Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften neben Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Rechtspflegern vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei und sind oft erste Ansprechpartner für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.
Die Aufgabenbereiche umfassen Tätigkeiten, die sowohl selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln als auch Anpassungsvermögen und Teamfähigkeit erfordern.
Zur Aufgabenerledigung werden moderne Informations- und Kommunikationstechniken eingesetzt. Darüber hinaus werden durch justizspezifische IT-Programme, an deren Pflege und Weiterentwicklung ebenfalls Justizfachwirte beteiligt sind, Arbeitsabläufe im Interesse der Bürger beschleunigt und optimiert (z. B. elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte). Entsprechende IT–Kenntnisse werden während der Ausbildung vermittelt.
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Tätigkeiten in den Service-Einheiten
(Postbearbeitung, Aktenführung, Berechnung und Überwachung von Fristen, Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten außerhalb der gerichtlichen Verhandlungen, Ausführung der Ladungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen sowie Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen),
- Berechnung von Gerichtskosten,
- Anweisung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen,
- Erteilung von Grundbuchauszügen, Gewährung von Einsicht in das Grundbuch und
- Verwaltung von Gerichtszahlstellen.
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Ich möchte mich gerne für den Ausbildungsplatz zur/zum Justizfachangestellte/-r bewerben.
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