Thema Ratgeber

Urlaub in der Ausbildung – Deine Rechte und Pflichten

Endlich Pause – aber wie viel Urlaub steht dir wirklich zu?

Endlich mal ausschlafen, Sonne tanken, Freunde treffen – Urlaub gehört auch in der Ausbildung einfach dazu.

Aber wie viel Urlaub steht dir eigentlich zu? Und darf dein Betrieb einfach bestimmen, wann du frei hast? Viele Azubis wissen gar nicht, dass der Urlaubsanspruch gesetzlich festgelegt ist. Wie viel Urlaub du bekommst, hängt davon ab,

  • wie alt du bist,
  • wie viele Tage du pro Woche arbeitest
  • und ob dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Urlaub ist keine „Gefälligkeit“, sondern ein Recht, das dir zusteht – denn auch Auszubildende brauchen Zeit zur Erholung. Gleichzeitig musst du aber bestimmte Pflichten beachten, zum Beispiel beim Beantragen oder bei Krankheit im Urlaub.

In diesem Artikel erfährst du:

✅ wie viele Urlaubstage du bekommst,

✅ wann du sie nehmen darfst,

✅ und was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst oder dein Betrieb „nein“ sagt.

Wenn du dich allgemein über deine Rechte informieren möchtest, findest du im Übersichtsartikel Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick alle wichtigen Grundlagen.

1. Gesetzlicher Urlaubsanspruch – was das Gesetz vorschreibt

Urlaub ist kein Bonus, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Für Auszubildende gelten dabei zwei zentrale Gesetze:

  • das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – gilt für alle Beschäftigten, also auch für Azubis,
  • und für Minderjährige zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – das gewährt jungen Azubis mehr Urlaub.

Das bedeutet: Je jünger du bist, desto mehr Urlaubstage stehen dir gesetzlich zu. Das soll sicherstellen, dass sich Jugendliche ausreichend erholen können.

📘 Gesetzliche Mindesturlaubsansprüche für Azubis

Alter am JahresbeginnGesetzliche GrundlageMindesturlaub bei 6-Tage-WocheEntspricht bei 5-Tage-Woche etwa
unter 16 Jahre§ 19 Abs. 2 JArbSchG30 Werktage25 Arbeitstage
unter 17 Jahre§ 19 Abs. 2 JArbSchG27 Werktage23 Arbeitstage
unter 18 Jahre§ 19 Abs. 2 JArbSchG25 Werktage21 Arbeitstage
ab 18 Jahre§ 3 BUrlG24 Werktage20 Arbeitstage

💡 Erklärung: Das Gesetz rechnet immer in Werktagen (Montag bis Samstag). Da die meisten Azubis heute eine 5-Tage-Woche haben, musst du die Zahl entsprechend umrechnen. Durch die Umrechnung bleibt dein Urlaubsanspruch gleichwertig – du hast also nicht weniger freie Zeit, nur anders gezählt.

💡 So rechnest du den Urlaubsanspruch richtig um

Wenn du eine 5 Tage Woche hast, also immer genau 5 Tage die Woche arbeitest, rechnest du so:

  1. Anzahl der gesetzlich festgelegten Urlaubstage geteilt durch 6 (weil das Gesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht)
  2. Das Ergebnis nimmst du mal 5 (weil du eine 5-Tage-Woche hast)

Es ist dabei auch egal, wie deine 5 Tage sich verteilen, also ob du von Montag bis Freitag arbeitest, oder zum Beispiel von Dienstag bis Samstag, weil du in einer Bäckerei oder einem Krankenhaus deine Ausbildung machst. 

🧮 Beispiel:

Ein 17-jähriger Azubi hat laut Gesetz 27 Werktage Urlaub (6-Tage-Woche).

27 : 6 = 4,5
4,5 x 5 = 22,5

Du hast dann 23 Urlaubstage, weil immer aufgerundet wird, wenn mindestens ein halber Tag Urlaubsanspruch besteht.

