Der Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen
ARD, ZDF und das Deutschlandradio sind öffentlich-rechtliche Rundfunkeinrichtungen. Sie unterscheiden sich von den privaten Sendern dadurch, dass sie nicht durch Werbung finanziert werden, sondern durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, den jeder Bürger entrichten muss, um die Unabhängigkeit dieser Kanäle zu garantieren. Die Beitragsfestsetzung, -Erhebung und -Verwaltung ist Aufgabe des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
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