Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss

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Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)? Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er legt fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
In welcher Branche ist der G-BA tätig? Der G-BA gehört zur Branche Gesundheits- und Sozialwesen – mit starkem Bezug zu Medizin, Forschung und Verwaltung.
Wann wurde der G-BA gegründet? Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde 2004 gegründet als Zusammenschluss und Nachfolge früherer Ausschüsse im Gesundheitswesen, um Entscheidungen zentral zu bündeln.
Was sind die Hauptaufgaben des G-BA? Der G-BA entscheidet, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen angewendet und finanziert werden dürfen. Außerdem legt er Qualitätsstandards für die medizinische Versorgung fest.
Warum ist der G-BA wichtig? Seine Beschlüsse bestimmen maßgeblich, welche medizinischen Leistungen in Deutschland für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen und sorgen so für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Fairness im Gesundheitswesen.
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der G-BA? Rund 350 Mitarbeitende arbeiten in interdisziplinären Teams an medizinischen, juristischen, wissenschaftlichen und administrativen Themen.
Standorte Berlin
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Unternehmen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist eine zentrale bundesweite Institution im Gesundheitswesen und regelt für etwa 70 Millionen Versicherte, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Die Geschäftsstelle unterstützt den G-BA dabei, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, u.a. durch die inhaltliche Sitzungsvor- und nachbereitung, die juristische und methodische Beratung der Gremien und wissenschaftliche Recherchen.

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