📅 Mehr Urlaub durch Tarifvertrag oder Betrieb

Viele Betriebe – besonders im öffentlichen Dienst, Handwerk oder in der Industrie – gewähren mehr Urlaub als das Gesetz vorschreibt. Das steht dann im Tarifvertrag oder im Ausbildungsvertrag.

Beispiele:

  • Öffentlicher Dienst: meist 30 Urlaubstage pro Jahr
  • Metall- und Elektroindustrie: oft 30 Tage oder mehr
  • Handwerk: häufig zwischen 24 und 28 Tagen

Tipp: Frag ruhig nach, ob dein Betrieb tarifgebunden ist – das lohnt sich!

⚠️ Kein Verzicht möglich

Du kannst auf deinen gesetzlichen Mindesturlaub nicht verzichten – selbst wenn du das wollen würdest.

Auch dein Betrieb darf den Urlaub nicht kürzen oder ausfallen lassen, außer es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. bei längerer Krankheit oder Kündigung, siehe später im Artikel).

📅 Teilzeit oder andere Arbeitszeitmodelle

Wenn du in Teilzeit arbeitest oder unregelmäßige Arbeitstage hast (z. B. Blockunterricht oder Schichtsystem), wird der Urlaub anteilig berechnet.

Das heißt: Je weniger Tage du pro Woche arbeitest, desto geringer ist die Zahl deiner Urlaubstage – aber die freie Zeit insgesamt bleibt gleichwertig.

Beispiel:

Du arbeitest nur an 3 Tagen pro Woche → 

27 : 6 = 4,5
4,5 x 3 = 13,5

Du bekommst 14 Urlaubstage. Weil du aber nur 3 Tage Urlaub brauchst, um eine ganze Woche “voll” zu machen, hast du trotzdem die gleiche Anzahl Wochen Urlaub.

📘 Tipp: Im Ausbildungsvertrag nachlesen

Dein konkreter Urlaubsanspruch steht immer im Ausbildungsvertrag. Dort ist angegeben,

  • wie viele Urlaubstage du pro Jahr bekommst,
  • ob ein Tarifvertrag gilt,
  • und ob es zusätzlichen Sonderurlaub gibt (z. B. für Umzug, Hochzeit, Prüfungsvorbereitung).

2. Urlaub beantragen – wann und wie?

Urlaub gibt’s nicht automatisch – du musst ihn rechtzeitig beantragen und genehmigen lassen. Wie das genau läuft, kann je nach Betrieb unterschiedlich sein, aber die Grundregeln sind überall gleich.

📝 Urlaub muss beantragt werden

Egal ob du den Antrag auf Papier ausfüllst, eine E-Mail schreibst oder das Online-Tool deines Betriebs nutzt – dein Urlaub gilt erst als genehmigt, wenn dein Ausbilder oder deine Ausbilderin ihn offiziell bestätigt hat.

Ein Satz wie „Ich nehme nächste Woche Urlaub“ reicht also nicht – du brauchst immer eine Genehmigung, bevor du wegbleibst.

⏰ Wann du Urlaub beantragen solltest

Die meisten Betriebe wollen, dass du deinen Urlaub mehrere Wochen im Voraus planst – vor allem in Ferienzeiten. Bei manchen Unternehmen ist es sogar so, dass du deinen ganzen Jahresurlaub auf einmal planen und festlegen musst. So kann der Betrieb besser organisieren, wer wann im Einsatz ist. 

💡 Tipp:

  • Plane frühzeitig, besonders bei Ferienzeiten oder Familienurlaub.
  • Prüfe vorher, wann Berufsschule oder Prüfungen sind.
  • Frag deinen Ausbilder, ob es im Betrieb Urlaubssperren (z. B. in Prüfungsphasen oder Hochsaison) gibt.

