Diebstahl am Arbeitsplatz ist keine Bagatelle, sondern führt bei Entdeckung zwangsläufig zu einer Kündigung und rechtlicher Abmahnung. Gleiches gilt bei Unterschlagung und weiteren Praktiken, die für die Unehrlichkeit eines Arbeitnehmers sprechen und das Unternehmen schädigen. Dabei spielt der materielle Wert des Diebstahls eine untergeordnete Rolle, sodass auch ein Briefkuvert oder ein Kugelschreiber zur sofortigen und fristlosen Kündigung berechtigt und rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Diebstahl in der Ausbildung kann zur fristlosen Kündigung führen
Zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht ein Vertrauensverhältnis, auf dem der Arbeitsvertrag und somit das Arbeitsverhältnis aufbaut. Wird dieses zerstört, ist eine Zusammenarbeit ohne Vorbehalt unmöglich und ein Unternehmer wird umgehend mit der Kündigung des Mitarbeiters reagieren. Auch bei kleinen Unehrlichkeiten hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf die Fortführung des Vertrags, da das Vertrauen zerstört und somit die Basis einer ehrlichen Zusammenarbeit revidiert ist. Ehe ein Arbeitgeber nach dem Verursacher des Schadens sucht, hat er die Entscheidung für eine Entlassung des Mitarbeiters bereits getroffen. Während die Unterschlagung von Geld sofort auffällt, können “kleinere” Diebstähle lange Zeit unentdeckt bleiben und nur durch Zufall erkannt werden. Zur Entdeckung führen Hinweise anderer Mitarbeiter oder Kunden, sowie die Feststellung eines Verlustes von Waren oder finanziellen Mitteln. Unverkennbare Hinweise auf einen unehrlichen Mitarbeiter sind zum Beispiel:
- einmalige oder regelmäßig vorkommende Fehlbeträge in der Kasse
- gelehrte Warenverpackungen und damit einhergehende Warenverluste
- Differenzen die in der Inventur auffallen
- und ernstzunehmende Hinweise von Kunden oder Kollegen auf einen Missstand in Bezug auf Diebstähle.
Eine GFK-Umfrage in Auftrag von papersmart zeigt, dass sogar jeder 4.te Deutsche in den Büros schon mal etwas geklaut hat. Da die Unehrlichkeit das Vertrauensverhältnis und das Unternehmen selbst schädigt, gibt es vom Arbeitgeber keine zweite Chance und keine Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Die weiteren Reaktionen können sehr unterschiedlich sein und richten sich in erster Linie nach dem Verlust, den das Unternehmen durch den Diebstahl oder die Unehrlichkeit eines Mitarbeiters erlitten hat.
Weitere Gründe für fristlose Kündigungen
Während sich bei Geldentnahmen aus der Kasse oder bei der Mitnahme von Waren aus dem Büro oder dem Geschäft ein klarer Zusammenhang zu einem Diebstahl herstellen lässt, wird diese Gegenüberstellung bei Mundraub häufig unterschätzt. Ein gestohlenes Brötchen, zum Beispiel aber auch die Mitnahme vom Unternehmen entsorgter Waren gilt ebenso als Entwendung und führt zur Kündigung mit oder ohne zusätzlicher Anzeige von Seiten des Arbeitgebers. Wer ein Kuvert aus dem Büro für den Versand privater Post nutzt, verursacht zwar keinen hohen finanziellen Schaden, verhält sich aber trotzdem vertragswidrig und begeht einen Diebstahl.
Eine klare Trennung zwischen dem Eigentum des Arbeitgebers und dem eigenen Besitz schützt vor der Gefahr eines unachtsam begangenen Diebstahls.