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Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick

Das Arbeitsrecht gibt klare Regeln für Auszubildende und Ausbilder vor.
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Ein Ausbildungsvertrag ist etwas grundlegend anderes als ein Arbeitsvertrag. Deswegen sieht das Arbeitsrecht bei Azubis spezielle Regelungen und Vereinbarungen vor. An diese müssen sich Auszubildende und Ausbilder gleichermaßen halten. Diese gesetzlichen Vorgaben betreffen unter anderem die Vergütung, das Berichtsheft und den Urlaub. Wer sich in bestimmten Fragen unsicher ist, sollte sich spezielle Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besorgen. Dieser Artikel erläutert, worauf es in Bezug auf das Arbeitsrecht bei Azubis zu achten gilt.

Wichtige Fakten zum Ausbildungsvertrag

Auszubildende und Ausbilder schließen einen Ausbildungsvertrag ab. Bei minderjährigen Auszubildenden übernimmt diese Aufgabe der gesetzliche Vertreter. Ein solcher Vertrag muss zwingend schriftlich fixiert sein, damit sich beide Vertragsparteien jederzeit darauf berufen können. In § 11 Abs. 1 Nr. 1-9 BbiG ist geregelt, welche Inhalte mindestens in einen solchen Vertrag aufgenommen werden müssen. Unter anderem muss zwingend darin geregelt sein, wie lange die Probezeit läuft, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und wie viele Urlaubstage den Auszubildenden zustehen.

Außerdem schreibt der Gesetzgeber einige Vereinbarungen vor, die keinesfalls in einen Ausbildungsvertrag aufgenommen werden dürfen, wenn dieser gültig sein soll. Hierzu gehören alle Bestimmungen, die dem Geist des Berufsausbildungsgesetzes zuwiderlaufen und den Auszubildenden ungerechtfertigte Nachteile bringen. Unter anderem darf nicht verlangt werden, dass die Auszubildenden ein Lehrgeld zu zahlen haben und auch Vereinbarungen zu Vertragsstrafen sind nichtig.

Professionelle Hilfe bei Fragen zum Arbeitsrecht bei Azubis

Das Arbeitsrecht ist ein weites und kompliziertes Feld. Das gilt umso mehr, wenn Vereinbarungen zwischen Ausbildern und Auszubildenden geschlossen werden sollen, da sich die hierfür gültigen Bestimmungen von denen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterscheiden. Gerade für Laien ist es häufig nicht möglich, hier den Überblick zu behalten. So muss nicht einmal böse Absicht seitens einer der Vertragsparteien vorliegen, wenn ein Ausbildungsvertrag ungültig ist oder einzelne Passagen darin nichtig sind. Dennoch ist es ärgerlich, wenn sich Probleme aus einem nicht ordnungsgemäßen Vertrag ergeben.

Deswegen entscheiden sich viele Auszubildende und Ausbilder dafür, die professionelle Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Auszubildende können sich so absichern und dafür sorgen, dass sie von den Ausbildungsbetrieben nicht ausgenutzt werden. Die Ausbilder haben auf diese Weise ebenfalls die Möglichkeit, sich Rechtssicherheit zu verschaffen und sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit den Auszubildenden von Anfang an rechtskonform verläuft. Von einer solchen Kooperation mit professionellen und erfahrenen Experten profitieren somit beide Seiten.

Ausbilder haben im Rahmen der Berufsausbildung konkrete Pflichten

Auszubildende dürfen von ihren Ausbildern ganz konkrete Leistungen erwarten
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Ausbilder sind durch das Arbeitsrecht dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören unter anderem die sachliche und persönliche Ausbildung der Auszubildenden. Mit sachlicher Ausbildung ist gemeint, den Auszubildenden sämtliche Fähigkeiten und das nötige Wissen zu vermitteln, die für die Ausübung des jeweiligen Berufs unverzichtbar sind. Im Rahmen der persönlichen Ausbildung werden die charakterlichen Fähigkeiten der Auszubildenden trainiert, damit diese den Anforderungen der einzelnen Tätigkeiten gewachsen sind.

