noch eine Wochenarbeitszeit gelten soll.
Für dich als Azubi ändert sich dadurch momentan nichts:
Die aktuellen Gesetze – also das Jugendarbeitsschutzgesetz für Minderjährige und das Arbeitszeitgesetz für Volljährige – gelten weiterhin unverändert.
Sobald es hier gesetzliche Änderungen gibt, findest du auf azubister.de eine aktualisierte Übersicht, damit du immer auf dem neuesten Stand bist.
☕ Pausen und Ruhezeiten in der Ausbildung
Pausen sind Pflichtzeit, kein Bonus. Dein Betrieb muss sie dir ermöglichen, und du musst sie auch nehmen.
Tipp: Wenn du lange stehst oder körperlich arbeitest, nutze die Pausen wirklich zum Erholen – das ist nicht nur erlaubt, sondern wichtig für deine Gesundheit.
🌴 Urlaub während der Ausbildung
Auch Azubis haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage das sind, hängt von deinem Alter und ggf. deinem Tarifvertrag ab.
| Alter | Mindesturlaub pro Jahr (nach Jugendarbeitsschutzgesetz) |
| unter 16 Jahre | mind. 30 Werktage |
| 16 Jahre | mind. 27 Werktage |
| 17 Jahre | mind. 25 Werktage |
| ab 18 Jahre | mind. 24 Werktage (nach Bundesurlaubsgesetz) |
Wichtig: Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage – also auch Samstage!
In vielen Betrieben gibt es übrigens mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben.
📅 Urlaub beim Ausbildungsbetrieb beantragen – so geht’s richtig
- Frühzeitig im Betrieb Bescheid geben (manchmal gibt’s feste Urlaubszeiträume).
- Immer Rücksprache mit Ausbilder:in oder Personalabteilung halten.
- Genehmigten Urlaub schriftlich oder digital bestätigen lassen.
Wenn du während des Urlaubs krank wirst, kannst du dir ein Attest holen – die Krankheitstage werden dann nicht auf den Urlaub angerechnet.
⚖️ Überstunden & Freizeitausgleich – Was gilt in der Ausbildung?
Überstunden sind in der Ausbildung nur in Ausnahmefällen erlaubt, z. B. wenn jemand kurzfristig ausfällt.
Wichtig:
- Sie dürfen nicht regelmäßig vorkommen.
- Sie müssen bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
- Minderjährige dürfen in der Regel keine Überstunden machen.
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Auch in der Ausbildung kann es natürlich passieren, dass du krank wirst oder einmal zum Arzt musst. Wichtig ist, dass du genau weißt, wann und wie du dich krankmelden musst, damit es keinen Ärger mit dem Betrieb oder der Berufsschule gibt. Denn: Unentschuldigtes Fehlen kann schnell zu einer Abmahnung führen.
🩺 Krankmeldung beim Ausbildungsbetrieb – so machst du’s richtig
Wenn du morgens merkst, dass du krank bist, gilt die Faustregel: sofort Bescheid sagen! Melde dich noch vor Arbeitsbeginn telefonisch oder per E-Mail bei deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder ab. In deiner Nachricht sollte stehen:
- dass du krank bist,
- wie lange du voraussichtlich ausfällst,
- und ob du zum Arzt gehst.
👉 Achtung: Viele Betriebe verlangen ein ärztliches Attest spätestens ab dem dritten Kalendertag. Manche möchten es aber schon am ersten Tag – was sie auch dürfen.
Das steht dann in deinem Ausbildungsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
🧾 Attest und Entgeltfortzahlung
Wenn du krank bist und ein Attest einreichst, bekommst du weiterhin dein Ausbildungsgehalt. Das nennt man Entgeltfortzahlung. Sie gilt in der Regel für bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall. Bist du danach immer noch krank, springt deine Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein.
Wichtig: Die Krankheitstage werden nicht an deine Urlaubstage angerechnet – auch dann nicht, wenn du im Urlaub krank wirst (du brauchst aber ein Attest!).
🏫 Krank in der Berufsschule
Wenn du am Tag der Berufsschule krank bist, musst du dich nicht nur im Betrieb, sondern auch bei der Schule krankmelden. Oft gibt es dort ein Formular oder du rufst im Sekretariat an. Die Krankmeldung der Schule ersetzt nicht die beim Betrieb – du musst beides machen!
🕒 Arztbesuche während der Arbeitszeit in deiner Ausbildung
Grundsätzlich gilt: Arzttermine gehören in die Freizeit, wenn das möglich ist.
Wenn du aber z. B. einen Facharzttermin bekommst, der nur während der Arbeitszeit möglich ist, darfst du mit Zustimmung deines Betriebs dorthin gehen. Sag auf jeden Fall rechtzeitig Bescheid, und bring im Zweifel eine Bestätigung des Termins mit.
🚫 Unentschuldigtes Fehlen
Wenn du ohne Meldung oder Attest fehlst, gilt das als unentschuldigt. Das kann schnell zu einer Abmahnung führen – und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung. Also lieber einmal zu früh melden als zu spät!
Egal, ob du im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle arbeitest – dein Betrieb muss dafür sorgen, dass du sicher und gesund arbeiten kannst. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der sogenannte Arbeitsschutz schützt dich vor Unfällen, Überlastung und gesundheitlichen Gefahren.
⚖️ Deine Rechte auf Sicherheit während der Ausbildung
Im Arbeitsschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist,
- dir einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen,
- dich regelmäßig über Sicherheitsvorschriften zu unterweisen,
- und dich mit der notwendigen Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, Schutzbrille) auszustatten.
Wenn du noch minderjährig bist, gilt ein besonderer Schutz: Du darfst keine gefährlichen Arbeiten übernehmen, bei denen du dich oder andere verletzen könntest.
🧠 Unterweisungspflicht des Ausbildungsbetriebs
Bevor du mit deiner Ausbildung richtig loslegst, muss dein Betrieb dich über alle Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften informieren.
Das nennt sich Sicherheitsunterweisung und wird regelmäßig wiederholt.
Nimm diese Unterweisungen ernst – sie sind nicht nur „Pflichtprogramm“, sondern können dir im Ernstfall das Leben retten.
👷♀️ Deine Pflichten als Azubi beim Arbeitsschutz
Auch du hast Verantwortung:
- Trage die vorgeschriebene Schutzkleidung.
- Melde defekte Maschinen oder Sicherheitsmängel sofort.
- Verhalte dich im Betrieb vorsichtig und verantwortungsbewusst.
- Folge den Sicherheitsanweisungen deiner Ausbilder:innen.
Wenn du dich bewusst gefährlich verhältst oder Anweisungen ignorierst, kann das nicht nur zu einem Unfall führen, sondern auch zu Disziplinarmaßnahmen im Betrieb.
🧯 Was tun, wenn etwas passiert?
Wenn du dich während der Arbeit verletzt oder einen Unfall hast, musst du das sofort melden – auch bei kleinen Verletzungen.
Der Betrieb ist verpflichtet, den Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für Behandlung und Rehabilitation, wenn der Unfall während der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin passiert ist.
🌿 Gesundheitsschutz im Ausbildungs-Alltag
Arbeitsschutz bedeutet nicht nur Helm und Handschuhe: Auch Dinge wie Ergonomie am Arbeitsplatz, Lärmschutz oder psychische Belastung gehören dazu.
Wenn du merkst, dass dich dein Arbeitsplatz gesundheitlich stark belastet, sprich mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder. Es ist deren Pflicht, sich darum zu kümmern.
Eine Ausbildung bringt nicht nur neue Rechte, sondern auch klare Pflichten mit sich. Sie sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau festgelegt und sorgen dafür, dass im Betrieb und in der Berufsschule alles rundläuft. Wer seine Pflichten ernst nimmt, zeigt Motivation und bekommt meist auch im Team schnell Respekt.
🧠 Lernpflicht
Das klingt offensichtlich, ist aber die wichtigste Pflicht überhaupt: Du bist in der Ausbildung, um zu lernen – und nicht, um billige Arbeitskraft zu sein.
Das bedeutet:
- Du musst die dir übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig erledigen.
- Du sollst Fragen stellen, wenn du etwas nicht verstehst.
- Du musst aktiv an allen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen – also auch an Unterweisungen, Kursen oder Berufsschulprojekten.
🕒 Anwesenheits- und Teilnahmepflicht
Du musst pünktlich und zuverlässig sein – sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule. Wenn du einmal nicht kommen kannst (z. B. wegen Krankheit), musst du dich sofort abmelden. Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen können schnell zu einer Abmahnung führen.
🤫 Schweigepflicht
Was im Betrieb passiert, bleibt im Betrieb. Du darfst keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse weitergeben – auch nicht an Freunde oder in sozialen Medien. Das betrifft z. B. Kundendaten, Preise, Baupläne oder interne Abläufe.
Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann sogar rechtliche Folgen haben.
🧹 Sorgfaltspflicht
Du musst Maschinen, Werkzeuge und Materialien pfleglich behandeln und sorgfältig arbeiten.
Wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas beschädigst, kann das teuer werden – dazu findest du mehr im Kapitel „Haftung in der Ausbildung“.
🏫 Berufsschulpflicht
Die Berufsschule ist Pflicht und Teil deiner Ausbildung. Das heißt: Du darfst nicht einfach fehlen oder dich selbst „krankmelden“, ohne den Betrieb und die Schule zu informieren. Deine Teilnahme an Unterricht, Prüfungen und Projekten ist genauso wichtig wie die Arbeit im Betrieb.
💬 Verhalten im Betrieb
- Sei freundlich und respektvoll gegenüber Kolleg:innen und Kund:innen.
- Folge den Anweisungen deiner Ausbilder:innen.
- Nutze Betriebseigentum (z. B. Computer oder Werkzeuge) nur für betriebliche Zwecke.
- Vermeide private Handynutzung während der Arbeitszeit – was erlaubt ist, hängt vom Betrieb ab.
📱 Social Media & Datenschutz
Auch online gelten Regeln:
Fotos oder Videos aus dem Betrieb dürfen nicht ohne Erlaubnis gepostet werden. Selbst harmlose Beiträge können gegen Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten verstoßen. Mehr dazu erfährst du im Abschnitt „Datenschutz, Handy & Social Media in der Ausbildung“.
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Fehler passieren – besonders am Anfang der Ausbildung. Das ist völlig normal! Aber was, wenn du dabei etwas kaputt machst oder jemandem ein Schaden entsteht? Musst du das dann bezahlen?
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen bist du als Azubi rechtlich geschützt. Trotzdem gibt es Regeln, wann du haftest und wann dein Betrieb einspringt.
💥 Wenn ein Schaden passiert
Ob du etwas ersetzen musst, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Juristisch unterscheidet man drei Fälle:
| Art des Fehlers | Bedeutung | Wer haftet? |
| Leichte Fahrlässigkeit | Du hast dich nur ein bisschen vertan (z. B. beim ersten Versuch eine Maschine falsch bedient). | Der Betrieb trägt den Schaden. |
| Mittlere Fahrlässigkeit | Du warst unachtsam, obwohl du es besser wissen konntest. | Betrieb und Azubi teilen sich den Schaden anteilig. |
| Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz | Du hast absichtlich oder mit großer Nachlässigkeit gehandelt (z. B. mutwillig etwas kaputt gemacht). | Du haftest selbst. |
🧯 Beispiele aus dem Alltag
- Du verschüttest versehentlich Kaffee auf dem Firmenlaptop → leichte Fahrlässigkeit, keine Haftung.
- Du ignorierst eine Sicherheitsanweisung und verletzt dich → mittlere Fahrlässigkeit, mögliche Mitschuld.
- Du zerstörst absichtlich Werkzeug oder beleidigst Kund:innen → grobe Fahrlässigkeit, volle Haftung.
🛡️ Wer zahlt im Ernstfall?
Dein Betrieb ist über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Das heißt: Wenn du dich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verletzt, werden die Kosten in der Regel nicht von dir getragen.
Wenn du aber einen Schaden verursachst, springt oft die Betriebshaftpflichtversicherung ein – besonders bei leichter Fahrlässigkeit.
Privat haftest du nur, wenn du dich wirklich grob fahrlässig oder absichtlich falsch verhalten hast.
💬 Tipp für mehr Sicherheit: Wenn du dir unsicher bist, wie du mit Maschinen oder Aufgaben umgehen sollst: Frag lieber einmal zu viel als zu wenig. Niemand erwartet, dass du alles sofort kannst – aber man erwartet, dass du verantwortungsbewusst handelst.
Auch wenn du dich bemühst: In der Ausbildung läuft nicht immer alles perfekt. Vielleicht gibt es Streit mit dem Ausbilder, du wirst ungerecht behandelt oder bist unzufrieden im Betrieb. Wichtig ist: Du hast Rechte – und du bist nicht allein.
💬 Erst reden, dann handeln
Kleine Missverständnisse lassen sich oft schnell klären. Sprich zuerst mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder, wenn du dich unwohl fühlst oder Probleme im Team hast.
Hilft das nicht, kannst du dich an weitere Stellen wenden:
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), falls es eine gibt,
- den Betriebsrat,
- oder an deine Kammer (IHK / HWK).
Sie sind verpflichtet, dir zu helfen und vermitteln neutral zwischen dir und dem Betrieb.
📜 Abmahnung – was sie bedeutet
Eine Abmahnung ist kein Weltuntergang, aber ein ernstzunehmendes Warnsignal. Sie dokumentiert, dass du gegen eine Pflicht verstoßen hast (z. B. Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen, grobes Fehlverhalten). In der Regel muss der Betrieb mehrmals abmahnen, bevor er dich kündigen darf. Du hast das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zur Abmahnung abzugeben, die zu deiner Personalakte gelegt wird.
❌ Kündigung in der Ausbildung
Die Regeln zur Kündigung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau festgelegt:
| Phase | Wer darf kündigen? | Frist | Grund |
|---|---|---|---|
| Probezeit | beide Seiten | jederzeit, ohne Frist | kein Grund nötig |
| nach der Probezeit | Azubi | mit 4 Wochen Frist, wenn du die Ausbildung beenden oder wechseln möchtest | kein weiterer Grund nötig |
| Betrieb | nur aus wichtigem Grund | z. B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl |
Eine fristlose Kündigung durch den Betrieb ist nur dann zulässig, wenn ein wirklich schweres Fehlverhalten vorliegt – also z. B. Diebstahl, grobe Beleidigung oder körperliche Gewalt. Wenn du selbst fristlos kündigen willst (z. B. wegen Mobbing oder fehlender Ausbildungstätigkeiten), brauchst du nachweisbare Gründe und solltest dich vorher unbedingt beraten lassen.
⚖️ Hilfe bei Konflikten und Problemen
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst oder Unterstützung brauchst, kannst du dich kostenlos an folgende Stellen wenden:
- IHK / HWK – Ansprechpartner:innen für Schlichtungsverfahren
- Gewerkschaften – bieten Rechtsberatung für Mitglieder
- Jugendberatungsstellen oder Ausbildungsbegleiter:innen
- Agentur für Arbeit – wenn du überlegst, den Betrieb zu wechseln
Manchmal hilft auch ein offenes Gespräch mit einer neutralen Person, bevor du größere Schritte gehst.
📚 Prüfungen anfechten
Wenn du glaubst, dass bei deiner Abschluss- oder Zwischenprüfung etwas nicht korrekt gelaufen ist (z. B. Bewertungsfehler oder organisatorische Probleme), kannst du Einspruch einlegen.
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Nicht jede Ausbildung dauert gleich lang, manche dauern standardmäßig 2 Jahre, manche 3 Jahre – und in Verbindung mit einem Dualen Studium kann es sogar noch länger dauern. Manchmal läuft es dabei besser (oder schwieriger) als gedacht. In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder zu verlängern.
Beides ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und muss immer offiziell beantragt werden.
⚡ Ausbildung verkürzen – wenn du schneller fertig sein willst
Du kannst deine Ausbildungszeit verkürzen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Typische Gründe sind:
- Du hast gute Leistungen in Betrieb und Berufsschule.
- Du hast bereits eine schulische oder berufliche Vorbildung (z. B. Abitur oder Berufsfachschule).
- Du hast schon eine andere Ausbildung abgeschlossen.
In der Regel kann die Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzt werden – bei besonders guten Leistungen manchmal auch mehr.
📌 Wichtig:
- Du brauchst die Zustimmung deines Betriebs und deiner zuständigen Kammer (IHK oder HWK).
- Es muss sichergestellt sein, dass du alle Ausbildungsinhalte in der verkürzten Zeit lernen kannst.
Tipp 💡: Wenn du über eine Verkürzung nachdenkst, sprich zuerst mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin. Oft lässt sich gemeinsam prüfen, ob es realistisch ist – oder ob z. B. eine vorzeitige Prüfungszulassung sinnvoller ist.
🐢 Ausbildung verlängern – wenn du mehr Zeit brauchst
Manchmal klappt nicht alles auf Anhieb, und das ist völlig okay. Eine Verlängerung ist möglich, wenn:
- du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast,
- du länger krank warst oder eine Auszeit nehmen musstest,
- du aufgrund persönlicher Umstände (z. B. Pflege von Angehörigen, familiäre Probleme) mehr Zeit brauchst.
Die Verlängerung erfolgt auf Antrag beim Betrieb und der Kammer. Sie ist in der Regel bis zur nächsten Prüfung möglich, also meist ein halbes Jahr. Auch dein Ausbilder kann eine Verlängerung beantragen, wenn er meint, dass du wichtige Inhalte noch nicht ausreichend gelernt hast.
📅 Antrag und Ablauf: Schritt für Schritt deine Ausbildungszeit anpassen
- Sprich zuerst mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin.
- Stelle einen schriftlichen Antrag an deine IHK oder HWK.
- Begründe kurz, warum du verkürzen oder verlängern möchtest.
- Warte auf die schriftliche Genehmigung der Kammer.
Ohne diese Genehmigung gilt deine ursprüngliche Ausbildungszeit weiter.
🧭 Alternative: Prüfung vorziehen
Wenn du besonders gute Noten hast, kannst du dich auch für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bewerben – das ist sozusagen die „Abkürzung“ zur Verkürzung 😉
Auch das muss bei der Kammer beantragt werden, meist über deinen Ausbildungsbetrieb.
📘 Extra: Teilzeitausbildung – Flexible Ausbildung für besondere Lebenssituationen
Nicht jede Ausbildung muss in Vollzeit stattfinden. Wenn du z. B. ein Kind betreust, Angehörige pflegst oder aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen weniger Zeit hast, kannst du deine Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.
Das ist laut § 7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) offiziell erlaubt. Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert, die Gesamtdauer der Ausbildung bleibt aber in der Regel gleich oder verlängert sich leicht.
Wichtig zu wissen:
- Eine Teilzeitausbildung muss einvernehmlich zwischen dir und deinem Betrieb vereinbart und von der zuständigen Kammer (IHK/HWK) genehmigt werden.
- Du bekommst trotzdem eine vollwertig anerkannte Berufsausbildung – der Abschluss ist derselbe wie bei einer Vollzeitausbildung.
- Auch eine Verkürzung oder spätere Verlängerung ist möglich, wenn du gute Leistungen zeigst oder aus persönlichen Gründen mehr Zeit brauchst.
Teilzeitausbildung ist also eine gute Möglichkeit, Familie, Gesundheit und Ausbildung zu verbinden, ohne auf einen Berufsabschluss verzichten zu müssen.
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Als Auszubildende:r bist du nicht „einfach nur“ Mitarbeiter:in – du hast auch das Recht, bei bestimmten Themen mitzureden und dich vertreten zu lassen.
Dafür gibt es in größeren Betrieben die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und oft auch einen Betriebsrat. Sie setzen sich dafür ein, dass du fair behandelt wirst und deine Rechte im Betrieb eingehalten werden.
👥 Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die JAV ist sozusagen die Stimme der Azubis im Unternehmen. Sie wird alle zwei Jahre gewählt und besteht aus jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- sich für die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes einsetzen,
- darauf achten, dass Ausbildungspläne eingehalten werden,
- bei Problemen zwischen Azubi und Ausbilder vermitteln,
- Anregungen oder Beschwerden an den Betriebsrat weitergeben.
Wenn du also ein Problem hast, dich ungerecht behandelt fühlst oder einfach eine Frage hast, kannst du dich vertrauensvoll an die JAV wenden. Ihre Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – du kannst also offen sprechen.
🏢 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen, der die Interessen aller Beschäftigten im Unternehmen vertritt. Oft ist der Betriebsrat auch bei Konflikten zwischen Azubis und Vorgesetzten beteiligt oder hilft, wenn die Ausbildung nicht ordnungsgemäß verläuft. In kleineren Betrieben ohne Betriebsrat oder JAV kannst du dich direkt an deine Kammer (IHK oder HWK) wenden – dort gibt es spezielle Ansprechpartner:innen für Ausbildungsfragen.
🗳️ Wahl zur JAV – Mitmachen erwünscht!
Wenn du Lust hast, dich aktiv einzubringen, kannst du dich selbst zur Wahl aufstellen lassen.
Voraussetzungen:
- Du bist unter 25 Jahre alt,
- du bist Auszubildende:r oder junge:r Beschäftigte:r,
- und es gibt im Betrieb einen Betriebsrat (den braucht man, damit eine JAV gewählt werden kann).
Das Engagement in der JAV wird anerkannt und geschützt – du darfst während deiner JAV-Tätigkeit an Sitzungen teilnehmen, ohne dass dir Nachteile entstehen. Viele ehemalige JAV-Mitglieder sagen später: „Ich hab dadurch gelernt, Verantwortung zu übernehmen und für andere einzustehen.“ 💪
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Ein Duales Studium verbindet Praxis im Betrieb mit Theorie an der Hochschule – du bist also gleichzeitig Student:in und Arbeitnehmer:in. Das klingt nach Doppelbelastung (und ist es manchmal auch), bringt aber viele Vorteile: Du verdienst Geld, sammelst Berufserfahrung und hast am Ende gleich zwei Abschlüsse in der Tasche.
Doch welche Regeln gelten eigentlich für dual Studierende? Und worin unterscheiden sie sich von klassischen Azubis?
📄 Der Vertrag – Ausbildungs- oder Studienvertrag?
Im Dualen Studium gibt es zwei häufige Vertragsformen:
- Ausbildungsintegrierte Studiengänge
Du machst parallel zur Hochschule eine anerkannte Berufsausbildung.
👉 Dann gilt für dich in der Regel das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Du bist also rechtlich gesehen auch Azubi – mit Anspruch auf Vergütung, Urlaub und geregelte Arbeitszeiten. - Praxisintegrierte Studiengänge
Du hast keinen klassischen Ausbildungsvertrag, sondern einen Praxis- oder Studienvertrag mit deinem Betrieb.
👉 Dann gilt nicht automatisch das BBiG, sondern meist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder Tarifverträge für dual Studierende.
Tipp 💡: Lies dir deinen Vertrag genau durch – dort steht, ob du nach BBiG ausgebildet wirst oder nicht.
💰 Vergütung und Urlaub
Dual Studierende erhalten in der Regel eine monatliche Vergütung, ähnlich wie Azubis. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Tarif. Auch Urlaubstage stehen dir zu – meist zwischen 25 und 30 Tagen pro Jahr, abhängig vom Betrieb. Während deiner Theoriephasen (also an der Hochschule) darf der Betrieb keine Arbeit von dir verlangen. Diese Zeit gilt nicht als Urlaub, sondern als Teil deiner Ausbildung.
🕐 Arbeitszeit und Überstunden
Dual Studierende unterliegen in der Regel denselben Arbeitszeitvorschriften wie andere Arbeitnehmer:innen:
- max. 8 Stunden pro Tag,
- 48 Stunden pro Woche (bei Volljährigen).
Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen anfallen und müssen entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. In der Praxisphase darf dich der Betrieb also nicht dauerhaft wie eine Vollzeitkraft einsetzen.
🏫 Pflichten im Studium und im Betrieb
Als dual Studierende:r hast du eine Doppelfunktion – du bist gleichzeitig Lernende:r und Mitarbeitende:r.
Das bedeutet:
- Du musst an Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen verbindlich teilnehmen.
- Du musst deine Praxisaufgaben im Betrieb sorgfältig und termingerecht erledigen.
- Fehlzeiten in Hochschule oder Betrieb musst du immer begründen und melden.
Wenn du Prüfungen an der Hochschule nicht bestehst, kann das in manchen Fällen auch Auswirkungen auf dein Beschäftigungsverhältnis haben – je nach Vertrag.
⚖️ Konflikte oder Probleme im Dualen Studium
Wenn du Schwierigkeiten hast (z. B. Überlastung, mangelnde Betreuung oder Konflikte mit dem Betrieb), hast du mehrere Anlaufstellen:
- Studienberatung deiner Hochschule,
- Betriebsrat oder Ausbildungsleitung im Unternehmen,
- ggf. Kammern (IHK / HWK), falls ein Ausbildungsvertrag nach BBiG besteht.
Scheue dich nicht, frühzeitig Hilfe zu holen – viele Probleme lassen sich klären, bevor sie zu groß werden.
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Wenn du deine Ausbildung noch vor deinem 18. Geburtstag beginnst, gelten für dich besondere Schutzregeln. Diese stehen vor allem im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Ziel ist, dass Jugendliche gesund, sicher und fair in den Beruf starten – und dass Eltern wissen, welche Rechte und Pflichten sie in dieser Zeit haben.
⚖️ Zustimmung der Eltern
Minderjährige dürfen nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Das bedeutet:
- Der Vertrag wird erst gültig, wenn auch die Eltern unterschrieben haben.
- Änderungen oder Kündigungen müssen sie ebenfalls mittragen, solange du noch keine 18 bist.
Mit dem 18. Geburtstag wird der Vertrag automatisch vollständig wirksam, auch ohne weitere Zustimmung.
🧠 Besonderer Schutz durch das Jugendarbeitsschutzgesetz
Das JArbSchG schützt dich als Jugendliche:n besonders – zum Beispiel durch:
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Arbeitszeit | max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche |
| Nachtruhe | keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen möglich) |
| Ruhepausen | mindestens 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit |
| Urlaub | je nach Alter 25–30 Werktage pro Jahr |
| Gesundheitscheck | Pflicht-Untersuchungen vor und während der Ausbildung |
Eltern müssen darauf achten, dass diese Vorgaben eingehalten werden – sie haben also eine Mitverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihres Kindes.
🩺 Pflichtuntersuchungen vor Ausbildungsbeginn
Bevor du deine Ausbildung starten darfst, musst du eine ärztliche Untersuchung machen – sie bestätigt, dass du körperlich für den Beruf geeignet bist. Ohne diese Bescheinigung darf der Betrieb dich nicht beschäftigen.
Etwa ein Jahr später ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben. Eltern erhalten vom Arzt oder der Ärztin eine Bescheinigung, die sie dem Ausbildungsbetrieb vorlegen müssen.
🏫 Berufsschule – keine freiwillige Sache
Auch während der Ausbildung besteht für Minderjährige weiterhin Berufsschulpflicht. Das heißt:
- Fehlzeiten müssen entschuldigt werden.
- Eltern müssen den Betrieb informieren, wenn das Kind krank ist.
- Berufsschultage gelten als Arbeitszeit und dürfen nicht zusätzlich mit Arbeitstagen im Betrieb kombiniert werden.
💬 Rechte der Eltern
Eltern dürfen:
- Einsicht in den Ausbildungsvertrag und die Ausbildungsnachweise nehmen,
- sich bei Problemen an den Betrieb oder die Kammer wenden,
- und ihr Kind bei Gesprächen mit Ausbilder:innen oder der Kammer begleiten.
Ziel ist es, dass sie unterstützen, aber auch loslassen, damit der Azubi Schritt für Schritt Verantwortung übernehmen kann.
❤️ Tipp für Eltern
Eine Ausbildung ist oft der erste große Schritt in Richtung Erwachsensein. Eltern können dabei helfen, indem sie:
- Interesse zeigen,
- regelmäßig nachfragen, wie es läuft,
- und ihr Kind motivieren, Probleme offen anzusprechen – bevor sie größer werden.
Eine gute Ausbildung funktioniert nur, wenn beide Seiten ihre Aufgaben ernst nehmen.
Während du als Azubi lernen und mitarbeiten musst, ist dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dir das nötige Wissen zu vermitteln, dich zu schützen und fair zu behandeln.
Diese Pflichten sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) genau festgelegt – und du kannst dich darauf berufen, wenn etwas nicht richtig läuft.
🎓 Ausbildungspflicht – Wissen vermitteln, nicht nur Arbeit geben
Dein Betrieb muss dich so ausbilden, dass du alle Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbst, die du für deinen Beruf brauchst. Das bedeutet:
- Du darfst nicht nur für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden.
