# Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten
Die Ausbildungsbehörde
Amtsgericht Münster
Gerichtsstr. 2 - 6
48149 Münster
Anzahl der Mitarbeiter/-innen: ca. 270 Mitarbeiter
Anzahl der Auszubildenden: Zurzeit 21, davon alle im
Berufsbild Justizfachangestellte/-r
8 im 1. Ausbildungsjahr ab September 2026
5 im 2. Ausbildungsjahr
8 im 3. Ausbildungsjahr
Hier finden Sie Informationen zum Beruf der/des Justizfachangestellten.
Den Beruf "Justizfachangestellte/r" gibt es seit 1998. Die Justizfachangestellten erledigen auch Tätigkeiten, die früher den Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes vorbehalten waren.
Einstellungsdatum: 1. August oder 1. September jeden Jahres
Ausbildungsdauer: regelmäßig zwei Jahre und sechs Monate
Einstellungsvoraussetzungen: Fachoberschulreife und ein bestandener Einstellungstest
Die Ausbildung erfolgt im sogenannten Dualen System bei Amtsgerichten und Berufskollegs.
Justizfachangestellte erledigen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Sie sind überwiegend in Service-Einheiten (Büroassistenz für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger) in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass und Betreuungen sowie Register tätig. Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Sie erteilen Auskünfte und nehmen Anträge, Rechtsmittel sowie Erklärungen der Verfahrensbeteiligten auf. Sie bearbeiten den elektronischen Posteingang und -ausgang, veranlassen Zustellungen von Schriftstücken, führen Dateien und Karteien, erledigen Registraturarbeiten und erheben statistische Daten.
Sie berechnen und überwachen Fristen, gewähren Akteneinsicht, fertigen Schriftstücke aus, beglaubigen Schriftstücke und veranlassen Veröffentlichungen. Sie sind ferner in der Lage, Protokolle zu erstellen, Kosten zu berechnen und Zahlungseingänge zu überwachen. In fast allen Abteilungen wurde mittlerweile die elektronische Akte eingeführt.
Die Ausbildung zielt auf die Vermittlung fachlicher und fachübergreifender Qualifikationen. Dabei werden insbesondere wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorische und soziale Kompetenzen gefördert. Hinsichtlich der Prüfungsinhalte ist die Ausbildung auf die Zusammenführung betrieblicher und für die Berufsausbildung wesentlicher schulischer Inhalte erweitert. Das Ausbildungskonzept bedeutet für die Auszubildenden, dass sie die Ausbildung aktiv mitgestalten und ihr Handeln in Teilbereichen auch selbst regeln müssen.
Während der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt.
Teil 1 und 2 werden zeitlich voneinander getrennt geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dabei in einem in der Verordnung festgelegten Verhältnis in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Zuständig für die Einstellung der Auszubildenden im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sind die Behördenleiterinnen und Behördenleiter der Amtsgerichte.
Die Amtsgerichte in Ahaus, Ahlen, Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Detmold, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Ibbenbüren, Iserlohn, Lemgo, Lippstadt, Lübbecke, Lüdenscheid, Lüdinghausen, Lünen, Marl, Minden, Münster, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Rheine, Siegen und Soest bilden in jedem Jahr Auszubildende aus.
Eine frühzeitige Bewerbung – etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn – wird empfohlen. Bewerbungen können ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de) eingereicht werden. Das Portal ist in der Regel ab dem 1. Juni für das Folgejahr geöffnet.
Die Ausbildungsvergütung beträgt zurzeit (Stand 2026)
im 1. Ausbildungsjahr ca. 1.236,82 EURO,
im 2. Ausbildungsjahr ca. 1.290,96 EURO,
im 3. Ausbildungsjahr ca. 1.340,61 EURO.
Weiterhin gibt es die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (mindestens 30 Tage Urlaub, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung).
Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung winken Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Justiz.
Möglich ist z. B. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst, der aufgrund der während der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten erworbenen Kenntnisse auf sechs Monate verkürzt wird. Nach bestandener Prüfung ist man dann Justizfachwirt und ein Beamter des mittleren Justizdienstes.
In Betracht kommt auch – nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als Justizfachangestellte/Justizfachangestellter – eine Zulassung zum Gerichtsvollzieherdienst.
Nach Bestehen der Prüfung für den mittleren Justizdienst und mehrjähriger Bewährung in diesem Beruf ist es möglich, als Aufstiegsbeamtin/Aufstiegsbeamter in den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerdienst) zu gelangen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Ausbildungsamtsgericht.
Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Hamm ([www.olg-hamm.nrw.de](http://www.olg-hamm.nrw.de/)) bzw. auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ([www.justiz.nrw.de](http://www.justiz.nrw.de/)).
Schicke Deine Bewerbung an folgende Adresse:
Vorschlag für Deine Bewerbung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über azubister.de bin ich über die Möglichkeit einer Ausbildung in Ihrem Unternehmen aufmerksam geworden.
Ich möchte mich gerne für den Ausbildungsplatz zur/zum Justizfachangestellte/-r bewerben.
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