Es gibt viele gute Gründe, sich selbst zum JAV wählen zu lassen oder zur Wahl seines JAV zu gehen. Der Jugend- und Auszubildendenvertreter schafft im Betrieb eine Instanz, die für eine hohe Ausbildungsqualität sorgt und für die Auszubildenden sowie deren Rechte eintritt.
Wäre diese Aufgabe auch etwas für dich? Was gibt es alles zu wissen rund um die nächste JAV-Wahl?
Was ist eine JAV?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung aller minderjährigen Jugendlichen unter 18 Jahren sowie der Auszubildenden, Praktikanten und Werksstudenten unter 25 Jahren in dem auszubildenden Betrieb oder der auszubildenden Behörde.
Hier kommen nur solche Betriebe in Frage, die selbst über einen Betriebsrat verfügen. Doppelmitgliedschaften sind dabei ausgeschlossen.
Eine Voraussetzung, dass es überhaupt eine JAV im Betrieb geben kann, ist, dass es einen Betriebsrat gibt und dass mindestens fünf auszubildende Jugendliche unter 25 Jahren beschäftigt sind. Sinkt diese Zahl unter diese Mindestanzahl nicht nur temporär, endet das JAV-Amt automatisch.
Wann erfolgen die JAV-Wahlen?
Die Wahlen zum JAV finden immer nur in Jahren mit einer geraden Jahreszahl statt (also 2018, 2020, 2022 usw.), dabei stets in der Regel in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November. Diese Regelung gilt übergreifend für sämtliche Branchen.
Gibt es bereits eine JAV, richtet sich das genaue Wahldatum nach dem Ende der jetzigen JAV, die Amtszeit läuft immer genau nach zwei Jahren aus. Gibt es noch keine JAV im Betrieb, ist der Wahltag frei wählbar.
Welche Aufgaben hat eine JAV?
Wenn du zur JAV gewählt worden bist, darfst du die Rechte aller jungen Auszubildenden im Betrieb vertreten. Das ist eine spannende und verantwortungsvolle Aufgabe, auf die es sich lohnt, sich ausgiebig vorzubereiten. Der Praxisaustausch untereinander ist dabei ganz wichtig, somit wird eine solche Vorbereitung kein trockenes Pauken sein.
Jeder, der als Jugend- und Ausbildungsvertreter arbeitet, ist in der Regel selbst noch in der Ausbildung. Somit weiß ein JAV aus seiner eigenen Erfahrung, um welche Problemstellungen es geht. Ein offenes Ohr zu haben für die Sorgen und Nöte seiner jungen Kollegen/-innen, sollte für einen JAV selbstverständlich sein. Als JAV bist du eine Vertrauensperson für deine Kollegen/-innen.
Eine aktive Jugend- und Ausbildungsvertretung ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen rund um Verträge, allgemeinverbindliche Regelungen und Gesetze in Bezug auf Ausbildung und den Betrieb.
Um alle relevanten Informationen für diese Arbeit zu erhalten und sich zu orientieren, gibt es auch bei der Jugendvertretung von großen Gewerkschaften viele hilfreiche Informationen und Möglichkeiten zum Austausch. Je nach Branchenzugehörigkeit können solche spezifischen Informationen äußerst wertvoll sein.
Wann ist die Arbeit als aktiver JAV für dich das richtige?
Für viele aktive und gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter ist es ein tolles Gefühl, sich für seine jungen Kollegen/-innen einzusetzen, weil sie wissen, wie wichtig das im Zweifelsfall für sie ist.
Gerade zu Beginn einer Ausbildung herrschen viele Unsicherheiten, mit denen man nicht unbedingt zu einem älteren Kollegen oder zum Chef gehen will. Wenn du ein kommunikativer Typ bist und dich schon immer gern für andere eingesetzt hast, könnte das die richtige Aufgabe für dich sein.
Es gibt in einer solchen Position eine Menge zu wissen, die Informationen reichen hier von Sicherheitsregelungen am Arbeitsplatz bis zur Wahrnehmung von Nebenjobs. Je umfassender du andere informieren kannst, weil du dich gut auskennst, desto besser.
Neben der Anerkennung durch deine Kollegen und dem Gefühl, anderen zu helfen, gibt es noch einen ganz besonderen persönlichen Vorteil als JAV-Mitglied. Es existiert nach dem § 78A BetrVG ein Übernahmeanspruch.
Als Azubi und JAV-Mitglied hast du dann – nach Ablauf deiner Ausbildungszeit – ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen festen und unbefristeten Arbeitsplatz. Dafür muss spätestens drei Monate vor Ende der Ausbildungszeit ein schriftlicher Antrag bei deinem Arbeitgeber vorliegen.
Wie gründet man eine JAV?
Es ist Aufgabe eines Betriebsrates, eine JAV im Betrieb zu gründen. Voraussetzung dafür ist, dass es im Betrieb mindestens fünf Jugendliche unter 25 Jahren gibt. Der Betriebsrat muss dann die Wahl zu einer JAV initiieren. Dazu gründet er einen Wahlvorstand, der diese Wahlen dann durchführt. Jeder auszubildende JAV hat das Recht, seinen Betriebsrat auf diese Verpflichtung aufmerksam zu machen.
Wie wird die Wahl durchgeführt?
Der vom Betriebsrat gestellte Wahlvorstand leitet die JAV-Wahl ein, bereitet diese vor und führt sie durch. Gibt es bereits eine Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb, dann muss der Betriebsrat im normalen Wahlverfahren mindestens acht Wochen vor der Amtszeit den Wahlvorstand bestellen, der mindestens aus drei Personen besteht.
Nach der Wahl ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis und erstellt eine Niederschrift für den Betrieb.
Welche Mitgliederanzahl hat eine JAV?
Die Anzahl der JAV-Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der wahlberechtigten jungen Beschäftigten und Auszubildenden im Betrieb. Dabei schreibt der § 62 BetrVG als Gesamtzahl eine ungerade Anzahl vor. Damit lässt sich bei einer Abstimmung immer eine Mehrheit bilden.
Wahlberechtigte – JAV-Mitglieder
5–20 – 1
21–50 – 3
51–150 – 5
151–300 – 7
301–500 – 9
501–700 – 11
701–1000 – 13
Mehr als 1000 – 15
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden unter 25 Jahren, ausschlaggebend ist dabei das Alter am festgelegten Wahltag. Zu denen, die eine JAV wählen dürfen, gehören außerdem:
- Volontäre/-innen
- Dual Studierende
- Umschüler/-innen des Betriebs
- Studierende, die ein Betriebs-Praktikum absolvieren
- Teilnehmer von berufsvorbereitenden Maßnahmen
Um an der Wahl teilnehmen zu können, sollte sich jeder Interessent in eine Wählerliste eintragen.
Wer darf gewählt werden?
Zum JAV dürfen sich alle jungen Beschäftigten und Auszubildenden im Betrieb bis zu einem Alter von 25 Jahren aufstellen lassen. Ausschlaggebend ist das vollendete 25. Lebensjahr, auch hier gilt der Tag der Wahl als Stichtag. Ausgenommen sind alle, die zusätzlich Mitglied im Betriebsrat sind, eine Doppelkandidatur ist nicht möglich. Wer eine strafrechtliche Verurteilung vorweist, verliert sein passives Wahlrecht und kann ebenfalls nicht gewählt werden.
Um maximale Gleichberechtigung im Betrieb und in der JAV walten zu lassen, gilt folgende Regelung: Ab einer Anzahl von drei Mitgliedern muss das weniger vertretene Geschlecht anteilsmäßig auch in der JAV vorhanden sein.