Bachelor of Laws bezeichnet einen akademischen Abschluss, der nach einer Ausbildung in einem Unternehmen oder nach einem meist gleichnamigen Studiengang an einer Hochschule oder Fachhochschule erworben werden kann. Im Anschluss kann man den juristischen Masterstudiengang absolvieren, um den Master of Laws zu erlangen. Inhalte der Ausbildung können alle Rechtsgebiete oder Schwerpunkte, wie zum Beispiel Wirtschaftsrecht, sein.
Die Ausbildung im Betrieb erfolgt meist nach dem dualen System. Das bedeutet, dass man parallel zur Tätigkeit in einem Betrieb den Bachelor of Laws erlangt und einen weitere Ausbildung, zum Beispiel im kaufmännischen Bereich, erhält. So verfügt der Absolvent nicht nur über zwei abgeschlossene Berufsausbildungen, sondern auch über viel Praxiserfahrung. Außerdem hat man in vielen Unternehmen die Chance, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, was ein Vorteil der betrieblichen Ausbildung gegenüber dem Studium ist.
Der Unterschied zwischen dem Titel Bachelor of Laws und dem klassischen Juristen besteht darin, dass der Bachelor- Absolvent nicht berechtigt ist, als Rechtsanwalt oder Richter tätig zu werden, weil hierzu das erste und zweite juristische Staatsexamen notwendig sind. Dafür ist der Studiengang im Vergleich zum Jurastudium praxisorientierter und lässt sich mit dem Studium des Wirtschaftsrechts an einigen Fachhochschulen vergleichen.