Zum Beispiel könnte es sein, dass in deinem Betrieb vor Weihnachten besonders viel los ist, etwa im Buchhandel. Dann kann es sein, dass dort niemand Urlaub nehmen darf. In einem anderen Betrieb könnte das stattdessen so sein, dass vor Weihnachten besonders wenig los ist, und es deshalb Betriebsferien gibt. Was das genau ist, erklären wir dir in einem späteren Kapitel noch genauer.

⚖️ Wie Betriebe den Urlaub genehmigen

Der Betrieb muss deine Wünsche berücksichtigen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Das heißt: Wenn deine Abteilung auch ohne dich weiterarbeiten kann und keine anderen Azubis gleichzeitig frei wollen,  dann muss der Betrieb deinen Antrag normalerweise genehmigen.

Wenn mehrere Azubis zur gleichen Zeit Urlaub wollen, gilt oft das Prinzip: Soziale Rücksichtnahme, z. B. die familiäre Situation oder wer letztes Jahr zurückstecken musste. Wenn du zum Beispiel letztes Jahr die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr freinehmen durfest, dann ist dieses Jahr ein anderer Azubi dran. So bekommt jede:r mal den Urlaub, den er oder sie sich wünscht.

🧠 Praxisbeispiel

Lina macht eine Ausbildung im Hotel. Sie möchte im August Urlaub nehmen, aber das ist die Hauptsaison. Ihr Betrieb lehnt ab, bietet ihr aber eine Alternative im Oktober an.

➡️ Das ist erlaubt – solange der Betrieb sachliche Gründe hat, darf er den Zeitraum verschieben, aber nicht den Urlaub ganz verweigern.

🚫 Eigenmächtig frei nehmen? Keine gute Idee!

Wenn du Urlaub nimmst, ohne dass dein Betrieb zugestimmt hat, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Das kann sogar zur Abmahnung oder Kündigung führen.

❤️ Merke: Urlaub ist dein Recht, das sagen das Gesetz und auch dein Ausbildungsvertrag – aber du musst ihn beantragen und abstimmen. Wenn du fair planst und früh Bescheid sagst, bekommst du meistens die Tage, die du willst.

3. Urlaub während der Probezeit – geht das überhaupt?

Die kurze Antwort: Ja, theoretisch darfst du Urlaub nehmen – aber nur, wenn dein Betrieb zustimmt. Denn während der Probezeit gelten einige besondere Regeln.

🧾 Was das Gesetz sagt

Im Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BUrlG) steht: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten.

Das heißt: In den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung hast du noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Aber du erarbeitest ihn schon anteilig – pro Monat etwa ein Zwölftel deines Jahresurlaubs.

Beispiel: Du startest am 1. August mit 24 Urlaubstagen pro Jahr. Nach drei Monaten hast du 6 Tage Anspruch (¼ von 24).

🏢 Urlaub in der Probezeit – Ermessenssache des Betriebs

Die meisten Betriebe erlauben in der Probezeit keinen Urlaub, weil sie dich erst kennenlernen und einarbeiten wollen.

Aber: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Urlaub in der Probezeit zu verbieten. Wenn du also z. B. schon vor Beginn deiner Ausbildung eine Reise gebucht hast, kannst du deinen Ausbilder freundlich ansprechen und um eine Ausnahme bitten.

💬 Beispiel:

„Ich habe schon vor Ausbildungsbeginn eine Familienreise gebucht. Wäre es möglich, dafür ein paar Urlaubstage in der Probezeit zu nehmen?“

Viele Betriebe zeigen hier Verständnis, wenn du früh und ehrlich kommunizierst.

⚠️ Wichtig: Keine Eigeninitiative

Urlaub darfst du nicht einfach nehmen, auch nicht „nur ein paar Tage“. Ohne Genehmigung gilt das als unentschuldigtes Fehlen – selbst in der Probezeit.

Darum solltest du in dieser Zeit besonders sorgfältig planen und alle Absprachen schriftlich festhalten.

