
Für viele Arbeitnehmer und somit auch Azubis, ist er das Highlight im Jahr: der Urlaub. Während der Schulzeit hattest du noch geregelte Schulferien an festgelegten Terminen. Jetzt als Auszubildender musst du deinen Urlaub selbst beantragen und terminlich planen.
Welche Rechte du hier hast, was du beachten solltest und weitere wichtige Facts rund um das Thema Urlaub haben wir für dich hier zusammengefasst.
1. Wie wird der Urlaub in der Ausbildung berechnet?
Jeder Arbeitnehmer, und somit auch jeder Auszubildende in einer Dualen Ausbildung, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaubsanspruch ist hierbei im Arbeitsrecht gesetzlich festgelegt.
Der Urlaub ist im Ausbildungsvertrag festgehalten und wird entweder in Werk- oder Arbeitstagen angegeben.
- Werktage sind alle Tage, außer Sonn- und Feiertage, von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche). Wenn der Urlaub in Werktagen bemessen ist, wird die Urlaubswoche mit 6 Tagen auf den Jahresurlaub angerechnet, auch dann wenn tatsächlich nur an 5 Tagen (von Montag bis Freitag) gearbeitet wird. In diesem Fall musst du auch den Samstag als Urlaubstag beantragen.
- Arbeitstage sind Wochentage von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche). Die Urlaubswoche wird mit 5 Tagen angerechnet.
Urlaubsanspruch während der Ausbildung
Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben minderjährige Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch von 25-30 Werktagen:
Alter | Urlaubsanspruch |
---|---|
Unter 16 Jahre | mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage) |
16 Jahre | mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage) Urlaub |
17 Jahre | mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage) |
18 Jahre oder älter | mindestens 24 Werktage (bzw. 20 Arbeitstage) |
Alle Angaben hier sind Mindestangaben, das heißt der jeweiligen Urlaub kann in einzelnen Betrieben schon einmal höher ausfallen als in anderen – unterschritten darf der jeweilige Mindesturlaubsanspruch aber nicht werden.
Übrigens: Ist dein Ausbildungsvertrag an einen geltenden Tarifvertrag gekoppelt, kann es sein, dass dieser einen höheren Urlaubsanspruch vorschreibt. Genaue Auskünfte hierzu geben die einzelnen Gewerkschaften.
Gibt es Sonderurlaub während der Ausbildung?
Sonderurlaub wird in Ausnahmefällen geregelt. Beispielsweise bei der Geburt deines Kindes, dem Tod eines nahen Angehörigen oder bei staatsbürgerlichen Pflichten (z.B. Gerichtstermin).
Außerdem kann es natürlich sein, dass dein Betrieb weitere Sonderregelungen hat, die nichts mit dem “normalen” Urlaub zu tun haben. Beispielsweise geben manche Unternehmen einen extra Tag für den eigenen Geburtstag oder Erholungstage für die Mitarbeitenden, die nicht an den vertraglichen Urlaub gekoppelt sind.
2. Urlaubsplanung und Genehmigung während der Ausbildung
Natürlich kannst du deinen Urlaub nicht einfach nehmen, wie du lustig bist, sondern musst ihn mit deinem Ausbildungsbetrieb abstimmen. Hierfür gelten ein paar Richtlinien, die du beachten solltest:
- Während des Berufsschulunterrichts kannst du keinen Urlaub beantragen bzw. nehmen
- In der Probezeit ist es in der Regel nicht möglich, Urlaub zu nehmen
- Urlaub sollte außerhalb von wichtigen betrieblichen Zeiten liegen (z. B. Hochsaison, Prüfungszeiten)
- Oft wird erwartet, dass ein Teil des Urlaubs zusammenhängend genommen wird
- Der Urlaub muss dir im laufenden Kalenderjahr gewährt werden und du musst diesen auch nehmen
- Wirst du krank im Urlaub, solltest du dich bei deinem Betrieb krank melden und ein Arzt-Attest vorlegen. Dann werden dir die Krankheitstage laut § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf deine Urlaubstage angerechnet
Achtung: Ferienzeiten der Berufsschule sind nicht automatisch Urlaubszeiten.
3. Tipps für deinen Urlaub in der Ausbildung
Tipp | Was heißt das konkret? |
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Frühzeitig Urlaub beantragen | Am besten schon zu Jahresbeginn planen, wann du gerne Urlaub nehmen würdest! |
Mit Kollegen abstimmen | Wer zuerst kommt, hat meist Vorrang. Achte aber am besten auch auf die Familiensituation deiner Kollegen – wenn sie Kinder haben, sind sie vielleicht an die Schulferien gebunden. |
Urlaub schriftlich genehmigen lassen | Sicherheit für beide Seiten. Wenn der Urlaub schriftlich festgehalten ist, kann es am Ende keine Probleme geben. Übrigens darf ein genehmigter Urlaub nicht einfach zurückgenommen werden! |
Auf Prüfungen achten | Prüfungszeiten mit einplanen, um nicht in Stress zu geraten. Mal ehrlich, im Urlaub am Strand würdest du bestimmt nicht lernen 😉 |