- Du musst Zugang zu allen wichtigen Arbeitsbereichen bekommen.
- Es muss eine Person geben, die dich fachlich und pädagogisch anleitet – also ein:e Ausbilder:in mit Ausbildereignung (AEVO).
Wenn du regelmäßig Aufgaben machst, die nichts mit deinem Ausbildungsziel zu tun haben, solltest du das ansprechen oder dich an die Kammer wenden.
🧑🏫 Betreuung & Unterstützung
Der Betrieb muss sicherstellen, dass du nicht allein gelassen wirst – gerade in den ersten Monaten. Dazu gehört:
- regelmäßige Rückmeldungen über deine Fortschritte,
- Hilfe bei Problemen oder Lernschwierigkeiten,
- und die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder neue Aufgaben auszuprobieren.
Ein respektvoller Umgang ist Pflicht: Niemand darf dich beleidigen, schikanieren oder diskriminieren – auch nicht Kolleg:innen.
⚖️ Schutz- und Fürsorgepflicht
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört:
- Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Sicherheitskleidung, Unterweisungen),
- Gesundheitsschutz (z. B. ergonomische Arbeitsplätze, Pausenräume),
- und der Schutz vor körperlicher und seelischer Überlastung.
Wenn du dich unwohl oder unfair behandelt fühlst, darfst du dich an deine Ausbilder:innen, den Betriebsrat, die JAV oder die Kammer wenden – ohne Angst vor Nachteilen.
🕒 Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
Der Betrieb muss dich für folgende Dinge bezahlt freistellen:
- Unterricht in der Berufsschule,
- Zwischen- und Abschlussprüfungen,
- und ggf. Vorbereitungskurse oder überbetriebliche Lehrgänge.
Berufsschultage dürfen nicht zusätzlich als Arbeitstage gezählt werden. Wenn du z. B. einen ganzen Tag Schule hast, darf dein Betrieb dich nicht danach noch in den Betrieb rufen.
💰 Vergütung & Vertragstreue
Der Betrieb muss dir die vereinbarte Vergütung pünktlich zahlen – spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Außerdem ist er verpflichtet, dir vor Beginn der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsvertrag auszuhändigen, in dem alle wichtigen Punkte geregelt sind.
📝 Zeugnis- und Bescheinigungspflicht
Am Ende deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein schriftliches Ausbildungszeugnis. Es enthält Informationen über:
- die Dauer deiner Ausbildung,
- die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten,
- sowie (wenn gewünscht) eine Bewertung deines Verhaltens und deiner Leistung.
Wenn du den Betrieb verlässt, muss er dir das Zeugnis unverzüglich aushändigen.
👉 Weiterführende Artikel
Du hast jetzt viele Infos bekommen – aber was sind die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest?
Diese Checkliste hilft dir, den Überblick zu behalten. Du kannst sie auch ausdrucken oder speichern, um sie später nochmal durchzugehen.
💼 Deine Rechte als Azubi
| Thema | Dein Recht |
| Ausbildungsvertrag | Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag, in dem alle wichtigen Punkte (z. B. Dauer, Vergütung, Urlaub) stehen. |
| Fachgerechte Ausbildung | Der Betrieb muss dich ausbilden, nicht nur beschäftigen – und eine ausgebildete Fachkraft muss dich anleiten. |
| Vergütung | Du hast Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. |
| Arbeitszeit | Max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche (unter 18 Jahre). Für Volljährige gilt das Arbeitszeitgesetz. |
| Urlaub | Je nach Alter 25–30 Tage, mindestens aber 24 Werktage pro Jahr. |
| Krankheit | Bei Krankheit bekommst du weiter dein Gehalt (Entgeltfortzahlung). |
| Arbeitsschutz | Der Betrieb muss dich vor Unfällen und Gesundheitsrisiken schützen. |
| Berufsschule & Prüfungen | Du wirst bezahlt freigestellt. Der Unterricht zählt zur Arbeitszeit. |
| Zeugnis | Am Ende deiner Ausbildung bekommst du ein schriftliches Ausbildungszeugnis. |
| Mitbestimmung | Du darfst dich an JAV oder Betriebsrat wenden, wenn es Probleme gibt. |
🧠 Deine Pflichten als Azubi
| Thema | Deine Pflicht |
| Lernpflicht | Du musst die Inhalte der Ausbildung aktiv und gewissenhaft lernen. |
| Anwesenheitspflicht | Sei pünktlich und melde dich bei Krankheit oder Problemen sofort ab. |
| Sorgfaltspflicht | Gehe sorgfältig mit Werkzeugen, Materialien und Geräten um. |
| Schweigepflicht | Behalte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für dich. |
| Verhalten | Sei respektvoll gegenüber Kolleg:innen und Kund:innen – auch online. |
| Datenschutz | Keine Fotos oder Videos aus dem Betrieb ohne Erlaubnis posten. |
| Pflichten in der Berufsschule | Nimm regelmäßig am Unterricht teil und reiche Fehlzeiten korrekt ein. |
🧍♂️ Pflichten des Betriebs
| Thema | Verpflichtung des Betriebs |
| Ausbildungspflicht | Vermittlung aller beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. |
| Schutzpflicht | Sicherheit und Gesundheit der Azubis gewährleisten. |
| Vergütung | Pünktliche Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. |
| Freistellung | Für Berufsschule, Prüfungen und Vorbereitungskurse. |
| Zeugnis | Ausstellung eines schriftlichen Ausbildungszeugnisses. |
Eine Ausbildung ist mehr als nur der Einstieg ins Berufsleben – sie ist der Start in deine eigene Zukunft.