❤️ Merke

  • Urlaub in der Probezeit ist möglich, aber nicht automatisch erlaubt.
  • Der Betrieb entscheidet, ob du ihn nehmen darfst.
  • Nach sechs Monaten hast du Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub.

Kommunikation ist der Schlüssel: Früh fragen, ehrlich erklären.

4. Krankheit im Urlaub – was passiert dann?

Du hast dich auf deinen Urlaub gefreut, endlich frei – und dann: krank. Kopfschmerzen, Fieber oder Magen-Darm statt Sonne und Erholung. Das ist ärgerlich – aber keine Katastrophe. Denn:

👉 Wenn du im Urlaub krank wirst, verlierst du diese Tage nicht automatisch.

⚖️ Gesetzliche Regelung (§ 9 Bundesurlaubsgesetz)

Im Gesetz steht ganz klar:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet.“

Das bedeutet: Deine Krankheitstage zählen nicht als Urlaubstage, wenn du sie mit einem ärztlichen Attest belegst.

🩺 Das musst du tun

  1. Sofort den Betrieb informieren – am besten telefonisch oder per E-Mail.
    Sag, dass du krank bist und voraussichtlich wie lange.
  2. Zum Arzt gehen und dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen.
    Das Attest muss genau den Zeitraum der Krankheit im Urlaub abdecken.
  3. AU an den Betrieb schicken.
    Wenn du im Ausland bist: Lass dir ein ärztliches Attest vor Ort ausstellen (in Deutsch oder Englisch) und schick es möglichst schnell per E-Mail oder Fax an den Betrieb.

💡 Wichtig: Eine Krankmeldung reicht nicht allein, du brauchst ein offizielles Attest – sonst werden die Tage nicht gutgeschrieben.

🌍 Krank im Ausland

Wenn du im Ausland erkrankst, musst du zusätzlich:

  • deinen Betrieb sofort informieren,
  • und deine Krankenkasse benachrichtigen (§ 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Die Krankenkasse prüft dann, ob das Attest gültig ist und erkennt es in der Regel an, wenn es den Aufenthalt, die Diagnose und den Zeitraum enthält.

🔁 Nach dem Urlaub

Wenn du wieder gesund bist, kannst du den nicht genommenen Urlaub nachholen – aber nur, wenn du ihn rechtzeitig mit dem Betrieb absprichst. Du darfst also nicht automatisch verlängern, sondern musst eine neue Genehmigung einholen.

❤️ Merke

Krankheit im Urlaub ist Pech – aber du verlierst deswegen keine Urlaubstage. Voraussetzung ist nur, dass du

  • 📄 ein ärztliches Attest hast und
  • 📞 deinen Betrieb rechtzeitig informierst.

5. Urlaub bei Betriebsferien oder Schließzeiten

Manche Betriebe machen einmal im Jahr komplett dicht – z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr oder während der Sommerferien. Das nennt man Betriebsferien oder Schließzeiten.

In dieser Zeit müssen alle Mitarbeiter:innen und Azubis Urlaub nehmen, auch wenn sie vielleicht lieber zu einem anderen Zeitpunkt frei hätten.

⚖️ Was das Gesetz erlaubt

Der Betrieb darf Betriebsferien festlegen, wenn es sachliche Gründe gibt. Zum Beispiel:

  • Maschinen werden gewartet,
  • es kommen keine Aufträge rein,
  • viele Kund:innen sind im Urlaub,
    oder der Betrieb schließt regelmäßig über Feiertage.

Das ist rechtlich zulässig – aber nur, wenn die Ferien angemessen sind. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 1981) gilt:

👉 Der Betrieb darf nicht den gesamten Jahresurlaub vorschreiben.

Azubis müssen einen Teil ihres Urlaubs frei planen dürfen – in der Regel etwa ein Drittel.

