Thema Ratgeber

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Menschen sitzen an langem Tisch
Besprechung zwischen der Jugend- und Auszubildendenvertretung – Foto: unsplash.com

Vor allem in größeren Unternehmen mit vielen Azubis gibt es sie: die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Diese vertritt die dort beschäftigten Auszubildenden, aber auch Jugendliche die ein Praktikum oder ähnliches machen. Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebs- oder Personalrat zusammen. Gemeinsam setzen sie sich gegenüber dem Arbeitgeber für die Interessen der Auszubildenden ein.

Jugend- und Auszubildendenvertretung – Was ist das?

Bei allen Betriebs- oder Personalratssitzungen, in denen es um Angelegenheiten der jungen Arbeitnehmer oder Auszubildenden geht, darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen und hat dort auch volles Stimmrecht. Allerdings kann es eine JAV nur geben, wenn ein Betriebsrat besteht. Sie wird alle zwei Jahre gewählt. In Betrieben mit 5 bis 20 Wahlberechtigten ist ein Jugend- und Auszubildendenvertreter zu bestimmen. Bei 21 bis 50 Wahlberechtigten sind es 3. Die Anzahl der Vertreter steigt auf bis zu 15 Personen, wenn mehr als 1.000 Azubis und Jugendliche beschäftigt sind. Wahlberechtigt zur JAV sind Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahren. Gewählt werden kann, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist Ansprechpartner für dich bei allen Fragen und Problemen in der Ausbildung. Sie gibt Rat und Auskunft zum Beispiel rund um Ausbildungsvergütung, Probezeit oder anderen Fragen.

Aufgaben und Rechte der JAV

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und übernimmt hier folgende Aufgaben:

  • Interessensvertretung aller Auszubildenden und Jugendlichen
  • Überwachung von Vorschriften, Tarifverträgen und Gesetzen
  • Probleme der Auszubildenden lösen
  • Ansprechpartner für alle Auszubildenden

Hierbei hat die JAV folgende Rechte:

  • Teilnahme an Betriebsratsitzungen
  • Teilnahme an Besprechungen von Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Teilnahme an Schulung auf Kosten des Arbeitgebers
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (muss vom Vertrieb bewilligt werden)
  • Freistellungen

Die Wahl zur JAV findet alle zwei Jahre in einem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Im öffentlichen Dienst ist die Anzahl der JAV-Vertreter und der Zeitpunkt der Wahl leicht abweichend geregelt.