Wenn du deine Rechte und Pflichten kennst, kannst du selbstbewusst auftreten, Missverständnisse vermeiden und dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: lernen, wachsen und deinen Traumberuf finden.
Gleichzeitig gilt: Auch dein Betrieb hat klare Aufgaben – er muss dich fair behandeln, dir Sicherheit bieten und dich wirklich ausbilden, nicht nur beschäftigen.
Eine gute Ausbildung funktioniert nur, wenn beide Seiten zusammenarbeiten und ihre Verantwortung ernst nehmen.
💡 Tipp: Gesetze ändern sich regelmäßig – z. B. beim Arbeitszeitgesetz oder bei der Mindestausbildungsvergütung.
Auf azubister.de findest du immer aktuelle Infos, Checklisten und praxisnahe Tipps, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Wenn du dir unsicher bist oder Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an folgende Stellen wenden:
- deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder,
- den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV),
- oder an deine IHK, HWK oder Gewerkschaft.
Denn am Ende geht’s nicht nur darum, Vorschriften zu kennen – sondern darum, dass du dich in deiner Ausbildung wohl, sicher und respektiert fühlst.
Weiterführende Quellen:
- Gesetzestext Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Gesetzestext Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Jugendarbeitsschutzregelung
- Gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG)
- IHK / HWK-Seite: Rechtsgrundlagen der Ausbildung
- Gesetzestext Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Informationsseite IHK Düsseldorf zur Arbeitszeit von Auszubildenden
- Informationsseite IHK Nord Westfalen zum Urlaubsanspruch von Auszubildenden
7. Datenschutz & Social Media in der Ausbildung
Du bist täglich online, nutzt WhatsApp, Instagram oder TikTok – aber wusstest du, dass auch in der Ausbildung bestimmte Regeln für Datenschutz und Social Media gelten?
Viele Azubis machen unabsichtlich Fehler, weil sie nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht. Dabei geht’s nicht nur um peinliche Posts, sondern auch um rechtliche Konsequenzen.
📁 Datenschutz im Betrieb
Im Betrieb lernst du oft mit Kundendaten, vertraulichen Dokumenten oder internen Informationen umzugehen. Diese Daten sind geschützt – du darfst sie nicht an Dritte weitergeben oder privat nutzen.
Beispiele:
Das gilt auch nach deiner Ausbildung weiter. Datenschutzverletzungen können ernste Folgen haben – von einer Abmahnung bis zu rechtlichen Schritten.
🤳 Fotos, Videos & Posts aus dem Betrieb
Cooles Werkzeug? Lustiges Teammeeting? – Bitte erst fragen, dann posten! Du brauchst immer die Erlaubnis deines Betriebs, wenn du Fotos oder Videos vom Arbeitsplatz, von Kolleg:innen oder von Produkten veröffentlichst.
Das betrifft auch scheinbar harmlose Inhalte: Selbst wenn keine Personen erkennbar sind, können Markenlogos, Produktionsprozesse oder vertrauliche Dokumente auf einem Bild sensible Informationen enthalten.
➡️ Grundregel: Ohne Freigabe keine Veröffentlichung.
💬 Private Nutzung von Handy und Internet
Ob du während der Arbeitszeit dein Handy benutzen darfst, entscheidet dein Betrieb. Manche erlauben kurze Nachrichten in Pausen, andere möchten, dass Handys komplett in der Tasche bleiben.
Wenn du unsicher bist: Frag lieber einmal nach, bevor es Ärger gibt. Unerlaubte Handynutzung kann als Verstoß gegen betriebliche Regeln gelten und im schlimmsten Fall abgemahnt werden.
🧠 Social Media & dein Auftreten als Azubi
Auch wenn du privat postest, repräsentierst du indirekt deinen Betrieb. Beleidigende oder diskriminierende Beiträge, die mit deinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, können Konsequenzen haben – sogar bis zur Kündigung.
Tipp 💡: Wenn du in sozialen Medien über deine Ausbildung berichten willst, sprich das mit deinem Betrieb ab. Viele Unternehmen freuen sich über engagierte Azubis und unterstützen offizielle Posts oder Azubi-Blogs sogar aktiv!