Ausbilder müssen den Auszubildenden alle Lernmittel zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung benötigt werden. Ebenso müssen sie die Auszubildenden von den betrieblichen Aufgaben freistellen, damit diese eine Berufsschule besuchen können. Im Anschluss an die Ausbildung sind sie zudem dazu verpflichtet, ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Bei einer Übernahme durch den Betrieb wird dieses zwar gelegentlich nicht benötigt, es muss aber dennoch angefertigt und ausgehändigt werden.

Regeln bezüglich der Ausbildungsvergütung

Prinzipiell wird die Ausbildungsvergütung frei zwischen den Auszubildenden und den Ausbildern ausgehandelt. Das Arbeitsrecht schreibt jedoch einige Regeln vor, an die sich beide Seiten halten müssen. Wenn zum Beispiel eine Tarifbindung vorliegt, darf die vereinbarte Vergütung nicht darunter liegen. Aber auch wenn keine Tarifbindung vorliegt, muss die Vergütung den Auszubildenden dabei helfen, ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Bei der Überprüfung, ob eine Ausbildungsvergütung noch angemessen ist, orientieren sich die Arbeitsgerichte zumeist an branchenüblichen Tarifverträgen. Der gesetzliche Mindestlohn greift bei Ausbildungsverträgen nicht.

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Ausbildungsvergütung kontinuierlich ansteigt. Hierdurch soll wertgeschätzt werden, dass die Auszubildenden immer neue Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und diese im Sinne des Betriebs einsetzen. Eine Anhebung muss zumindest einmal jährlich erfolgen. Ferner ist vorgeschrieben, dass jede Mehrarbeit, die Auszubildende leisten, vergütet wird. Allerdings haben die Ausbildungsbetriebe die Möglichkeit, solche Mehrarbeit durch zusätzliche Freizeit auszugleichen, sodass ein finanzieller Ausgleich nicht zwingend erforderlich ist. Zu beachten ist, dass ein Vergütungsanspruch nur dann besteht, wenn die Auszubildenden ihren vertraglichen Pflichten nachkommen.

Das gibt es zum Berichtsheft zu wissen

Auszubildende sind dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu erstellen, in dem sie festhalten, was sie im Rahmen der Ausbildung alles gelernt haben. In den meisten Fällen kommt hierfür ein Berichtsheft zum Einsatz. Die Ausbilder sind dazu verpflichtet, den Auszubildenden ein solches Heft kostenlos zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren müssen sie ihnen im Rahmen der Ausbildung genügend Zeit zur Verfügung stellen, um das Heft sachgerecht führen und alle relevanten Informationen darin aufnehmen zu können.

Die Ausbilder sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Auszubildenden ein solches Berichtheft kontinuierlich und sachgerecht führen. Dies müssen sie regelmäßig kontrollieren und durch ihre Unterschrift bestätigen. Sollte das Berichtheft nicht angemessen geführt sein, müssen die Ausbilder die Betroffenen darauf aufmerksam machen und zu mehr Sorgfalt anhalten. Fruchten all diese Bemühungen nicht, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Diese Urlaubsansprüche haben Auszubildende

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich sowohl nach den gesetzlichen Bestimmungen als auch den branchenspezifischen Tarifvereinbarungen. Als Grundlage für Auszubildende ab 18 Jahren gilt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Ansonsten hängt der Urlaubsanspruch vom Alter der Auszubildenden ab. Bis zum 16. Lebensjahr beträgt dieser 30 Tage, bis zum 17. Lebensjahr 27 Tage und bis zum 18. Lebensjahr 25 Tage pro Jahr. Die Urlaubstage müssen nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden. Grundsätzlich sind Auszubildende in der Gestaltung ihres Urlaubs jedoch frei.

Fazit

Das Arbeitsrecht bei Azubis umfasst viele Bestimmungen, die sowohl Ausbildern als auch Auszubildenden konkrete Rechte und Pflichten auferlegen. Diese betreffen insbesondere das Führen eines Berichthefts, die Ausbildungsvergütung und die Urlaubsansprüche. Mit einem professionellen Experten für Arbeitsrecht an der Seite, fällt es Betroffenen leicht, alle geltenden Bestimmungen einzuhalten und für ein rechtssicheres Ausbildungsverhältnis zu sorgen.