🧾 Beispiel

  • Dein Betrieb legt fest, dass vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen ist.
  • Das sind 6 Arbeitstage.
  • Du hast insgesamt 24 Urlaubstage im Jahr.
  • ➡️ 6 Tage werden für Betriebsferien verwendet,
  • die restlichen 18 Tage kannst du selbst verplanen.

🧠 Was du als Azubi beachten musst

  • Dein Urlaub während der Betriebsferien wird automatisch vom Gesamturlaub abgezogen.
  • Der Betrieb muss dich rechtzeitig informieren, wann die Schließzeit stattfindet – am besten schon zu Jahresbeginn.
  • Du kannst während der Betriebsferien keine alternative Beschäftigung im Betrieb verlangen, weil er geschlossen ist.

💬 Sonderfall: Berufsschule während der Betriebsferien

Wenn während der Betriebsferien Berufsschule stattfindet, musst du trotzdem am Unterricht teilnehmen. Diese Tage gelten nicht als Urlaub, weil du dann nicht frei hast, sondern deiner Schulpflicht nachkommst.

❤️ Merke: Betriebsferien sind verbindlich, aber nicht grenzenlos: Ein Teil deines Urlaubs gehört dir zur freien Verfügung. Plane frühzeitig und stimme dich mit deinem Ausbilder ab – so lassen sich Konflikte leicht vermeiden.

6. Resturlaub, Kündigung und Ausbildungsende

Am Ende der Ausbildung oder beim Wechsel in einen neuen Betrieb stellt sich die Frage: 👉 Was passiert mit dem Urlaub, den du noch nicht genommen hast?

Die Antwort: Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch – du hast das Recht, ihn zu nehmen oder ausgezahlt zu bekommen.

🧾 Urlaub muss grundsätzlich genommen werden

Grundsätzlich soll Urlaub der Erholung dienen, deshalb sollst du ihn vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses nehmen, wenn das möglich ist.

Wenn du also weißt, dass dein Ausbildungsvertrag bald endet, solltest du frühzeitig mit deinem Ausbilder besprechen, wann du den Resturlaub nehmen kannst.

💡 Tipp: Plane deinen Resturlaub am besten vor den Abschlussprüfungen – dann hast du Zeit, dich danach zu erholen oder dich auf neue Bewerbungen zu konzentrieren.

💰 Auszahlung von Resturlaub

Wenn du deinen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, weil das Ausbildungsverhältnis endet (z. B. durch Abschluss oder Kündigung), muss der Betrieb ihn auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Das gilt aber nur, wenn der Urlaub aus betrieblichen oder zeitlichen Gründen nicht mehr genommen werden konnte – nicht, wenn du ihn freiwillig verfallen lässt.

Beispiel:

Dein Ausbildungsvertrag endet am 31. Juli, und du hast noch 5 Tage Resturlaub. Der Betrieb kann dich in dieser Zeit nicht mehr freistellen → ➡️ Du bekommst diese 5 Tage ausbezahlt.

🔄 Kein doppelter Urlaub bei Betriebswechsel

Wenn du deine Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzt oder übernommen wirst, musst du deinem neuen Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung vorlegen (§ 6 BUrlG).

Darin steht,

  • wie viel Urlaub du im laufenden Jahr schon genommen hast,
  • und wie viele Tage dir noch zustehen.

So wird verhindert, dass du im selben Jahr doppelt Urlaub bekommst.

⚠️ Anteiliger Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wenn du kündigst oder der Vertrag endet, hast du nur Anspruch auf den Anteil des Urlaubs, den du bis dahin „erarbeitet“ hast.

Beispiel: Du kündigst nach 6 Monaten und hattest 24 Urlaubstage pro Jahr.

24 : 12 x 6 = 12. 

Wenn du schon mehr genommen hast, kann der Betrieb zu viel gewährten Urlaub mit deinem letzten Gehalt verrechnen.

❤️ Merke: Dein Urlaubsanspruch endet nicht automatisch mit der Ausbildung. Du hast immer das Recht, ihn zu nehmen oder auszahlen zu lassen. Wichtig ist nur: Klär das frühzeitig, bevor dein Vertrag endet – dann bleibt dein Abschluss entspannt statt stressig.

7. Streit um Urlaub in der Ausbildung – was tun, wenn dein Betrieb nein sagt?

Trotz klarer Regeln kann es passieren, dass dein Betrieb deinen Urlaubsantrag ablehnt.

Das ist zunächst nicht ungewöhnlich – besonders in Zeiten, in denen viele Kolleg:innen gleichzeitig frei möchten oder dein Betrieb stark ausgelastet ist.

Aber: Ganz verweigern darf dein Ausbilder deinen Urlaub nicht ohne triftigen Grund.

🧭 Wann darf der Betrieb Urlaub ablehnen?

Es gelten nur dringende betriebliche Gründe, zum Beispiel:

  • Hochsaison, in der besonders viel zu tun ist
  • wichtige Projekte oder Veranstaltungen, bei denen du gebraucht wirst
  • zu viele Mitarbeitende wollen gleichzeitig frei
  • Betriebsferien sind bereits festgelegt
  • deine Abwesenheit würde den Betrieb ernsthaft beeinträchtigen

Ablehnung „einfach so“ oder weil dein Ausbilder „keine Lust“ hat, ist nicht zulässig.

🗣️ Erster Schritt: Gespräch suchen

Sprich offen mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin. Erkläre, warum du genau an diesem Zeitraum frei möchtest – oft lässt sich eine Lösung finden, wenn beide Seiten die Situation verstehen.

💡 Tipp: Wenn du flexibel bist, biete Alternativtermine an. Das zeigt Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

👥 Unterstützung durch JAV oder Betriebsrat

Wenn ihr im Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder einen Betriebsrat habt, kannst du dich dort beraten lassen.

Sie kennen die betrieblichen Regelungen und können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

🏛️ Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) einschalten

Wenn das Gespräch nicht hilft und du das Gefühl hast, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, kannst du dich an deine zuständige Kammer wenden.

Dort gibt es Ausbildungsberater:innen, die:

  • zwischen dir und dem Betrieb vermitteln,
  • Rechtslage erklären,
  • und im Konfliktfall offiziell Stellung beziehen.

Die Kammer ist immer neutral – ihr Ziel ist eine faire Lösung.

🚫 Wichtig: Nie eigenmächtig Urlaub nehmen

Auch wenn du überzeugt bist, dass dein Urlaub zu Unrecht abgelehnt wurde: Nimm ihn niemals ohne Genehmigung.

Eigenmächtiger Urlaub gilt als unentschuldigtes Fehlen. Das kann zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen (§ 22 BBiG).

❤️ Merke: Es ist völlig normal, dass es bei der Urlaubsplanung mal Konflikte gibt. Wichtig ist, dass du:

  • ruhig bleibst,
  • die Situation erklärst,
  • Alternativen vorschlägst
  • und bei Bedarf Unterstützung holst.

Der Betrieb muss Urlaub genehmigen, wenn keine ernsthaften Gründe dagegen sprechen – und du hast das Recht, ihn notfalls mit Hilfe der Kammer durchzusetzen.

8. Sonderfälle: Berufsschule, Prüfungen, Feiertage

In der Ausbildung überschneiden sich manchmal Schule, Arbeit und Urlaub. Hier erfährst du, was in den wichtigsten Sonderfällen gilt – und wann du trotzdem zur Berufsschule musst.

🏫 Berufsschule während des Urlaubs – musst du hingehen? Ja!

Das ist ein Punkt, den viele falsch verstehen:

👉 Urlaub vom Betrieb befreit dich NICHT von der Berufsschule.

Warum? Weil die Berufsschule nicht zum Betrieb gehört, sondern dem Schulrecht unterliegt. Dein Arbeitgeber darf dich nur von der Arbeit freistellen – nicht vom Unterricht.

