Werkstudent:in oder Praktikant:in - Inhalte und Qualifizierung
bei Uniklinik Köln
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Es spielt keine Rolle, welches Studienfach du gewählt hast und in welcher Branche du einen Job suchst. Als eingeschriebener Student stehen dir alle Wege offen. Die Nachfrage nach Werkstudierenden ist in fast allen Branchen und Berufsfeldern riesig. Aber kommen wir zuerst zu den Hardfacts. Wer darf sich einen Werkstudentenjob suchen? Wie viel verdient man als Werkstudentin und was unterscheidet eigentlich Praktikanten und Werkstudierende?
Wer ein Vollzeitstudium macht und nebenbei Geld verdienen möchte, kann sich einen Werkstudentenjob suchen. Voraussetzung für eine solche Beschäftigung ist also, dass du eingeschriebener Student an einer Hochschule oder Fachhochschule bist. Außerdem gelten noch ein paar weitere Regeln.
Der Vorteil für Arbeitgeber ist, dass die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wegfallen. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung fällt für beide an. Der Arbeitnehmer muss außerdem die Krankenversicherungsbeiträge weiter zahlen. Wobei Studierende bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben dürfen.
Wer während eines Urlaubssemesters, neben einem Teilzeitstudium, neben einem Promotionsstudium oder parallel zu einem dualen Studium arbeitet, kann keine Werkstudenten-Beschäftigung aufnehmen und bleibt Sozialversicherungspflichtig.
Grundsätzlich dürfen Werkstudierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch dein Gehalt konkret ausfällt. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Während der vorlesungsfreien Zeit, sprich während deiner Semesterferien, darfst du mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.
Sobald ein Werkstudent während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist er nicht mehr sozialversicherungsfrei und muss zusätzliche Beiträge zahlen. Denn dann gilt das Werkstudentenprivileg nicht mehr.
Es gilt die 20 Stunden Regel. Wie hoch der Stundenlohn dabei ist, spielt dabei keine Rolle.
Dein Stundenlohn kann dem Mindestlohn entsprechen oder 60€ betragen - du bleibst dabei Werkstudent.
Die meisten Werkstudenten verdienen allerdings rund 15€ pro Stunde. Häufig zahlen größere Unternehmen höhere Gehälter als Kleinstunternehmen oder Start Ups.
Wenn du unter 450€ monatlich verdient, gelten für dich die Regelungen der geringfügig Beschäftigten. In diesem Fall spricht man nicht über eine Werkstudenten-Anstellung, sondern einen Minijob.
Aus mehreren Gründen macht es Sinn, sich einen Job zu suchen, der in Verbindung zum Studienfach steht. Es ist allerdings keine Pflicht. Du kannst Medizin studieren und parallel in der Logistik arbeiten, das ist allein deine Entscheidung.
Wenn du während deines Studiums einen Job aufnimmst, kannst du schon früh Berufserfahrung sammeln. Studierst du beispielsweise Kommunikations- und Medienwissenschaften und arbeitest parallel bei einem Radiosender, kannst du dein theoretisches Wissen direkt anwenden und fängst so früh an, deinen Lebenslauf interessant zu gestalten. Nach Abschluss deines Studiums bist du dann schon sehr attraktiv für potentielle Arbeitgeberinnen.
Ein weiterer Punkt, warum es sich häufig lohnt, einen Job im gleichen Bereich wie dein Studienfach zu wählen, ist das Pflichtpraktikum. Viele Studien- oder Prüfungsordnungen verlangen dieses Pflichtpraktikum. Aber ob du nun 4 Wochen Vollzeit oder mehrere Monate als Werkstudentin arbeitest, spielt häufig keine Rolle. Du kannst dir also in vielen Fällen deinen Job anrechnen lassen und sparst dir damit das Praktikum.
Das kann von Vorteil sein, wenn du schon genau weißt, wohin dich die Zukunft trägt. Bist du noch unsicher, was du nach dem Studium machen möchtest, können Praktika dir helfen, das herauszufinden.
Praktika bieten wie auch Werkstudentenjobs eine gute Möglichkeit, erste Erfahrungen zu sammeln und in verschiedene Berufe und Branchen hineinzuschnuppern. Sie dienen der Berufsorientierung und sind für schulische Auszubildende und Studierende häufig verpflichtend.
Genau wie Werkstudenten, sind auch Praktikanten sozialversicherungsfrei, solange das Entgelt unter der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen liegt. Ansonsten unterscheiden sie sich aber grundlegend. Während eines Praktikums können Studierende zwar mehr arbeiten als Werkstudenten, allerdings muss das Praktikum nicht entlohnt werden.
Natürlich können Praktika nicht nur von Studierenden, sondern auch von Schülerinnen, Berufseinsteigern oder sonstigen Interessierten absolviert werden. Schülerinnen können übrigens ab dem 15. Geburtstag ein Praktikum machen, da sie dann im Arbeitsrecht als Jugendliche gelten.
Die Dauer eines Praktikums variiert sehr. Ein Schülerpraktikum dauert häufig nur zwei Wochen. Ein Praktikum für Berufseinsteiger kann hingegen bis zu einem Jahr dauern. Vorpraktika für Studierende umfassen häufig etwa zwei Monate. Während einer schulischen Ausbildung sind Praktika oft kürzer, dafür werden mehrere Praktika absolviert. Du siehst, die Dauer eines Praktikums hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn auch für Praktikantinnen. Jedoch gibt es Ausnahmen, weshalb ein Praktikum unbezahlt sein kann. Freiwillige Praktika, die beispielsweise der Berufsorientierung oder Berufsumorientierung dienen und höchstens 3 Monate dauern, müssen nicht entlohnt werden. Pflichtpraktika, die im Lehrplan des Studiengangs oder der Ausbildung vorgesehen sind, müssen ebenfalls nicht entlohnt werden.
Es wird deutlich, je nachdem ob es sich um ein Zwischenpraktikum, Vorpraktikum, Schülerpraktikum, Jahrespraktikum oder Fachpraktikum handelt, gelten unterschiedliche Regeln.
Nur weil eine Entlohnung nicht verpflichtend ist, heißt das nicht, dass eine Bezahlung für deine Arbeitskraft unmöglich ist. Deshalb solltest du bei deiner Suche nach einer Praktikumsstelle auch schauen, ob es Arbeitgeber gibt, die das Praktikum freiwillig entlohnen.
Werkstudentenjob zusammengefasst:
Praktika zusammengefasst:
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