Wir suchen Dich ab 01.09.2026
- Mit erfolgreich bestandener Prüfung erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für den Einstieg in die dreijährige Ausbildung zur*zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Die Vergütung erfolgt nach TVöD –B bei Umschulung über WeGebAU bzw. bei normalter Ausbildung nach TVAöD-Pflege
- Zahlung von Weihnachtsgeld
- Ausbildungsabschlusszahlung gem. TVAöD-Pflege bzw. TVöD-B
- Krisensicherer Arbeitsplatz
- Vergünstigungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Derzeit 30 Tage Urlaub
- Zusatzurlaub für Schichtarbeit
- Zeitzuschläge (Sonntag, Feiertag, Nacht)
Um eine Ausbildung als Pflegefachhelfer*in absolvieren zu können, benötigen Sie
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes,
- einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einer gleichwertigen Schulbildung (gemäß § 20 MSO) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, und müssen 16 Jahre für die Vollzeitausbildung sein (Stichtag = Schulbeginn).
- Für eine Ausbildung zum/*zur Pflegefachhelfer*in ist sowohl ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung als auch ein Schulvertrag mit der Berufsfachschule notwendig.
- Unter bestimmten Umständen kann im Rahmen eines Modellversuches bei mehrjährig in der Pflege berufserfahrenen Personen auf einen Mittelschulabschluss verzichtet werden
- Unter bestimmten Umständen kann im Rahmen eines Modellversuches auf das Mindestalter von 16 Lebensjahren verzichtet werden.
Die Dauer der Vollzeitausbildung beträgt 12 Monate, mit einer Probezeit von 4 Monaten.
Die Dauer der Teilzeitausbildung beträgt 24 Monate, mit einer Probezeit von 6 Monaten. Im Falle der Teilzeitausbildung können Sie die Ausbildung als Pflegefachhelfer*in absolvieren und sich gleichzeitig um familiäre Betreuungsaufgaben kümmern.
á 45 Min
Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und fachpraktischen Unterricht und in die praktische Ausbildung. Der Unterricht findet an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe statt.
§ Gestaltung von Arbeits- & Beziehungsprozessen (220 Std.)
§ Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege (220 Std.)
§ Gesundheit fördern und wiederherstellen (80 Std.)
§ Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen (180 Std.)
Der theoretische Unterricht findet in sog. Lernfeldern statt. Integriert sind allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Kommunikation, Sozialkunde und religiös-ethische Bildung.
Die Abschlussprüfung ist landesrechtlich in der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe (BFSO Pflege) geregelt. Sie erhalten ein Abschlusszeugnis, in dem die jeweiligen (Gesamt-)Noten des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung aufgeführt werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine URKUNDE der HWA. Mit bestandener Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte*r Pflegefachhelfer*in" zu tragen.
Schicke Deine Bewerbung an folgende Adresse:
Vorschlag für Deine Bewerbung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über azubister.de bin ich über die Möglichkeit einer Ausbildung in Ihrem Unternehmen aufmerksam geworden.
Ich möchte mich gerne für den Ausbildungsplatz zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in bewerben.
Ihre Stellenanzeige hat die Referenz: