Thema Geld

Mindestlohn – gilt er auch für Auszubildende?

Junge Frau in grünem Sweatshirt hält 20-Euro-Scheine in der Hand und denkt nach.
© Asier via Adobe Stock

Ende 2023 liegt der Mindestlohn bei 12 € pro Stunde. Ab dem 01. Januar 2024 liegt er bei 12,41 € und ein Jahr später bei 12,82 €. Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 lag er noch bei 8,50 € pro Stunde. Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, seine Mitarbeiter:innen mit diesem Betrag zu entlohnen – in manchen Branchen gibt es auch spezifische Vorgaben und der Mindestlohn muss noch höher sein. Aber wer profitiert eigentlich alles von diesem Lohnminimum? Zählen Auszubildende auch dazu?

Die aktuelle Mindestausbildungsvergütung

Bekommen Auszubildende den normalen Mindestlohn?

Nein, wer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet, für den gilt der reguläre Mindestlohn nicht. Denn ein Auszubildender ist kein Angestellter im herkömmlichen Sinne. Diejenigen, die durch die Lohnuntergrenze finanziell unterstützt werden sollen, sind vor allem Minijobber und Geringverdiener.

Es gibt neben Auszubildenden noch weitere Fälle, in denen der Mindestlohn nicht greift:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten des neuen Beschäftigungsverhältnisses
  • Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren
  • Personen, die ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten absolvieren
  • Personen, die an einer Maßnahme zur Arbeitsförderung teilnehmen

Abgesehen von diesen Ausnahmen sind die Arbeitgeber jedoch von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Angestellten ordnungsgemäß zu bezahlen. Firmen, die sich nicht daran halten, müssen mit teuren Sanktionen in Form von hohen Bußgeldern rechnen.

Gibt es denn auch für Azubis einen Mindestlohn?

Ja, zum Glück gibt es den mittlerweile, nämlich seit 2020! Er heißt aber nicht Mindestlohn, sondern Mindestausbildungsvergütung und berechnet sich auch nicht auf der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern monatlich. Weniger darf der Ausbildungsbetrieb dir also nicht bezahlen!

Als der Azubi-Mindestlohn im Jahr 2020 gestartet war, lag er bei 515€ im ersten Lehrjahr, allerdings ist nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, dass diese Summe sich jedes Jahr erhöht. Für 2024 sieht die Mindestvergütung so aus:

  • 649,00 € im ersten Lehrjahr 
  • 766,00 € im zweiten Lehrjahr
  • 876,00 € im dritten Lehrjahr
  • 909,00 € im vierten Lehrjahr

In den vergangenen Jahren ist die Mindestausbildungsvergütung jedes Jahr gestiegen:

Beginn der Ausbildung1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr4. Ausbildungsjahr
2020515,00 €607,70 €695,25 €721,00 €
2021550,00 €649,00 €742,50 €770,00 €
2022585,00 €690,30 €789,75 €819,00 €
2023620,00 €731,60 €837,00 €868,00 €
2024649,00 €766,00 €876,00 €909,00 €
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer

Dein Gehalt reicht nicht? Wir verraten dir, welche finanziellen Hilfen es für Auszubildende gibt!

Warum gibt es die Mindestvergütung für Azubis?

Das hat verschiedene Gründe. Zum einen soll natürlich jede:r für geleistete Arbeit auch entlohnt werden – ein:e Auszubildende:r ist schließlich keine kostenlose Arbeitskraft, sondern ein fester Bestandteil des Unternehmens. Es geht aber auch darum, die Familie des Auszubildenden zu unterstützen, denn häufig wohnen diese noch bei ihren Eltern (auch wenn sie sich meist eine eigene Wohnung wünschen würden – du auch?). 

Außerdem entscheiden sich immer mehr Schüler:innen nach der Schule für ein Studium, anstatt für eine Ausbildung. Dabei werden in sehr vielen Branchen dringend Fachkräfte gesucht, und auch die Karrierechancen nach abgeschlossener Ausbildung sind ziemlich gut, eben weil es immer weniger Menschen gibt, die diesen beruflichen Weg einschlagen. Hast du vielleicht schon mitbekommen, wie schwierig es sein kann, eine:n gute:n Handwerker:in zu kommen? Die sind ständig ausgebucht! 

Die Mindestvergütung für Auszubildende soll also dabei helfen, dass Ausbildungsberufe wieder attraktiver werden und es genug Nachwuchs gibt, um wichtige Berufe wie Pflegefachkraft, Erzieher:in oder Mechatroniker:in usw zu besetzen. 

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Große Verdienstunterschiede bei den Ausbildungsberufen

Je nachdem, für welchen Ausbildungsberuf du dich entscheidest, winkt dir natürlich auch noch ein höheres Ausbildungsgehalt. Vor allem, wenn nach Tarif bezahlt wird, greift eben diese tarifliche Regelung und nicht der Mindestlohn. Das fällt normalerweise zu deinen Gunsten aus 🙂

Außerdem gibt es natürliche Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, in den Bundesländern und auch je nach Betrieb ist das Gehalt nicht immer gleich. Du solltest aber auch bedenken, dass nicht nur die Vergütung während der Ausbildung eine Rolle spielt, sondern auch, was du eigentlich später in diesem Beruf verdienen kannst und – ganz wichtig – wie deine Weiterbildungschancen sind und wie sicher ein Beruf eigentlich ist.

Schließlich gibt es manche Berufe, in denen immer neue Personen gesucht werden, und das sichert dir auf jeden Fall ein beständiges Einkommen. Wenn du dich aber dafür interessierst, bei welchen Ausbildungsberufen schon während deiner Lehrjahre ein guter Verdienst winkt, dann schau dir unseren passenden Artikel doch einmal an!