Das heißt:

  • Wenn du Urlaub hast und an diesem Tag Schule wäre → Du musst hingehen.
  • Nimmst du Urlaub von Mo–Fr und am Mittwoch ist Unterricht → Du gehst am Mittwoch zur Schule.
  • Die Unterrichtszeit wird dabei nicht als Urlaubstag verbraucht, der Urlaub bleibt bestehen.

💡 Nur die Schule kann dich auf Antrag vom Unterricht befreien – nicht der Betrieb.

📝 Prüfungen und Prüfungsvorbereitung

Prüfungstage sind keine Urlaubstage. Dein Betrieb muss dich für:

  • Zwischenprüfungen,
  • Abschlussprüfunge,
  • schulische Leistungsnachweise

freistellen, ohne dass du Urlaub einsetzen musst. Für freiwillige Vorbereitungskurse gilt: 👉 Urlaub nötig, außer der Betrieb stellt dich dafür frei.

🎉 Feiertage

Feiertage zählen nicht als Urlaubstage. Wenn du in einer Woche Urlaub hast und ein Feiertag liegt darin, wird er nicht abgezogen.

Beispiel:

Du nimmst Mo–Fr Urlaub. Donnerstag ist ein Feiertag. ➡️ Es werden nur 4 Urlaubstage abgezogen.

🏛️ Betriebliche Seminare, Kurse oder Messen

Wenn dein Betrieb dich für interne Schulungen, Seminare oder Veranstaltungen einsetzt, gilt das als: 👉 Arbeitszeit, nicht Urlaub. Du darfst dafür keinen Urlaub nehmen müssen.

🚑 Familiäre Notfälle und Sonderurlaub

Bei akuten Notfällen (z. B. schwere Erkrankung oder Tod naher Angehöriger) kannst du Sonderurlaub bekommen. Der wird nicht vom Jahresurlaub abgezogen.

Ob und wie viel Sonderurlaub es gibt, steht:

  • im Tarifvertrag,
  • im Ausbildungsvertrag,
  • oder in einer Betriebsvereinbarung.

❤️ Merke

  • Urlaub gilt nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für die Berufsschule.
  • Prüfungen sind kein Urlaub.
  • Feiertage werden nicht abgezogen.
  • Nur die Schule kann dich vom Unterricht befreien.

Damit vermeidest du unentschuldigte Fehlzeiten – und behältst deinen Urlaub trotzdem.

9. Fazit: Dein Urlaub gehört dir – aber mit Verantwortung

Urlaub ist ein wichtiger Teil deiner Ausbildung. Er sorgt dafür, dass du dich erholen kannst, neue Energie sammelst und deine Ausbildung langfristig gut meisterst.

Damit dein Urlaub stressfrei bleibt, solltest du aber wissen, wie die Regeln funktionieren:

  • Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub – wie viele Tage, hängt von deinem Alter und deiner Wochenarbeitszeit ab.
  • Urlaub muss immer genehmigt werden, bevor er gilt.
  • In der Probezeit ist Urlaub möglich, aber nicht garantiert.
  • Krank im Urlaub? Diese Tage werden dir mit Attest gutgeschrieben.
  • Betriebsferien dürfen einen Teil deines Urlaubs ausmachen, aber nicht den ganzen.
  • Resturlaub darf nicht einfach verfallen, sondern muss gewährt oder ausgezahlt werden.
  • Streit um Urlaub lässt sich fast immer klären – notfalls mit Unterstützung der JAV, des Betriebsrats oder der IHK/HWK.
  • Und ganz wichtig: Urlaub befreit nicht von der Berufsschule.  Wenn Unterricht stattfindet, musst du teilnehmen.

Wenn du diese Regeln beachtest, kannst du deinen Urlaub entspannt planen und ohne Ärger genießen.

Und denk daran: Eine gute Urlaubsplanung zeigt, dass du Verantwortung übernimmst – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Profi in deinem Beruf.