
Unfallkasse Hessen
Zur Zeit sind keine freien Ausbildungsplätze auf azubister gelistet.
Sie sind "Unfallkasse Hessen" und möchten hier jungen Menschen Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze zeigen, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, sozialen Pflege- und Rentenversicherung eine wichtige Säule der deutschen Sozialversicherung. Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist – wie die Berufsgenossenschaften – eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sichert Arbeitnehmende und Arbeitgebende im Fall von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab und verhindert drohende Gesundheitsgefahren. Dieser gesetzliche Auftrag wird in SGB VII definiert. Spitzenverband von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ist der DGUV e. V. An der Spitze der UKH steht eine Selbstverwaltung, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden besteht.
Die Aufgaben der UKH
Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert – außer Beamtinnen und Beamten. Auch alle Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätigen, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen stehen unter unserem Schutz. Unsere wichtigste Aufgabe nach der Verhütung von Arbeits- und Schulunfällen ist die – oft lebenslange – Betreuung von Unfallopfern. Wir begreifen unseren gesetzlichen Auftrag als soziale Investition in die Gesellschaft.
Wir schaffen soziale Werte, den Menschen zuliebe.
Mit dieser Vision rücken wir die gesellschaftliche Verantwortung in den Fokus unserer Arbeit, ohne den gesetzlichen Auftrag zu vernachlässigen. Die Vision zeigt, dass die UKH ihren gesetzlichen Auftrag als Investition in die Gesellschaft und gleichzeitig auch als Investition in die eigene Zukunft begreift.
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