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Ausbildungsstart – Wichtige Unterlagen für den ersten Tag

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Deine Ausbildung beginnt und somit auch das Arbeitsleben. Damit ist verbunden, dass du einige Unterlagen deinem neuen Arbeitgeber vorlegen musst. Um die Übersicht zu behalten, möchten wir dir das Wichtigste für den Start deiner Ausbildung aufzeigen.

Das wichtigste: Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer

Seit 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte, du benötigst also nicht wie vielleicht noch deine Eltern oder ältere Freunde eine Papierkarte. Wenn du noch nie gearbeitet hast, dann hast du aber auch die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht. In diesem Fall müssen folgende Angaben bei deinem neuen Arbeitgeber gemacht werden:

  • Steueridentifikationsnummer (diese erhältst du über das Bundeszentralamt für Steuern, Link unten!)
  • Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit (wichtig wegen der Kirchensteuer)

Solltest du hingegen schon berufstätig gewesen sein, egal ob bezahlter Ferienjob oder eine andere Ausbildung, benötigst du eine “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug”. Diese beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Lege diese deinem neuen Arbeitgeber ebenfalls vor.

Deine Beiträge zur Sozialversicherung werden dir automatisch von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen. Zur Sozialversicherung zählen in Deutschland die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Zum Beginn deiner Ausbildung braucht dein Ausbilder hierfür deine Sozialversicherungsnummer. Einen Sozialversicherungsausweis erhältst du von deiner Krankenkasse.

Weitere Unterlagen für die Ausbildung

  • Bei der Krankenversicherung kommt es darauf an, ob du noch in der Familienversicherung bist, oder dich selbst krankenversicherst. Prinzipiell ist es möglich, dass man während einer Berufsausbildung oder im Studium noch bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung der Eltern bleibt. 
  • Um dir deine Ausbildungsvergütung auszahlen zu können, braucht dein Ausbilder eine Bankverbindung. Hast du noch kein Konto, musst du eines eröffnen, denn dein Ausbilder wird dir das Geld nicht bar auf die Hand geben. Bei manchen Banken musst du als Azubi keine Kontogebühren zahlen. Deinem Ausbildungsbetrieb musst du dann deine IBAN geben, damit dir dein Lohn überwiesen werden kann.
  • Für manche Ausbildungsberufe brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, dass du für den Beruf auch gesundheitlich geeignet bist. Hierzu musst du bei deinem Hausarzt eine Untersuchung machen. Das Gleiche gilt für einige Ausbildungen mit einem polizeilichen Führungszeugnis, welches Auskunft darüber gibt, ob du schonmal straffällig geworden bist. Wenn also dein Arbeitgeber ein Solches von dir verlangt, musst du dieses bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung anfordern.

Bist du dir unsicher, welche Unterlagen du neben  den oben genannten am ersten Ausbildungstag benötigst, frage bei deinem Ausbildungsbetrieb nach. Auch das Berufsinformationszentrum (BIZ) in deiner Stadt gibt dir nützliche Tipps und Ratschläge.

Quellen und weitere Informationen: